Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721.des gemeinen Wesens. Betrügen und Stehlen legen, müssenZucht- und Arbeit- Häuser angeleget werden, da man sie zur Arbeit mit Schlä- gen und Drohungen, oder auch sonst har- ten Worten zwingen und für den verdien- ten Lohn nöthigen Unterhalt verschaffen kan. Man hat aber auch davor Sorge zu tragen, daß man Arbeit genung in sol- che Arbeit-Häuser bekommen kan. Wenn Leute sind, die gerne arbeiten wollen, wenn sie nur Arbeit bekommen können; so hat man darauf zu sehen, wie man ihnen Ar- beit verschaffe: wohin dasjenige gehöret, was schon oben (§. 279 & seq.) ausgefüh- ret worden. Für Leute, die gantz unver- mögend sind zu arbeiten, und keine Freun- de haben, die sie versorgen können, müs- sen Hospitäler aufgerichtet werden, dar- innen man ihnen nach Nothdurfft Unter- halt giebet: wohin auch die Kinder-Ho- spitäler gehören, darinnen unmündige Waysen erzogen werden, deren Anver- wandten nicht in dem Stande sind, sie zu erziehen. Für Leute, die entweder Alters halber, oder aus Gebrechlichkeit und Schwachheit nicht so viel arbeiten können als ihre Nothdurfft erfordert, müssen Ar- men-Häuser aufgerichtet werden, da man ihnen nach ihrem Vermögen zu ar- beiten giebet und ihnen Unterhalt verschaf- fet. Hieher gehören auch auf gewisse mas- sen
des gemeinen Weſens. Betruͤgen und Stehlen legen, muͤſſenZucht- und Arbeit- Haͤuſer angeleget werden, da man ſie zur Arbeit mit Schlaͤ- gen und Drohungen, oder auch ſonſt har- ten Worten zwingen und fuͤr den verdien- ten Lohn noͤthigen Unterhalt verſchaffen kan. Man hat aber auch davor Sorge zu tragen, daß man Arbeit genung in ſol- che Arbeit-Haͤuſer bekommen kan. Wenn Leute ſind, die gerne arbeiten wollen, wenn ſie nur Arbeit bekommen koͤnnen; ſo hat man darauf zu ſehen, wie man ihnen Ar- beit verſchaffe: wohin dasjenige gehoͤret, was ſchon oben (§. 279 & ſeq.) ausgefuͤh- ret worden. Fuͤr Leute, die gantz unver- moͤgend ſind zu arbeiten, und keine Freun- de haben, die ſie verſorgen koͤnnen, muͤſ- ſen Hoſpitaͤler aufgerichtet werden, dar- innen man ihnen nach Nothdurfft Unter- halt giebet: wohin auch die Kinder-Ho- ſpitaͤler gehoͤren, darinnen unmuͤndige Wayſen erzogen werden, deren Anver- wandten nicht in dem Stande ſind, ſie zu erziehen. Fuͤr Leute, die entweder Alters halber, oder aus Gebrechlichkeit und Schwachheit nicht ſo viel arbeiten koͤnnen als ihre Nothdurfft erfordert, muͤſſen Ar- men-Haͤuſer aufgerichtet werden, da man ihnen nach ihrem Vermoͤgen zu ar- beiten giebet und ihnen Unterhalt verſchaf- fet. Hieher gehoͤren auch auf gewiſſe maſ- ſen
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des gemeinen Weſens.
Betruͤgen und Stehlen legen, muͤſſen
Zucht- und Arbeit- Haͤuſer angeleget
werden, da man ſie zur Arbeit mit Schlaͤ-
gen und Drohungen, oder auch ſonſt har-
ten Worten zwingen und fuͤr den verdien-
ten Lohn noͤthigen Unterhalt verſchaffen
kan. Man hat aber auch davor Sorge
zu tragen, daß man Arbeit genung in ſol-
che Arbeit-Haͤuſer bekommen kan. Wenn
Leute ſind, die gerne arbeiten wollen, wenn
ſie nur Arbeit bekommen koͤnnen; ſo hat
man darauf zu ſehen, wie man ihnen Ar-
beit verſchaffe: wohin dasjenige gehoͤret,
was ſchon oben (§. 279 & ſeq.) ausgefuͤh-
ret worden. Fuͤr Leute, die gantz unver-
moͤgend ſind zu arbeiten, und keine Freun-
de haben, die ſie verſorgen koͤnnen, muͤſ-
ſen Hoſpitaͤler aufgerichtet werden, dar-
innen man ihnen nach Nothdurfft Unter-
halt giebet: wohin auch die Kinder-Ho-
ſpitaͤler gehoͤren, darinnen unmuͤndige
Wayſen erzogen werden, deren Anver-
wandten nicht in dem Stande ſind, ſie zu
erziehen. Fuͤr Leute, die entweder Alters
halber, oder aus Gebrechlichkeit und
Schwachheit nicht ſo viel arbeiten koͤnnen
als ihre Nothdurfft erfordert, muͤſſen Ar-
men-Haͤuſer aufgerichtet werden, da
man ihnen nach ihrem Vermoͤgen zu ar-
beiten giebet und ihnen Unterhalt verſchaf-
fet. Hieher gehoͤren auch auf gewiſſe maſ-
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