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Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899.

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B. Die lyrische Dichtung.
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§ 62. pwo_119.003
Voraussetzung der lyrischen Form.
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Die epische Objektivität sahen wir sich zunehmend in lyrische pwo_119.005
Gefühle auflösen, indem der Dichter nicht sowohl die für ihn beglaubigten pwo_119.006
Thatsachen aus der Vergangenheit als vielmehr seine pwo_119.007
gegenwärtige Empfindung über dieselben kundgiebt. Die Empfindung, pwo_119.008
die sich ursprünglich in die Thatsachen völlig ergossen hatte, pwo_119.009
tritt ihnen nun mit erwachtem Bewußtsein ihrer selbst gegenüber, und pwo_119.010
damit wird klar, daß beide Faktoren: die außerhalb des Dichters pwo_119.011
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in ein verschiedenes Verhältnis treten können.

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Der allmähliche Aufstieg der subjektiven Empfindung über die pwo_119.014
objektive Darstellung von Thatsachen bezeichnet den Entstehungsprozeß pwo_119.015
der lyrischen Form.

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Die orientalische Lyrik.
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Von der ältesten Lyrik ein Bild zu entwerfen, wird uns nur pwo_119.019
durch indirekte Zeugnisse ermöglicht. Denn auch für die Lyrik müssen pwo_119.020
wir eine vorlitterarische Epoche annehmen, ein impulsives Aufleben pwo_119.021
der unmittelbaren Gefühlsaussprache, durch Sang bekundet und pwo_119.022
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Unsere Kenntnis der orientalischen Poesieen reicht nicht so pwo_119.024
weit zurück, daß wir dort den Ursprung der Lyrik klar erkennen

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Die orientalische Lyrik.
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  Von der ältesten Lyrik ein Bild zu entwerfen, wird uns nur pwo_119.019
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Zitationshilfe: Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899, S. E119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_poetik_1899/133>, abgerufen am 23.11.2024.