Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721.des gemeinen Wesens. son bemächtigen können, wenn man weiß,welche Gegend er seinen Weg genommen; oder man muß an die herumliegende Oer- ter, oder dahin, wo man vermuthet, daß er zukommen wird, schreiben, was er ver- brochen, auch wie er aussiehet, und bit- ten daß man ihn in Verhafft nehme, wenn solches geschehen, berichten, und so dann abfolgen lassen wolle. Dergleichen Schrei- ben werden Steck-Brieffe genennet. Damit nun aber alle Unordnungen vermie- den werde, so durch boßhafftige Leute leicht entstehen können; so kan man nicht erlau- ben, daß diejenigen, so nachgeschickt wer- den, sich eigenmächtig den Flüchtigen zu arretiren unterstehen: sondern es müssen ihnen Steck-Brieffe mit gegeben werden, dadurch die Obrigkeit desselben Orts, wo man ihn antrifft, dazu requiriret wird. Nemlich in solchen Fällen, wo einem sehr wehe geschehen würde, wenn man ihm unrecht thäte, muß alle Behutsamkeit ge- brauchet werden, damit nicht leicht aus Boßheit, oder auch aus Unvorsichtigkeit einem Unrecht geschehen könne. Wofer- ne aber einer bloß aus Furcht des Gefäng- nisses sich auf die Seite machte, hinge- gen entweder durch andere, oder schrifft- lich meldete, daß er sich stellen und seine Sache ausführen wollte, woferne man ihm die Versicherung ertheilte, daß man ihn U 4
des gemeinen Weſens. ſon bemaͤchtigen koͤnnen, wenn man weiß,welche Gegend er ſeinen Weg genommen; oder man muß an die herumliegende Oer- ter, oder dahin, wo man vermuthet, daß er zukommen wird, ſchreiben, was er ver- brochen, auch wie er ausſiehet, und bit- ten daß man ihn in Verhafft nehme, wenn ſolches geſchehen, berichten, und ſo dann abfolgen laſſen wolle. Dergleichen Schrei- ben werden Steck-Brieffe genennet. Damit nun aber alle Unordnungen vermie- den werde, ſo durch boßhafftige Leute leicht entſtehen koͤnnen; ſo kan man nicht erlau- ben, daß diejenigen, ſo nachgeſchickt wer- den, ſich eigenmaͤchtig den Fluͤchtigen zu arretiren unterſtehen: ſondern es muͤſſen ihnen Steck-Brieffe mit gegeben werden, dadurch die Obrigkeit deſſelben Orts, wo man ihn antrifft, dazu requiriret wird. Nemlich in ſolchen Faͤllen, wo einem ſehr wehe geſchehen wuͤrde, wenn man ihm unrecht thaͤte, muß alle Behutſamkeit ge- brauchet werden, damit nicht leicht aus Boßheit, oder auch aus Unvorſichtigkeit einem Unrecht geſchehen koͤnne. Wofer- ne aber einer bloß aus Furcht des Gefaͤng- niſſes ſich auf die Seite machte, hinge- gen entweder durch andere, oder ſchrifft- lich meldete, daß er ſich ſtellen und ſeine Sache ausfuͤhren wollte, woferne man ihm die Verſicherung ertheilte, daß man ihn U 4
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des gemeinen Weſens.
ſon bemaͤchtigen koͤnnen, wenn man weiß,
welche Gegend er ſeinen Weg genommen;
oder man muß an die herumliegende Oer-
ter, oder dahin, wo man vermuthet, daß
er zukommen wird, ſchreiben, was er ver-
brochen, auch wie er ausſiehet, und bit-
ten daß man ihn in Verhafft nehme, wenn
ſolches geſchehen, berichten, und ſo dann
abfolgen laſſen wolle. Dergleichen Schrei-
ben werden Steck-Brieffe genennet.
Damit nun aber alle Unordnungen vermie-
den werde, ſo durch boßhafftige Leute leicht
entſtehen koͤnnen; ſo kan man nicht erlau-
ben, daß diejenigen, ſo nachgeſchickt wer-
den, ſich eigenmaͤchtig den Fluͤchtigen zu
arretiren unterſtehen: ſondern es muͤſſen
ihnen Steck-Brieffe mit gegeben werden,
dadurch die Obrigkeit deſſelben Orts, wo
man ihn antrifft, dazu requiriret wird.
Nemlich in ſolchen Faͤllen, wo einem ſehr
wehe geſchehen wuͤrde, wenn man ihm
unrecht thaͤte, muß alle Behutſamkeit ge-
brauchet werden, damit nicht leicht aus
Boßheit, oder auch aus Unvorſichtigkeit
einem Unrecht geſchehen koͤnne. Wofer-
ne aber einer bloß aus Furcht des Gefaͤng-
niſſes ſich auf die Seite machte, hinge-
gen entweder durch andere, oder ſchrifft-
lich meldete, daß er ſich ſtellen und ſeine
Sache ausfuͤhren wollte, woferne man
ihm die Verſicherung ertheilte, daß man
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