die Eltern würden gethan haben (§. 145.); so sollen sie auch gegen ihre Vormünder danckbahr seyn. Die Mittel dazu sind die Vorstellungen der Wohlthaten, die sie uns erzeigen (§. 839 & seqq. Mor.).
Man sol sie lieben.
§. 157.
Die Danck barkeit bestehet in der Liebe gegen den Wohlthäter (§. 496. Met.). Unmündige sollen gegen die Vor- münder danckbahr seyn (§. 156): Dero- wegen sollen sie sie auch lieben, folgends bereit seyn aus ihrer Glückseeligkeit Ver- gnngen zu schöpffen (§. 449. Met.) und da- her auch selbst nach Möglichkeit sie beför- dern, sie mögen entweder wehrender Vor- mundschafft, oder nach geendigter Gelegen- heit dazu bekommen.
Kindli- che Furcht u. Scheue für ihnen haben.
§. 158.
Da aus der Liebe die kindliche Furcht kommet, und nicht aussen bleiben kan, wo sie eingewurtzelt (§. 130): so wer- den auch unmündige gegen ihre Vormün- der eine kindliche Furcht, folgends zugleich vor ihnen eine Scheu haben (§. 132), wenn sie sie aufrichtig lieben.
Pflicht der Mut- ter nach Abster- ben des Vaters.
Z. 159.
Wenn der Vater nicht so viel Vermögen hinterlässet, daß die Kinder dar- aus die Auferziehungs-Kosten haben kön- ten; so ist die Mutter davor zu sorgen ver- bunden (§. 80). Jedoch, wenn sie die übrige Auferziehung vor sich allein nicht wohl über sich nehmen kan; müssen ihr Vormünder beygesellet werden. Es ge-
schie-
Das 3. Capitel Von der
die Eltern wuͤrden gethan haben (§. 145.); ſo ſollen ſie auch gegen ihre Vormuͤnder danckbahr ſeyn. Die Mittel dazu ſind die Vorſtellungen der Wohlthaten, die ſie uns erzeigen (§. 839 & ſeqq. Mor.).
Man ſol ſie lieben.
§. 157.
Die Danck barkeit beſtehet in der Liebe gegen den Wohlthaͤter (§. 496. Met.). Unmuͤndige ſollen gegen die Vor- muͤnder danckbahr ſeyn (§. 156): Dero- wegen ſollen ſie ſie auch lieben, folgends bereit ſeyn aus ihrer Gluͤckſeeligkeit Ver- gnngen zu ſchoͤpffen (§. 449. Met.) und da- her auch ſelbſt nach Moͤglichkeit ſie befoͤr- dern, ſie moͤgen entweder wehrender Vor- mundſchafft, oder nach geendigter Gelegen- heit dazu bekommen.
Kindli- che Fuꝛcht u. Scheue fuͤꝛ ihnen haben.
§. 158.
Da aus der Liebe die kindliche Furcht kommet, und nicht auſſen bleiben kan, wo ſie eingewurtzelt (§. 130): ſo wer- den auch unmuͤndige gegen ihre Vormuͤn- der eine kindliche Furcht, folgends zugleich vor ihnen eine Scheu haben (§. 132), wenn ſie ſie aufrichtig lieben.
Pflicht der Mut- ter nach Abſter- ben des Vaters.
Z. 159.
Wenn der Vater nicht ſo viel Vermoͤgen hinterlaͤſſet, daß die Kinder dar- aus die Auferziehungs-Koſten haben koͤn- ten; ſo iſt die Mutter davor zu ſorgen ver- bunden (§. 80). Jedoch, wenn ſie die uͤbrige Auferziehung vor ſich allein nicht wohl uͤber ſich nehmen kan; muͤſſen ihr Vormuͤnder beygeſellet werden. Es ge-
ſchie-
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Das 3. Capitel Von der
die Eltern wuͤrden gethan haben (§. 145.);
ſo ſollen ſie auch gegen ihre Vormuͤnder
danckbahr ſeyn. Die Mittel dazu ſind die
Vorſtellungen der Wohlthaten, die ſie uns
erzeigen (§. 839 & ſeqq. Mor.).
§. 157.Die Danck barkeit beſtehet in
der Liebe gegen den Wohlthaͤter (§. 496.
Met.). Unmuͤndige ſollen gegen die Vor-
muͤnder danckbahr ſeyn (§. 156): Dero-
wegen ſollen ſie ſie auch lieben, folgends
bereit ſeyn aus ihrer Gluͤckſeeligkeit Ver-
gnngen zu ſchoͤpffen (§. 449. Met.) und da-
her auch ſelbſt nach Moͤglichkeit ſie befoͤr-
dern, ſie moͤgen entweder wehrender Vor-
mundſchafft, oder nach geendigter Gelegen-
heit dazu bekommen.
§. 158.Da aus der Liebe die kindliche
Furcht kommet, und nicht auſſen bleiben
kan, wo ſie eingewurtzelt (§. 130): ſo wer-
den auch unmuͤndige gegen ihre Vormuͤn-
der eine kindliche Furcht, folgends zugleich
vor ihnen eine Scheu haben (§. 132), wenn
ſie ſie aufrichtig lieben.
Z. 159.Wenn der Vater nicht ſo viel
Vermoͤgen hinterlaͤſſet, daß die Kinder dar-
aus die Auferziehungs-Koſten haben koͤn-
ten; ſo iſt die Mutter davor zu ſorgen ver-
bunden (§. 80). Jedoch, wenn ſie die
uͤbrige Auferziehung vor ſich allein nicht
wohl uͤber ſich nehmen kan; muͤſſen ihr
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/128>, abgerufen am 23.04.2024.
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