Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721.Cap. 5. Von der Macht ches daher umb soviel mehr zu verhütenhat, sondern auch weil es nicht gut ist, wenn dieses Verbrechen zu gemein wird, weil, wie vorhin ausgeführet worden, viel daran gelegen, daß niemand die Majestät beleidige, ja auch nur deswegen, weil doch allzeit bey Vollstreckung der schweeren Straffen die Gemüther derer gegen die ho- he Obrigkeit erbittert werden, die unter- weilen in diesem und jenem mit der Regie- rung nicht zufrieden sind: woraus sich bey ereignenden Fällen vieles Unheil ferner ent- spinnen kan. Man verbindet demnach die Unterthanen zur Unterthänigkeit durch den Eyd der Treue, den sie ablegen, wenn die Obrigkeit die Regierung antritt, welches man die Huldigung zu nennen pfleget, ingleichen wenn sie zu einer Be- dienung gezogen werden. Nehmlich weil man durch den Eyd GOtt zum Zeugen an- ruffet, daß man diejenige Person, welche die Regierung antritt, oder von der man in Dienste genommen wird, für seine recht- mäßige Obrigkeit erkennen, und ihr treu verbleiben, ihrer Macht und Gewalt sich solcher Gestalt unterwerffen, auch nichts wieder dieselbe vornehmen wil, und ver- langet, daß er uns straffen solle, woferne wir nicht halten, was wir versprochen ha- ben (§. 996. Mor.); so wird auch einer, der da glaubet, daß ein GOtt sey, der al- les
Cap. 5. Von der Macht ches daher umb ſoviel mehr zu verhuͤtenhat, ſondern auch weil es nicht gut iſt, wenn dieſes Verbrechen zu gemein wird, weil, wie vorhin ausgefuͤhret worden, viel daran gelegen, daß niemand die Majeſtaͤt beleidige, ja auch nur deswegen, weil doch allzeit bey Vollſtreckung der ſchweeren Straffen die Gemuͤther derer gegen die ho- he Obrigkeit erbittert werden, die unter- weilen in dieſem und jenem mit der Regie- rung nicht zufrieden ſind: woraus ſich bey ereignenden Faͤllen vieles Unheil ferner ent- ſpinnen kan. Man verbindet demnach die Unterthanen zur Unterthaͤnigkeit durch den Eyd der Treue, den ſie ablegen, wenn die Obrigkeit die Regierung antritt, welches man die Huldigung zu nennen pfleget, ingleichen wenn ſie zu einer Be- dienung gezogen werden. Nehmlich weil man durch den Eyd GOtt zum Zeugen an- ruffet, daß man diejenige Perſon, welche die Regierung antritt, oder von der man in Dienſte genommen wird, fuͤr ſeine recht- maͤßige Obrigkeit erkennen, und ihr treu verbleiben, ihrer Macht und Gewalt ſich ſolcher Geſtalt unterwerffen, auch nichts wieder dieſelbe vornehmen wil, und ver- langet, daß er uns ſtraffen ſolle, woferne wir nicht halten, was wir verſprochen ha- ben (§. 996. Mor.); ſo wird auch einer, der da glaubet, daß ein GOtt ſey, der al- les
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Cap. 5. Von der Macht
ches daher umb ſoviel mehr zu verhuͤten
hat, ſondern auch weil es nicht gut iſt,
wenn dieſes Verbrechen zu gemein wird,
weil, wie vorhin ausgefuͤhret worden, viel
daran gelegen, daß niemand die Majeſtaͤt
beleidige, ja auch nur deswegen, weil doch
allzeit bey Vollſtreckung der ſchweeren
Straffen die Gemuͤther derer gegen die ho-
he Obrigkeit erbittert werden, die unter-
weilen in dieſem und jenem mit der Regie-
rung nicht zufrieden ſind: woraus ſich bey
ereignenden Faͤllen vieles Unheil ferner ent-
ſpinnen kan. Man verbindet demnach
die Unterthanen zur Unterthaͤnigkeit durch
den Eyd der Treue, den ſie ablegen,
wenn die Obrigkeit die Regierung antritt,
welches man die Huldigung zu nennen
pfleget, ingleichen wenn ſie zu einer Be-
dienung gezogen werden. Nehmlich weil
man durch den Eyd GOtt zum Zeugen an-
ruffet, daß man diejenige Perſon, welche
die Regierung antritt, oder von der man
in Dienſte genommen wird, fuͤr ſeine recht-
maͤßige Obrigkeit erkennen, und ihr treu
verbleiben, ihrer Macht und Gewalt ſich
ſolcher Geſtalt unterwerffen, auch nichts
wieder dieſelbe vornehmen wil, und ver-
langet, daß er uns ſtraffen ſolle, woferne
wir nicht halten, was wir verſprochen ha-
ben (§. 996. Mor.); ſo wird auch einer,
der da glaubet, daß ein GOtt ſey, der al-
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