worden seye, daß er hernach noch gar viele Jahr gelebet habe. Darauf erwehnet er eines Wei- bes, welches drey gantzer Tag also unterm Was- ser lebendig geblieben, und auf vorige Weise er- rettet worden seye. Beede Exempel sind ge- ring gegen das dritte, da ein Jüngling von 17. Jahren, Burmann, ins Wasser gefallen, und erst in der siebenden Woche gefunden, und auf oben beschriebene Weise wieder zum Leben ge- bracht worden seye. Uber welche Casus aller- ley gelehrte Medici in denen Ephem. Nat. Cur. Decad. I. ad Ann. V. ihre Gedancken eröfnet haben, wie fern es möglich seye, daß ein Mensch so lang unterm Wasser erhalten werden möge. Da sie denn bey dieser Gelegenheit noch mehrere Exempel beybringen, und insonderheit Herr D. Sal. Reisel eines einschaltet, das unserm Vorhaben nahe kommt, wie der Cörper eines erschoßenen Jünglings öffters Blut geschweis- set, und unbegraben 7. Wochen ohne einigen Geruch und Fäulniß in seiner Farbe geblieben seye, wie man deßen unzweifentliche Versiche- rung habe. Hingegen will man dem Herrn Baronen von Herberstein in Comment. re- rum Moscovit. nicht allerdings Glauben bey- meßen, wenn er von denen Leuten in Lucomo- rien debitirt, als wenn ihnen die Nase von dem Eyß zugefriere, daß sie den Winter über
worden seye, daß er hernach noch gar viele Jahr gelebet habe. Darauf erwehnet er eines Wei- bes, welches drey gantzer Tag also unterm Was- ser lebendig geblieben, und auf vorige Weise er- rettet worden seye. Beede Exempel sind ge- ring gegen das dritte, da ein Juͤngling von 17. Jahren, Burmann, ins Wasser gefallen, und erst in der siebenden Woche gefunden, und auf oben beschriebene Weise wieder zum Leben ge- bracht worden seye. Uber welche Casus aller- ley gelehrte Medici in denen Ephem. Nat. Cur. Decad. I. ad Ann. V. ihre Gedancken eroͤfnet haben, wie fern es moͤglich seye, daß ein Mensch so lang unterm Wasser erhalten werden moͤge. Da sie denn bey dieser Gelegenheit noch mehrere Exempel beybringen, und insonderheit Herr D. Sal. Reisel eines einschaltet, das unserm Vorhaben nahe kommt, wie der Coͤrper eines erschoßenen Juͤnglings oͤffters Blut geschweis- set, und unbegraben 7. Wochen ohne einigen Geruch und Faͤulniß in seiner Farbe geblieben seye, wie man deßen unzweifentliche Versiche- rung habe. Hingegen will man dem Herrn Baronen von Herberstein in Comment. re- rum Moscovit. nicht allerdings Glauben bey- meßen, wenn er von denen Leuten in Lucomo- rien debitirt, als wenn ihnen die Nase von dem Eyß zugefriere, daß sie den Winter uͤber
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worden seye, daß er hernach noch gar viele Jahr
gelebet habe. Darauf erwehnet er eines Wei-
bes, welches drey gantzer Tag also unterm Was-
ser lebendig geblieben, und auf vorige Weise er-
rettet worden seye. Beede Exempel sind ge-
ring gegen das dritte, da ein Juͤngling von 17.
Jahren, Burmann, ins Wasser gefallen, und
erst in der siebenden Woche gefunden, und auf
oben beschriebene Weise wieder zum Leben ge-
bracht worden seye. Uber welche Casus aller-
ley gelehrte Medici in denen Ephem. Nat. Cur.
Decad. I. ad Ann. V. ihre Gedancken eroͤfnet
haben, wie fern es moͤglich seye, daß ein Mensch
so lang unterm Wasser erhalten werden moͤge.
Da sie denn bey dieser Gelegenheit noch mehrere
Exempel beybringen, und insonderheit Herr
D. Sal. Reisel eines einschaltet, das unserm
Vorhaben nahe kommt, wie der Coͤrper eines
erschoßenen Juͤnglings oͤffters Blut geschweis-
set, und unbegraben 7. Wochen ohne einigen
Geruch und Faͤulniß in seiner Farbe geblieben
seye, wie man deßen unzweifentliche Versiche-
rung habe. Hingegen will man dem Herrn
Baronen von Herberstein in Comment. re-
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W. S. G. E.: Curieuse und sehr wunderbare Relation, von denen sich neuer Dingen in Servien erzeigenden Blut-Saugern oder Vampyrs. 1732, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wsge_vampyr_1732/28>, abgerufen am 28.07.2024.
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