zu bestellen, so können diese, wenn sie solches später thun, es nicht vermeiden, daß nicht beim Umpflügen der nächsten Furche an meinen Acker, wenigstens ein Stück ihres Zugviehes aus Mangel des Raums selbigen betreten, und der Länge nach seinen Gang darauf nehmen muß. Denn gemeiniglich ist der schmale Rein, oder die sogenannte Scheidfahre zwischen den Ackerbeeten nicht so breit, daß das Thier dar- auf hingehen kann. Es beschädigt also bei je- dem Tritt die oft schon aufgegangene Frucht meines Ackers, welcher Schaden desto grösser wird, wenn die Ackerstücke sehr schmal und dabei von unabsehlicher Länge sind. Beim Eggen gehet es ebenfalls so genau nicht ab, wenn am Ende, so oft als umgewendet wird, dieses nicht mit der gehörigen Vorsicht geschie- het. Die neue Einrichtung hingegen lässet uns diesen Schaden vermindern, weil es da- selbst nicht möglich ist, daß mir der Nachbar zu nahe treten kann. Ferner 2) ist es höchst- verdrießlich und mit offenbahren Schaden ver- knüpft, wenn der Eigenthümer eines sogenann- ten Ahnewends, das heißt eines Stück Lan- des, welches queer vor den übrigen Ackerbee- ten lieget, und dazu bestimmt ist, daß beim Pflügen und Eggen jedermann darauf umwen- det, wenn sage ich, dieser Eigenthümer auf alle andere warten, und zuweilen um eines
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zu beſtellen, ſo koͤnnen dieſe, wenn ſie ſolches ſpaͤter thun, es nicht vermeiden, daß nicht beim Umpfluͤgen der naͤchſten Furche an meinen Acker, wenigſtens ein Stuͤck ihres Zugviehes aus Mangel des Raums ſelbigen betreten, und der Laͤnge nach ſeinen Gang darauf nehmen muß. Denn gemeiniglich iſt der ſchmale Rein, oder die ſogenannte Scheidfahre zwiſchen den Ackerbeeten nicht ſo breit, daß das Thier dar- auf hingehen kann. Es beſchaͤdigt alſo bei je- dem Tritt die oft ſchon aufgegangene Frucht meines Ackers, welcher Schaden deſto groͤſſer wird, wenn die Ackerſtuͤcke ſehr ſchmal und dabei von unabſehlicher Laͤnge ſind. Beim Eggen gehet es ebenfalls ſo genau nicht ab, wenn am Ende, ſo oft als umgewendet wird, dieſes nicht mit der gehoͤrigen Vorſicht geſchie- het. Die neue Einrichtung hingegen laͤſſet uns dieſen Schaden vermindern, weil es da- ſelbſt nicht moͤglich iſt, daß mir der Nachbar zu nahe treten kann. Ferner 2) iſt es hoͤchſt- verdrießlich und mit offenbahren Schaden ver- knuͤpft, wenn der Eigenthuͤmer eines ſogenann- ten Ahnewends, das heißt eines Stuͤck Lan- des, welches queer vor den uͤbrigen Ackerbee- ten lieget, und dazu beſtimmt iſt, daß beim Pfluͤgen und Eggen jedermann darauf umwen- det, wenn ſage ich, dieſer Eigenthuͤmer auf alle andere warten, und zuweilen um eines
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[65/0083]
zu beſtellen, ſo koͤnnen dieſe, wenn ſie ſolches
ſpaͤter thun, es nicht vermeiden, daß nicht
beim Umpfluͤgen der naͤchſten Furche an meinen
Acker, wenigſtens ein Stuͤck ihres Zugviehes
aus Mangel des Raums ſelbigen betreten, und
der Laͤnge nach ſeinen Gang darauf nehmen
muß. Denn gemeiniglich iſt der ſchmale Rein,
oder die ſogenannte Scheidfahre zwiſchen den
Ackerbeeten nicht ſo breit, daß das Thier dar-
auf hingehen kann. Es beſchaͤdigt alſo bei je-
dem Tritt die oft ſchon aufgegangene Frucht
meines Ackers, welcher Schaden deſto groͤſſer
wird, wenn die Ackerſtuͤcke ſehr ſchmal und
dabei von unabſehlicher Laͤnge ſind. Beim
Eggen gehet es ebenfalls ſo genau nicht ab,
wenn am Ende, ſo oft als umgewendet wird,
dieſes nicht mit der gehoͤrigen Vorſicht geſchie-
het. Die neue Einrichtung hingegen laͤſſet
uns dieſen Schaden vermindern, weil es da-
ſelbſt nicht moͤglich iſt, daß mir der Nachbar
zu nahe treten kann. Ferner 2) iſt es hoͤchſt-
verdrießlich und mit offenbahren Schaden ver-
knuͤpft, wenn der Eigenthuͤmer eines ſogenann-
ten Ahnewends, das heißt eines Stuͤck Lan-
des, welches queer vor den uͤbrigen Ackerbee-
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/83>, abgerufen am 22.07.2024.
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