wenigstens ist die künstliche des Wohl- standes halber nicht unerlaubt (§. 54.). Aus dieser Ursache haben wir von Natur ein Recht zu den Dingen, welche die- nen, dem Körper eine künstliche Schön- heit zu verschaffen. Man nennt dieselbe Zierrathen(ornamenta); folglich hat der Mensch ein Recht zu den Zierrathen, und zu alle dem, was dazu dienet, Zierrathen zu verfertigen, auch den Verrichtungen, die sie zu verfertigen und zu gebrauchen erfordert werden.
§. 118.
Von der Glücksee- ligkeit und Un- glücksee- ligkeit.
Die Glückseeligkeit(felicitas) ist der Zustand eines dauernden Vergnügens und einer dauernden Freude, welche nämlich kein Misvergnügen verursacht, noch darein ver- kehret wird, oder welche unschädlich ist. Die Unglückseeligkeit(infelicitas) aber ist der Zustand des Misvergnügens und der Trau- rigkeit. Die Begierde des Menschen ist von Natur bestimmt, dasjenige zu begehren, wor- an er Vergnügen empfindet; folglich nach der Glückseeligkeit zu streben. Er verabscheuet aber von Natur dasjenige, woraus man Mis- vergnügen empfindet; folglich die Unglücksee- ligkeit. Der Mensch muß also besorgt seyn, daß er glückseelig wird, nicht aber unglückseelig (§. 36.); folglich hat er ein Recht zu demjenigen, was et- was zu seiner Glückseeligkeit beytragen kann (§. 46.). Es erhellet aber selbst aus
der
I. Th. 4. H. Von den Pflichten
wenigſtens iſt die kuͤnſtliche des Wohl- ſtandes halber nicht unerlaubt (§. 54.). Aus dieſer Urſache haben wir von Natur ein Recht zu den Dingen, welche die- nen, dem Koͤrper eine kuͤnſtliche Schoͤn- heit zu verſchaffen. Man nennt dieſelbe Zierrathen(ornamenta); folglich hat der Menſch ein Recht zu den Zierrathen, und zu alle dem, was dazu dienet, Zierrathen zu verfertigen, auch den Verrichtungen, die ſie zu verfertigen und zu gebrauchen erfordert werden.
§. 118.
Von der Gluͤckſee- ligkeit und Un- gluͤckſee- ligkeit.
Die Gluͤckſeeligkeit(felicitas) iſt der Zuſtand eines dauernden Vergnuͤgens und einer dauernden Freude, welche naͤmlich kein Misvergnuͤgen verurſacht, noch darein ver- kehret wird, oder welche unſchaͤdlich iſt. Die Ungluͤckſeeligkeit(infelicitas) aber iſt der Zuſtand des Misvergnuͤgens und der Trau- rigkeit. Die Begierde des Menſchen iſt von Natur beſtimmt, dasjenige zu begehren, wor- an er Vergnuͤgen empfindet; folglich nach der Gluͤckſeeligkeit zu ſtreben. Er verabſcheuet aber von Natur dasjenige, woraus man Mis- vergnuͤgen empfindet; folglich die Ungluͤckſee- ligkeit. Der Menſch muß alſo beſorgt ſeyn, daß er gluͤckſeelig wird, nicht aber ungluͤckſeelig (§. 36.); folglich hat er ein Recht zu demjenigen, was et- was zu ſeiner Gluͤckſeeligkeit beytragen kann (§. 46.). Es erhellet aber ſelbſt aus
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I. Th. 4. H. Von den Pflichten
wenigſtens iſt die kuͤnſtliche des Wohl-
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Aus dieſer Urſache haben wir von Natur
ein Recht zu den Dingen, welche die-
nen, dem Koͤrper eine kuͤnſtliche Schoͤn-
heit zu verſchaffen. Man nennt dieſelbe
Zierrathen (ornamenta); folglich hat der
Menſch ein Recht zu den Zierrathen,
und zu alle dem, was dazu dienet,
Zierrathen zu verfertigen, auch den
Verrichtungen, die ſie zu verfertigen
und zu gebrauchen erfordert werden.
§. 118.
Die Gluͤckſeeligkeit (felicitas) iſt der
Zuſtand eines dauernden Vergnuͤgens und
einer dauernden Freude, welche naͤmlich kein
Misvergnuͤgen verurſacht, noch darein ver-
kehret wird, oder welche unſchaͤdlich iſt.
Die Ungluͤckſeeligkeit (infelicitas) aber iſt
der Zuſtand des Misvergnuͤgens und der Trau-
rigkeit. Die Begierde des Menſchen iſt von
Natur beſtimmt, dasjenige zu begehren, wor-
an er Vergnuͤgen empfindet; folglich nach der
Gluͤckſeeligkeit zu ſtreben. Er verabſcheuet
aber von Natur dasjenige, woraus man Mis-
vergnuͤgen empfindet; folglich die Ungluͤckſee-
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ſeyn, daß er gluͤckſeelig wird, nicht
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er ein Recht zu demjenigen, was et-
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/112>, abgerufen am 21.11.2024.
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