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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721.

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Cap. 2. von den verschiedenen
ihm vortheilhafft zu seyn erachtet, mit
Hintansetzung der gemeinen Wohlfahrt
und Sicherheit.

Daß
nicht
mehrere
einfache
Regie-
rungs-
Formen
sind.
§. 237.

Die bisher erzehleten Regie-
rungs-Formen werden die einfachen ge-
nennet. Daß nun nicht mehr als diese
möglich sind, lässet sich leicht erweisen.
Denn entweder es herrschet einer, oder ei-
nige, oder alle, und zwar entweder zum ge-
meinen, oder zu ihrem besonderen besten.
Und also sind nicht mehr als drey gute
und als drey schlimme Regierungs-For-
men, nemlich die drey guten sind die Mo-
narchie, Arostocratie und Politie; hinge-
gen die schlimmen die Tyranney, Oligar-
chie und Democratie.

Was ei-
ne ver-
mischte
Regie-
rungs-
Forme
ist.
§. 238.

Hieraus können gar verschiede-
ne vermischte Regierungs-Formen
entstehen, nach dem mit einer vieles oder
weniges aus der andern verknüpffet wird.
Z.E. Man kan einem das Regiment der-
gestalt auftragen, daß er nichts ohne Ein-
willigung anderer vornehmen darff, und
denn bestehet die Regierungs-Forme theils
aus der Monarchie, theils aus der Ari-
stocratie. Es ist freylich weder völlig ei-
ne Monarchie, noch Aristocratie, sondern
hat aus beyden etwas. Denn eine ver-
mischte Regierungs-Forme
ist eben
diejenige, welche aus verschiedenen Regie-
rungs-Formen etwas hat. Da nun aber

bald

Cap. 2. von den verſchiedenen
ihm vortheilhafft zu ſeyn erachtet, mit
Hintanſetzung der gemeinen Wohlfahrt
und Sicherheit.

Daß
nicht
mehrere
einfache
Regie-
rungs-
Formen
ſind.
§. 237.

Die bisher erzehleten Regie-
rungs-Formen werden die einfachen ge-
nennet. Daß nun nicht mehr als dieſe
moͤglich ſind, laͤſſet ſich leicht erweiſen.
Denn entweder es herrſchet einer, oder ei-
nige, oder alle, und zwar entweder zum ge-
meinen, oder zu ihrem beſonderen beſten.
Und alſo ſind nicht mehr als drey gute
und als drey ſchlimme Regierungs-For-
men, nemlich die drey guten ſind die Mo-
narchie, Aroſtocratie und Politie; hinge-
gen die ſchlimmen die Tyranney, Oligar-
chie und Democratie.

Was ei-
ne ver-
miſchte
Regie-
rungs-
Forme
iſt.
§. 238.

Hieraus koͤnnen gar verſchiede-
ne vermiſchte Regierungs-Formen
entſtehen, nach dem mit einer vieles oder
weniges aus der andern verknuͤpffet wird.
Z.E. Man kan einem das Regiment der-
geſtalt auftragen, daß er nichts ohne Ein-
willigung anderer vornehmen darff, und
denn beſtehet die Regierungs-Forme theils
aus der Monarchie, theils aus der Ari-
ſtocratie. Es iſt freylich weder voͤllig ei-
ne Monarchie, noch Ariſtocratie, ſondern
hat aus beyden etwas. Denn eine ver-
miſchte Regierungs-Forme
iſt eben
diejenige, welche aus verſchiedenen Regie-
rungs-Formen etwas hat. Da nun aber

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[172/0190] Cap. 2. von den verſchiedenen ihm vortheilhafft zu ſeyn erachtet, mit Hintanſetzung der gemeinen Wohlfahrt und Sicherheit. §. 237.Die bisher erzehleten Regie- rungs-Formen werden die einfachen ge- nennet. Daß nun nicht mehr als dieſe moͤglich ſind, laͤſſet ſich leicht erweiſen. Denn entweder es herrſchet einer, oder ei- nige, oder alle, und zwar entweder zum ge- meinen, oder zu ihrem beſonderen beſten. Und alſo ſind nicht mehr als drey gute und als drey ſchlimme Regierungs-For- men, nemlich die drey guten ſind die Mo- narchie, Aroſtocratie und Politie; hinge- gen die ſchlimmen die Tyranney, Oligar- chie und Democratie. §. 238.Hieraus koͤnnen gar verſchiede- ne vermiſchte Regierungs-Formen entſtehen, nach dem mit einer vieles oder weniges aus der andern verknuͤpffet wird. Z.E. Man kan einem das Regiment der- geſtalt auftragen, daß er nichts ohne Ein- willigung anderer vornehmen darff, und denn beſtehet die Regierungs-Forme theils aus der Monarchie, theils aus der Ari- ſtocratie. Es iſt freylich weder voͤllig ei- ne Monarchie, noch Ariſtocratie, ſondern hat aus beyden etwas. Denn eine ver- miſchte Regierungs-Forme iſt eben diejenige, welche aus verſchiedenen Regie- rungs-Formen etwas hat. Da nun aber bald

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Zitationshilfe: Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/190>, abgerufen am 20.04.2024.