den, sondern auch bey den Handthierun- gen vorschreiben, wenn das Gesinde an seine Arbeit gehen und wenn es des A- bends zu arbeiten aufhören sol. Hieher gehöret auch die Unordnung, daß allen, die um Tagelohn arbeiten, täglich, oder, wenn die Arbeit gantze Wochen dauret, wöchentlich ihr verdienter Lohn gereichet, auch denen Handwerckern allezeit, so bald die bestellte Wahre fertig, ihr Geld da- vor gezahlet werde (§. 911 Mor.). Un- terdessen da man den Müßigang verhüten sol (§. 283), unverständige und wollüstige Leute aber nach der Arbeit nicht fragen, so lange sie zu zehren haben, und dadurch endlich gar derselben entwohnen; so hat man den Lohn der Arbeit nicht zu hoch zu setzen: welches auch deswegen geschehen sol, weil dergleichen Leute trotzig werden und nicht viel gute Worte geben, wenn sie nicht die Noth zur Arbeit treibet, und daher ihre Arbeit nicht mit solchem Fleis- se verrichten, auch nicht so eigen machen, wie sichs gebühret.
§. 378.
Es ist dem Leben nichts gefähr- Was für Anstal- ten wie- der Pest und an- dere Kranck- heiten zu machen.licher als die Pest und andere ansteckende Kranckheiten. Derowegen hat man nicht allein dieselben zu verhüten; sondern, wo sie aus Unvorsichtigkeit eingeschlichen, bey Zeiten wieder abzuwenden (§. 370). Und da überhaupt aus Krauckheiten endlich
der
Cap. 3. Von der Einrichtung
den, ſondern auch bey den Handthierun- gen vorſchreiben, wenn das Geſinde an ſeine Arbeit gehen und wenn es des A- bends zu arbeiten aufhoͤren ſol. Hieher gehoͤret auch die Unordnung, daß allen, die um Tagelohn arbeiten, taͤglich, oder, wenn die Arbeit gantze Wochen dauret, woͤchentlich ihr verdienter Lohn gereichet, auch denen Handwerckern allezeit, ſo bald die beſtellte Wahre fertig, ihr Geld da- vor gezahlet werde (§. 911 Mor.). Un- terdeſſen da man den Muͤßigang verhuͤten ſol (§. 283), unverſtaͤndige und wolluͤſtige Leute aber nach der Arbeit nicht fragen, ſo lange ſie zu zehren haben, und dadurch endlich gar derſelben entwohnen; ſo hat man den Lohn der Arbeit nicht zu hoch zu ſetzen: welches auch deswegen geſchehen ſol, weil dergleichen Leute trotzig werden und nicht viel gute Worte geben, wenn ſie nicht die Noth zur Arbeit treibet, und daher ihre Arbeit nicht mit ſolchem Fleiſ- ſe verrichten, auch nicht ſo eigen machen, wie ſichs gebuͤhret.
§. 378.
