ches allein thun, daß weder von den Kin- dern, noch dem Gesinde jemand etwas da- von erfahre. Und demnach siehet man leicht, wie übel es im Hause bestellet sey, wenn die Hausmutter den Hausvater öffentlich schilt, sich mit ihm zancket und sonst ungebührend gegen ihn aufführet.
Wie der Hausva- ter für das An- sehen der Haus- Mutter sorgen sol.
§. 197.
Aus eben der Ursache, daß die Hausmutter sowohl den Kindern, als dem Gesinde zu befehlen hat (§. 195), muß auch der Hausvater sie hinwiederum in gutem Ansehen zu erhalten suchen, und daher bey allen seinen Handlungen mit ihr, oder dem Gesinde darauf sehen, daß er nichts vor- nehme, was demselben zuwieder läufft, noch unterlasse, was dazu förderlich seyn kan. Zu solchem Ende ist nöthig, daß er durch seine Aufführung Kindern und Ge- sinde deutlich zu verstehen gebe, wie er sie liebe und werth halte, folgends es sehr übel nehmen würde, wenn das Gesinde oder auch die Kinder wieder den ihr schuldigen Respect was vornehmen wolten. Wenn sie Furcht und Scheu für dem Hausvater haben (§. 205); so werden sie auch in die- sem Falle nichts wieder den Respect der Haus-Mutter vornehmen. Aus eben der Ursache wird erfordert, daß der Hausva- ter die Hausmutter in Gegenwart des Ge- sindes und der Kinder nicht anfähret, ihr nichts verweiset, noch auch ableget, wenn
sie
Das 5. Capitel
ches allein thun, daß weder von den Kin- dern, noch dem Geſinde jemand etwas da- von erfahre. Und demnach ſiehet man leicht, wie uͤbel es im Hauſe beſtellet ſey, wenn die Hausmutter den Hausvater oͤffentlich ſchilt, ſich mit ihm zancket und ſonſt ungebuͤhrend gegen ihn auffuͤhret.
Wie der Hausva- ter fuͤr das An- ſehen der Haus- Mutter ſorgen ſol.
§. 197.
Aus eben der Urſache, daß die Hausmutter ſowohl den Kindern, als dem Geſinde zu befehlen hat (§. 195), muß auch der Hausvater ſie hinwiederum in gutem Anſehen zu erhalten ſuchen, und daher bey allen ſeinen Handlungen mit ihr, oder dem Geſinde darauf ſehen, daß er nichts vor- nehme, was demſelben zuwieder laͤufft, noch unterlaſſe, was dazu foͤrderlich ſeyn kan. Zu ſolchem Ende iſt noͤthig, daß er durch ſeine Auffuͤhrung Kindern und Ge- ſinde deutlich zu verſtehen gebe, wie er ſie liebe und werth halte, folgends es ſehr uͤbel nehmen wuͤrde, wenn das Geſinde oder auch die Kinder wieder den ihr ſchuldigen Reſpect was vornehmen wolten. Wenn ſie Furcht und Scheu fuͤr dem Hausvater haben (§. 205); ſo werden ſie auch in die- ſem Falle nichts wieder den Reſpect der Haus-Mutter vornehmen. Aus eben der Urſache wird erfordert, daß der Hausva- ter die Hausmutter in Gegenwart des Ge- ſindes und der Kinder nicht anfaͤhret, ihr nichts verweiſet, noch auch ableget, wenn
ſie
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Das 5. Capitel
ches allein thun, daß weder von den Kin-
dern, noch dem Geſinde jemand etwas da-
von erfahre. Und demnach ſiehet man
leicht, wie uͤbel es im Hauſe beſtellet ſey,
wenn die Hausmutter den Hausvater
oͤffentlich ſchilt, ſich mit ihm zancket und
ſonſt ungebuͤhrend gegen ihn auffuͤhret.
§. 197.Aus eben der Urſache, daß die
Hausmutter ſowohl den Kindern, als dem
Geſinde zu befehlen hat (§. 195), muß auch
der Hausvater ſie hinwiederum in gutem
Anſehen zu erhalten ſuchen, und daher bey
allen ſeinen Handlungen mit ihr, oder dem
Geſinde darauf ſehen, daß er nichts vor-
nehme, was demſelben zuwieder laͤufft,
noch unterlaſſe, was dazu foͤrderlich ſeyn
kan. Zu ſolchem Ende iſt noͤthig, daß er
durch ſeine Auffuͤhrung Kindern und Ge-
ſinde deutlich zu verſtehen gebe, wie er ſie
liebe und werth halte, folgends es ſehr uͤbel
nehmen wuͤrde, wenn das Geſinde oder
auch die Kinder wieder den ihr ſchuldigen
Reſpect was vornehmen wolten. Wenn
ſie Furcht und Scheu fuͤr dem Hausvater
haben (§. 205); ſo werden ſie auch in die-
ſem Falle nichts wieder den Reſpect der
Haus-Mutter vornehmen. Aus eben der
Urſache wird erfordert, daß der Hausva-
ter die Hausmutter in Gegenwart des Ge-
ſindes und der Kinder nicht anfaͤhret, ihr
nichts verweiſet, noch auch ableget, wenn
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/154>, abgerufen am 24.11.2024.
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