hegen, mit seinem Schicksaal zufrie- den seyn, und das Uebel, welches ihm begegnet, mit gelassenem Gemüthe er- tragen.
§. 174.
Von dem Preis des göttli- chen Nah- mens.
Das Lob, welches man Gott giebet, wird der Preis des göttlichen Nahmens (celebratio nominis divini) genannt. Dero- wegen sind wir verbunden, den Nahmen Gottes zu preisen (§. 172.); folglich die Eigenschaften, Wercke und Wohltha- ten Gottes zu erzählen, welche er uns und andern, durch Zuwendung des Guten und Abwendung des Bösen, oder auch durch die Wendung zum Guten, erwiesen hat (§. 12.), wie hoch wir diese Wohlthaten halten, zu be- zeigen (§. 172.). Weil nun der Preis des Nahmens Gottes, wegen der Wohlthaten, die er uns und andern erwiesen hat, zugleich mit der Anzeige der Begierde, ihm davor die schuldige Pflichten zu leisten, besonders die Dancksagung(gratiarum actio) genannt wird, wir auch Gott wegen der erwiesenen Wohlthaten lieben sollen (§. 170.), und des- wegen bereit und willig seyn, ihm die schul- digen Pflichten zu leisten (§. 171. 57. 41.); so sollen wir auch Gott dancksagen.
§. 175.
Vom Ge- bete.
Es ist gewiß, daß Gott der Geber alles Guten ist, und daß wir es seiner Vorsicht zu- schreiben müssen, daß das gegenwärtige Gute
behal-
I. Th. 6. H. Von den Pflichten
hegen, mit ſeinem Schickſaal zufrie- den ſeyn, und das Uebel, welches ihm begegnet, mit gelaſſenem Gemuͤthe er- tragen.
§. 174.
Von dem Preis des goͤttli- chen Nah- mens.
Das Lob, welches man Gott giebet, wird der Preis des goͤttlichen Nahmens (celebratio nominis divini) genannt. Dero- wegen ſind wir verbunden, den Nahmen Gottes zu preiſen (§. 172.); folglich die Eigenſchaften, Wercke und Wohltha- ten Gottes zu erzaͤhlen, welche er uns und andern, durch Zuwendung des Guten und Abwendung des Boͤſen, oder auch durch die Wendung zum Guten, erwieſen hat (§. 12.), wie hoch wir dieſe Wohlthaten halten, zu be- zeigen (§. 172.). Weil nun der Preis des Nahmens Gottes, wegen der Wohlthaten, die er uns und andern erwieſen hat, zugleich mit der Anzeige der Begierde, ihm davor die ſchuldige Pflichten zu leiſten, beſonders die Danckſagung(gratiarum actio) genannt wird, wir auch Gott wegen der erwieſenen Wohlthaten lieben ſollen (§. 170.), und des- wegen bereit und willig ſeyn, ihm die ſchul- digen Pflichten zu leiſten (§. 171. 57. 41.); ſo ſollen wir auch Gott danckſagen.
§. 175.
Vom Ge- bete.
Es iſt gewiß, daß Gott der Geber alles Guten iſt, und daß wir es ſeiner Vorſicht zu- ſchreiben muͤſſen, daß das gegenwaͤrtige Gute
behal-
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I. Th. 6. H. Von den Pflichten
hegen, mit ſeinem Schickſaal zufrie-
den ſeyn, und das Uebel, welches ihm
begegnet, mit gelaſſenem Gemuͤthe er-
tragen.
§. 174.
Das Lob, welches man Gott giebet, wird
der Preis des goͤttlichen Nahmens
(celebratio nominis divini) genannt. Dero-
wegen ſind wir verbunden, den Nahmen
Gottes zu preiſen (§. 172.); folglich die
Eigenſchaften, Wercke und Wohltha-
ten Gottes zu erzaͤhlen, welche er uns
und andern, durch Zuwendung des
Guten und Abwendung des Boͤſen,
oder auch durch die Wendung zum
Guten, erwieſen hat (§. 12.), wie hoch
wir dieſe Wohlthaten halten, zu be-
zeigen (§. 172.). Weil nun der Preis des
Nahmens Gottes, wegen der Wohlthaten,
die er uns und andern erwieſen hat, zugleich
mit der Anzeige der Begierde, ihm davor die
ſchuldige Pflichten zu leiſten, beſonders die
Danckſagung (gratiarum actio) genannt
wird, wir auch Gott wegen der erwieſenen
Wohlthaten lieben ſollen (§. 170.), und des-
wegen bereit und willig ſeyn, ihm die ſchul-
digen Pflichten zu leiſten (§. 171. 57. 41.);
ſo ſollen wir auch Gott danckſagen.
§. 175.
Es iſt gewiß, daß Gott der Geber alles
Guten iſt, und daß wir es ſeiner Vorſicht zu-
ſchreiben muͤſſen, daß das gegenwaͤrtige Gute
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/146>, abgerufen am 21.11.2024.
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