Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721.Cap. 2. Von dem Ehestande. Mann unverständig sey (§. 57. 58.); sowird sie auch nicht selbst verlangen ihren Mann zu beschimpffen (§. 408 Mor.). Ja wenn es auch gleich nöthig ist, daß es nach ihrem Willen gehe, sol sie doch, um ihres Manns Ehre zu retten, und seine Gunst zu erhalten, mit bescheidenen Worten und Geberden sich stellen, als wenn ihr Wille sein Wille wäre, und sie ihm folgete, da er in der That ihr folget. Es können auch noch besondre Umstände darzu kommen, die nicht geringe Bewegungs-Gründe sind zu dieser Aufführung (§. 496 Met.). Z. E. das Weib kan durch den Mann in glückli- che Umstände gesetzet warden seyn, und al- so hat sie ihn als ihren Wohlthäter zu er- kennen, folgends muß sie aus Danckbar- keit (§. 834 Met.) des Mannes Vergnügen zu ihrem Vergnügen machen (§. 775 Mor.) und dannenhero thun, was ihm gefället (§. 786 Mor.), das ist, ihren Willen sei- nem Willen unterwerffen. Unterweilen kan es geschehen, daß ein Mann eigensin- nig ist und Wiederspruch nicht wohl ver- tragen kan, sondern bald zornig wird (§. 484 Met.), folgends empfindlich ist (§. 487 Met.). Derowegen da hefftiger Zorn die Gesundheit und das Leben stöhret, so hat ein Weib, der an dem langen Leben des Mannes oder auch nur an seiner Gesund- heit viel gelegen ist, indem davon ihr äus- serli-
Cap. 2. Von dem Eheſtande. Mann unverſtaͤndig ſey (§. 57. 58.); ſowird ſie auch nicht ſelbſt verlangen ihren Mann zu beſchimpffen (§. 408 Mor.). Ja wenn es auch gleich noͤthig iſt, daß es nach ihrem Willen gehe, ſol ſie doch, um ihres Manns Ehre zu retten, und ſeine Gunſt zu erhalten, mit beſcheidenen Worten und Geberden ſich ſtellen, als wenn ihr Wille ſein Wille waͤre, und ſie ihm folgete, da er in der That ihr folget. Es koͤnnen auch noch beſondre Umſtaͤnde darzu kommen, die nicht geringe Bewegungs-Gruͤnde ſind zu dieſer Auffuͤhrung (§. 496 Met.). Z. E. das Weib kan durch den Mann in gluͤckli- che Umſtaͤnde geſetzet warden ſeyn, und al- ſo hat ſie ihn als ihren Wohlthaͤter zu er- kennen, folgends muß ſie aus Danckbar- keit (§. 834 Met.) des Mannes Vergnuͤgen zu ihrem Vergnuͤgen machen (§. 775 Mor.) und dannenhero thun, was ihm gefaͤllet (§. 786 Mor.), das iſt, ihren Willen ſei- nem Willen unterwerffen. Unterweilen kan es geſchehen, daß ein Mann eigenſin- nig iſt und Wiederſpruch nicht wohl ver- tragen kan, ſondern bald zornig wird (§. 484 Met.), folgends empfindlich iſt (§. 487 Met.). Derowegen da hefftiger Zorn die Geſundheit und das Leben ſtoͤhret, ſo hat ein Weib, der an dem langen Leben des Mannes oder auch nur an ſeiner Geſund- heit viel gelegen iſt, indem davon ihr aͤuſ- ſerli-
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Cap. 2. Von dem Eheſtande.
Mann unverſtaͤndig ſey (§. 57. 58.); ſo
wird ſie auch nicht ſelbſt verlangen ihren
Mann zu beſchimpffen (§. 408 Mor.). Ja
wenn es auch gleich noͤthig iſt, daß es nach
ihrem Willen gehe, ſol ſie doch, um ihres
Manns Ehre zu retten, und ſeine Gunſt zu
erhalten, mit beſcheidenen Worten und
Geberden ſich ſtellen, als wenn ihr Wille
ſein Wille waͤre, und ſie ihm folgete, da er
in der That ihr folget. Es koͤnnen auch
noch beſondre Umſtaͤnde darzu kommen, die
nicht geringe Bewegungs-Gruͤnde ſind zu
dieſer Auffuͤhrung (§. 496 Met.). Z. E.
das Weib kan durch den Mann in gluͤckli-
che Umſtaͤnde geſetzet warden ſeyn, und al-
ſo hat ſie ihn als ihren Wohlthaͤter zu er-
kennen, folgends muß ſie aus Danckbar-
keit (§. 834 Met.) des Mannes Vergnuͤgen
zu ihrem Vergnuͤgen machen (§. 775 Mor.)
und dannenhero thun, was ihm gefaͤllet
(§. 786 Mor.), das iſt, ihren Willen ſei-
nem Willen unterwerffen. Unterweilen
kan es geſchehen, daß ein Mann eigenſin-
nig iſt und Wiederſpruch nicht wohl ver-
tragen kan, ſondern bald zornig wird (§.
484 Met.), folgends empfindlich iſt (§.
487 Met.). Derowegen da hefftiger Zorn
die Geſundheit und das Leben ſtoͤhret, ſo
hat ein Weib, der an dem langen Leben des
Mannes oder auch nur an ſeiner Geſund-
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