Es iſt dem Leben nichts gefaͤhr- Was fuͤr Anſtal- ten wie- der Peſt und an- dere Kranck- heiten zu machen.licher als die Peſt und andere anſteckende Kranckheiten. Derowegen hat man nicht allein dieſelben zu verhuͤten; ſondern, wo ſie aus Unvorſichtigkeit eingeſchlichen, bey Zeiten wieder abzuwenden (§. 370). Und da uͤberhaupt aus Krauckheiten endlich
der
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0358"n="340"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Cap. 3. Von der Einrichtung</hi></fw><lb/>
den, ſondern auch bey den Handthierun-<lb/>
gen vorſchreiben, wenn das Geſinde an<lb/>ſeine Arbeit gehen und wenn es des A-<lb/>
bends zu arbeiten aufhoͤren ſol. Hieher<lb/>
gehoͤret auch die Unordnung, daß allen,<lb/>
die um Tagelohn arbeiten, taͤglich, oder,<lb/>
wenn die Arbeit gantze Wochen dauret,<lb/>
woͤchentlich ihr verdienter Lohn gereichet,<lb/>
auch denen Handwerckern allezeit, ſo bald<lb/>
die beſtellte Wahre fertig, ihr Geld da-<lb/>
vor gezahlet werde (§. 911 <hirendition="#aq">Mor.</hi>). Un-<lb/>
terdeſſen da man den Muͤßigang verhuͤten<lb/>ſol (§. 283), unverſtaͤndige und wolluͤſtige<lb/>
Leute aber nach der Arbeit nicht fragen,<lb/>ſo lange ſie zu zehren haben, und dadurch<lb/>
endlich gar derſelben entwohnen; ſo hat<lb/>
man den Lohn der Arbeit nicht zu hoch zu<lb/>ſetzen: welches auch deswegen geſchehen<lb/>ſol, weil dergleichen Leute trotzig werden<lb/>
und nicht viel gute Worte geben, wenn<lb/>ſie nicht die Noth zur Arbeit treibet, und<lb/>
daher ihre Arbeit nicht mit ſolchem Fleiſ-<lb/>ſe verrichten, auch nicht ſo eigen machen,<lb/>
wie ſichs gebuͤhret.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 378.</head><p>Es iſt dem Leben nichts gefaͤhr-<lb/><noteplace="left">Was fuͤr<lb/>
Anſtal-<lb/>
ten wie-<lb/>
der Peſt<lb/>
und an-<lb/>
dere<lb/>
Kranck-<lb/>
heiten zu<lb/>
machen.</note>licher als die Peſt und andere anſteckende<lb/>
Kranckheiten. Derowegen hat man nicht<lb/>
allein dieſelben zu verhuͤten; ſondern, wo<lb/>ſie aus Unvorſichtigkeit eingeſchlichen, bey<lb/>
Zeiten wieder abzuwenden (§. 370). Und<lb/>
da uͤberhaupt aus Krauckheiten endlich<lb/><fwplace="bottom"type="catch">der</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[340/0358]
Cap. 3. Von der Einrichtung
den, ſondern auch bey den Handthierun-
gen vorſchreiben, wenn das Geſinde an
ſeine Arbeit gehen und wenn es des A-
bends zu arbeiten aufhoͤren ſol. Hieher
gehoͤret auch die Unordnung, daß allen,
die um Tagelohn arbeiten, taͤglich, oder,
wenn die Arbeit gantze Wochen dauret,
woͤchentlich ihr verdienter Lohn gereichet,
auch denen Handwerckern allezeit, ſo bald
die beſtellte Wahre fertig, ihr Geld da-
vor gezahlet werde (§. 911 Mor.). Un-
terdeſſen da man den Muͤßigang verhuͤten
ſol (§. 283), unverſtaͤndige und wolluͤſtige
Leute aber nach der Arbeit nicht fragen,
ſo lange ſie zu zehren haben, und dadurch
endlich gar derſelben entwohnen; ſo hat
man den Lohn der Arbeit nicht zu hoch zu
ſetzen: welches auch deswegen geſchehen
ſol, weil dergleichen Leute trotzig werden
und nicht viel gute Worte geben, wenn
ſie nicht die Noth zur Arbeit treibet, und
daher ihre Arbeit nicht mit ſolchem Fleiſ-
ſe verrichten, auch nicht ſo eigen machen,
wie ſichs gebuͤhret.
§. 378.Es iſt dem Leben nichts gefaͤhr-
licher als die Peſt und andere anſteckende
Kranckheiten. Derowegen hat man nicht
allein dieſelben zu verhuͤten; ſondern, wo
ſie aus Unvorſichtigkeit eingeſchlichen, bey
Zeiten wieder abzuwenden (§. 370). Und
da uͤberhaupt aus Krauckheiten endlich
der
Was fuͤr
Anſtal-
ten wie-
der Peſt
und an-
dere
Kranck-
heiten zu
machen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/358>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.