cherheit halber vornimmet, 2. mit Fleiß anmercket, was für veränderliches in dem Zustande derer, die darinnen leben, erfol- get; und endlich 3. beurtheilet, wie solches mit der gemeinen Wohlfahrt und Sicher- heit bestehet. Man erkennet ohne mein Er- rinnern, was für eine weitläufftige Uberle- gung bey dem letzten nöthig ist, nemlich bey der gemeinen Wohlfahrt hat man auf alles zu sehen, wozu der Mensch durch das Ge- setze der Natur verbunden wird (§. 214), und also so wohl auf die Pflichten gegen sich selbst, als gegen GOtt und andere Men- schen, die wir in der Sitten-Lehre ausge- führet: bey der gemeinen Sicherheit ist nicht allein auf die innere Ruhe und Einig- keit, sondern auch auf den äusseren Friede und das gute Verständniß mit auswärtigen zu sehen.
Nutzen dieser Beur- theilung.
§. 225.
Es hat aber diese Beurtheilung des gemeinen Wesens ihren vielfältigen Nutzen. Denn einmahl kan man dadurch begreiffen, wie es eigentlich eingerichtet werden sol, wenn man dem Winck der Na- tur folgen wil, die uns das bessere vorzu- ziehen verbindet (§. 10 Mor.). Nach die- sem lernet man auch hierdurch erkennen, was in einem gemeinen Wesen noch fehlet, und wie man es verbessern sol. Ja wir werden dadurch geschickt, bey wohl eingerichteten gemeinen Wesen abzulernen, was an ihnen
gutes
Das 1. Capitel Von dem
cherheit halber vornimmet, 2. mit Fleiß anmercket, was fuͤr veraͤnderliches in dem Zuſtande derer, die darinnen leben, erfol- get; und endlich 3. beurtheilet, wie ſolches mit der gemeinen Wohlfahrt und Sicher- heit beſtehet. Man erkennet ohne mein Er- rinnern, was fuͤr eine weitlaͤufftige Uberle- gung bey dem letzten noͤthig iſt, nemlich bey der gemeinen Wohlfahrt hat man auf alles zu ſehen, wozu der Menſch durch das Ge- ſetze der Natur verbunden wird (§. 214), und alſo ſo wohl auf die Pflichten gegen ſich ſelbſt, als gegen GOtt und andere Men- ſchen, die wir in der Sitten-Lehre ausge- fuͤhret: bey der gemeinen Sicherheit iſt nicht allein auf die innere Ruhe und Einig- keit, ſondern auch auf den aͤuſſeren Friede und das gute Verſtaͤndniß mit auswaͤrtigen zu ſehen.
Nutzen dieſer Beur- theilung.
§. 225.
Es hat aber dieſe Beurtheilung des gemeinen Weſens ihren vielfaͤltigen Nutzen. Denn einmahl kan man dadurch begreiffen, wie es eigentlich eingerichtet werden ſol, wenn man dem Winck der Na- tur folgen wil, die uns das beſſere vorzu- ziehen verbindet (§. 10 Mor.). Nach die- ſem lernet man auch hierdurch erkennen, was in einem gemeinen Weſen noch fehlet, und wie man es verbeſſern ſol. Ja wir werden dadurch geſchickt, bey wohl eingerichteten gemeinen Weſen abzulernen, was an ihnen
gutes
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Das 1. Capitel Von dem
cherheit halber vornimmet, 2. mit Fleiß
anmercket, was fuͤr veraͤnderliches in dem
Zuſtande derer, die darinnen leben, erfol-
get; und endlich 3. beurtheilet, wie ſolches
mit der gemeinen Wohlfahrt und Sicher-
heit beſtehet. Man erkennet ohne mein Er-
rinnern, was fuͤr eine weitlaͤufftige Uberle-
gung bey dem letzten noͤthig iſt, nemlich bey
der gemeinen Wohlfahrt hat man auf alles
zu ſehen, wozu der Menſch durch das Ge-
ſetze der Natur verbunden wird (§. 214),
und alſo ſo wohl auf die Pflichten gegen ſich
ſelbſt, als gegen GOtt und andere Men-
ſchen, die wir in der Sitten-Lehre ausge-
fuͤhret: bey der gemeinen Sicherheit iſt
nicht allein auf die innere Ruhe und Einig-
keit, ſondern auch auf den aͤuſſeren Friede
und das gute Verſtaͤndniß mit auswaͤrtigen
zu ſehen.
§. 225.Es hat aber dieſe Beurtheilung
des gemeinen Weſens ihren vielfaͤltigen
Nutzen. Denn einmahl kan man dadurch
begreiffen, wie es eigentlich eingerichtet
werden ſol, wenn man dem Winck der Na-
tur folgen wil, die uns das beſſere vorzu-
ziehen verbindet (§. 10 Mor.). Nach die-
ſem lernet man auch hierdurch erkennen, was
in einem gemeinen Weſen noch fehlet, und
wie man es verbeſſern ſol. Ja wir werden
dadurch geſchickt, bey wohl eingerichteten
gemeinen Weſen abzulernen, was an ihnen
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/180>, abgerufen am 21.11.2024.
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