und den ihren Eltern schuldigen Respect dadurch aus den Augen gesetzet. Denn so lernen sie begreiffen, daß leugnen und ver- heelen etwas schlimmes sey, und sich davor ins künfftige hüten.
Wie Kin- der die Eltern ehren sollen.
§. 135.
Da die Eltern, sonderlich wenn sie für ihre Auferziehung sorgen, wie sichs gebühret, und vorhin ausgeführet worden, viel gutes von sich blicken lassen; so sollen auch die Kinder solches erkennen, und des- wegen ihre Eltern hochachten (§. 710 Mor.) und ehren (§. 590 Mor.), folgends alle Minen und Gebehrden gegen ihre Eltern dergestalt einrichten, daß sie dadurch die Hochachtung, die sie in ihrem Gemüthe für sie haben, an den Tag legen.
Wie man dieses be- fördert.
§. 136.
Damit nun die Kinder dazu de- sto williger werden, so hat man ihnen vor- zustellen, was die Eltern in ihrer Auferzie- hung für gutes beweisen, auch von ihren übrigen Tugenden und was sich nur gutes an ihnen findet, diensame Vorstellungen zu thun (§. 591 Mor.). Man erkennet ohne mein Errinnern, daß Kinder die Hochach- tung gegen ihre Eltern verlieren müssen, wenn sie sich übel aufführen und ihre Untu- genden für ihnen nicht verheelen. Dero- wegen ist auch deswegen nöthig, daß sie ihnen mit gutem Exempel in allem vorleuch- ten und in ihrer Gegenwart nichts unanstän- diges vornehmen.
§. 136.
Das 3. Cap. Von der
und den ihren Eltern ſchuldigen Reſpect dadurch aus den Augen geſetzet. Denn ſo lernen ſie begreiffen, daß leugnen und ver- heelen etwas ſchlimmes ſey, und ſich davor ins kuͤnfftige huͤten.
Wie Kin- der die Eltern ehren ſollen.
§. 135.
Da die Eltern, ſonderlich wenn ſie fuͤr ihre Auferziehung ſorgen, wie ſichs gebuͤhret, und vorhin ausgefuͤhret worden, viel gutes von ſich blicken laſſen; ſo ſollen auch die Kinder ſolches erkennen, und des- wegen ihre Eltern hochachten (§. 710 Mor.) und ehren (§. 590 Mor.), folgends alle Minen und Gebehrden gegen ihre Eltern dergeſtalt einrichten, daß ſie dadurch die Hochachtung, die ſie in ihrem Gemuͤthe fuͤr ſie haben, an den Tag legen.
Wie man dieſes be- foͤrdert.
§. 136.
Damit nun die Kinder dazu de- ſto williger werden, ſo hat man ihnen vor- zuſtellen, was die Eltern in ihrer Auferzie- hung fuͤr gutes beweiſen, auch von ihren uͤbrigen Tugenden und was ſich nur gutes an ihnen findet, dienſame Vorſtellungen zu thun (§. 591 Mor.). Man erkennet ohne mein Errinnern, daß Kinder die Hochach- tung gegen ihre Eltern verlieren muͤſſen, wenn ſie ſich uͤbel auffuͤhren und ihre Untu- genden fuͤr ihnen nicht verheelen. Dero- wegen iſt auch deswegen noͤthig, daß ſie ihnen mit gutem Exempel in allem vorleuch- ten und in ihrer Gegenwart nichts unanſtaͤn- diges vornehmen.
§. 136.
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Das 3. Cap. Von der
und den ihren Eltern ſchuldigen Reſpect
dadurch aus den Augen geſetzet. Denn ſo
lernen ſie begreiffen, daß leugnen und ver-
heelen etwas ſchlimmes ſey, und ſich davor
ins kuͤnfftige huͤten.
§. 135.Da die Eltern, ſonderlich wenn
ſie fuͤr ihre Auferziehung ſorgen, wie ſichs
gebuͤhret, und vorhin ausgefuͤhret worden,
viel gutes von ſich blicken laſſen; ſo ſollen
auch die Kinder ſolches erkennen, und des-
wegen ihre Eltern hochachten (§. 710 Mor.)
und ehren (§. 590 Mor.), folgends alle
Minen und Gebehrden gegen ihre Eltern
dergeſtalt einrichten, daß ſie dadurch die
Hochachtung, die ſie in ihrem Gemuͤthe
fuͤr ſie haben, an den Tag legen.
§. 136.Damit nun die Kinder dazu de-
ſto williger werden, ſo hat man ihnen vor-
zuſtellen, was die Eltern in ihrer Auferzie-
hung fuͤr gutes beweiſen, auch von ihren
uͤbrigen Tugenden und was ſich nur gutes
an ihnen findet, dienſame Vorſtellungen
zu thun (§. 591 Mor.). Man erkennet ohne
mein Errinnern, daß Kinder die Hochach-
tung gegen ihre Eltern verlieren muͤſſen,
wenn ſie ſich uͤbel auffuͤhren und ihre Untu-
genden fuͤr ihnen nicht verheelen. Dero-
wegen iſt auch deswegen noͤthig, daß ſie
ihnen mit gutem Exempel in allem vorleuch-
ten und in ihrer Gegenwart nichts unanſtaͤn-
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§. 136.
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/116>, abgerufen am 21.11.2024.
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