man aber durch andere verrichten lässet, was man selbst zuthun nicht vermögend ist, z. E. wenn Mangel an der Milch sich findet, oder die Brüste böse werden, o- der auch wenn die Mutter in Kranckheit ver- fället, oder überhaupt von ungesunder Leibs- Constitution ist, &c. solches hat seine ge- weisete Wege.
Wie sie ferner vor die Kinder zu sor- gen.
§. 84.
Weil sie aber auch verbunden sind darauf zu sehen, daß die Kinder nicht nur einen gesunden Leib, sondern auch ge- sunde Gliedmassen und einen geschickten Leib erhalten (§. 447. 449 Mor.), so gebüh- ret ihnen auf das sorgfälltigste auf sie acht zu haben, damit sie in keinem von diesen Stü- cken verabsäumet, noch verwahrloset wer- den. Derowegen weil selten Leute, die bloß um des Brodtes willen dienen, genung- same Sorgfalt hierinnen bezeigen; so lie- get den Eltern selber ob, darauf mit Fleiß acht zu haben und den Kindern, soviel nur immer möglich ist, alle Gelegenheit zu be- schneiden, da sie zu Schaden kommen kön- nen; hingegen auch bey Zeiten den Leib durch allerhand Bewegungen und Stellun- gen zu üben, wodurch er geschickt wird. Und hat man hier so wohl, als vorhin, auch auf seinen Stand zu sehen (§. 142 Mor.).
Errinne- rung.
§. 85.
Es würde zu weitläufftig fallen, wenn ich hier auf besondere Handlungen kommen wolte. Wer der Sache selbsten
nach-
Das 3. Capitel Von der
man aber durch andere verrichten laͤſſet, was man ſelbſt zuthun nicht vermoͤgend iſt, z. E. wenn Mangel an der Milch ſich findet, oder die Bruͤſte boͤſe werden, o- der auch wenn die Mutter in Kranckheit ver- faͤllet, oder uͤberhaupt von ungeſunder Leibs- Conſtitution iſt, &c. ſolches hat ſeine ge- weiſete Wege.
Wie ſie ferner vor die Kinder zu ſor- gen.
§. 84.
Weil ſie aber auch verbunden ſind darauf zu ſehen, daß die Kinder nicht nur einen geſunden Leib, ſondern auch ge- ſunde Gliedmaſſen und einen geſchickten Leib erhalten (§. 447. 449 Mor.), ſo gebuͤh- ret ihnen auf das ſorgfaͤlltigſte auf ſie acht zu haben, damit ſie in keinem von dieſen Stuͤ- cken verabſaͤumet, noch verwahrloſet wer- den. Derowegen weil ſelten Leute, die bloß um des Brodtes willen dienen, genung- ſame Sorgfalt hierinnen bezeigen; ſo lie- get den Eltern ſelber ob, darauf mit Fleiß acht zu haben und den Kindern, ſoviel nur immer moͤglich iſt, alle Gelegenheit zu be- ſchneiden, da ſie zu Schaden kommen koͤn- nen; hingegen auch bey Zeiten den Leib durch allerhand Bewegungen und Stellun- gen zu uͤben, wodurch er geſchickt wird. Und hat man hier ſo wohl, als vorhin, auch auf ſeinen Stand zu ſehen (§. 142 Mor.).
Errinne- rung.
§. 85.
Es wuͤrde zu weitlaͤufftig fallen, wenn ich hier auf beſondere Handlungen kommen wolte. Wer der Sache ſelbſten
nach-
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[58/0076]
Das 3. Capitel Von der
man aber durch andere verrichten laͤſſet,
was man ſelbſt zuthun nicht vermoͤgend iſt,
z. E. wenn Mangel an der Milch ſich
findet, oder die Bruͤſte boͤſe werden, o-
der auch wenn die Mutter in Kranckheit ver-
faͤllet, oder uͤberhaupt von ungeſunder Leibs-
Conſtitution iſt, &c. ſolches hat ſeine ge-
weiſete Wege.
§. 84.Weil ſie aber auch verbunden
ſind darauf zu ſehen, daß die Kinder nicht
nur einen geſunden Leib, ſondern auch ge-
ſunde Gliedmaſſen und einen geſchickten
Leib erhalten (§. 447. 449 Mor.), ſo gebuͤh-
ret ihnen auf das ſorgfaͤlltigſte auf ſie acht zu
haben, damit ſie in keinem von dieſen Stuͤ-
cken verabſaͤumet, noch verwahrloſet wer-
den. Derowegen weil ſelten Leute, die
bloß um des Brodtes willen dienen, genung-
ſame Sorgfalt hierinnen bezeigen; ſo lie-
get den Eltern ſelber ob, darauf mit Fleiß
acht zu haben und den Kindern, ſoviel nur
immer moͤglich iſt, alle Gelegenheit zu be-
ſchneiden, da ſie zu Schaden kommen koͤn-
nen; hingegen auch bey Zeiten den Leib
durch allerhand Bewegungen und Stellun-
gen zu uͤben, wodurch er geſchickt wird.
Und hat man hier ſo wohl, als vorhin, auch
auf ſeinen Stand zu ſehen (§. 142 Mor.).
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/76>, abgerufen am 24.11.2024.
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