Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.denn wolte man mich böse machen, so dürfte sel- §. 23. Weit entfernt also daß durch die Aufhe- gewisse
denn wolte man mich boͤſe machen, ſo duͤrfte ſel- §. 23. Weit entfernt alſo daß durch die Aufhe- gewiſſe
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0060" n="42"/> denn wolte man mich boͤſe machen, ſo duͤrfte ſel-<lb/> biger leicht noch genauer ausfallen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 23.</head><lb/> <p>Weit entfernt alſo daß durch die Aufhe-<lb/> bung der Gemeinheiten, die Anzahl des Schaaf-<lb/> viehes im Lande ſolte vermindert werden, ſo iſt<lb/> ſie vielmehr das bequemſte Mittel, ſelbiges an-<lb/> ſehnlich zu vermehren. Hier iſt der Beweis da-<lb/> von. Es ſind bekantermaſſen ſehr viel Doͤr-<lb/> fer in der <hi rendition="#fr">Marck,</hi> wo das Recht, Schaafe zu<lb/> halten, nur allein dem Herrn des Dorfs zu-<lb/> ſtehet, und kein Bauer dergleichen auf die<lb/> Weide bringen darf. Sind die Aecker und<lb/> Huͤthungen aber vermeſſen und vertheilet, wer<lb/> will es denen Bauren wehren auf ihren Grund-<lb/> ſtuͤcken, einen kleinen Plaz abzuhaͤgen, dieſen<lb/> mit zwanzig, dreißig oder mehrern Schaafen<lb/> zu beſetzen, und ſolche auf engellaͤndiſche Ma-<lb/> nier zu ernaͤhren, wenn ſie es vortheilhaft fuͤr<lb/> ſich finden? nehmen wir nun <hi rendition="#fr">hundert</hi> der-<lb/> gleichen Doͤrfer an, in deren jedem <hi rendition="#fr">zwanzig</hi><lb/> Bauren wohnen, und dieſe halten ein jeder nur<lb/><hi rendition="#fr">dreißig</hi> Stuͤck, ſo machet ſolches die Anzahl<lb/> von <hi rendition="#fr">ſechzigtauſend</hi> Schaafen aus, die in<lb/> einem ſo kleinen Bezirck mehr gehalten werden<lb/> koͤnnen, ohne daß irgend jemanden dadurch<lb/> Eintrag oder Abbruch geſchiehet. Auf eine<lb/> aͤhnliche Weiſe kann man die uͤbrigen Doͤrfer<lb/> berechnen, allwo denen Einwohnern nur eine<lb/> <fw place="bottom" type="catch">gewiſſe</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [42/0060]
denn wolte man mich boͤſe machen, ſo duͤrfte ſel-
biger leicht noch genauer ausfallen.
§. 23.
Weit entfernt alſo daß durch die Aufhe-
bung der Gemeinheiten, die Anzahl des Schaaf-
viehes im Lande ſolte vermindert werden, ſo iſt
ſie vielmehr das bequemſte Mittel, ſelbiges an-
ſehnlich zu vermehren. Hier iſt der Beweis da-
von. Es ſind bekantermaſſen ſehr viel Doͤr-
fer in der Marck, wo das Recht, Schaafe zu
halten, nur allein dem Herrn des Dorfs zu-
ſtehet, und kein Bauer dergleichen auf die
Weide bringen darf. Sind die Aecker und
Huͤthungen aber vermeſſen und vertheilet, wer
will es denen Bauren wehren auf ihren Grund-
ſtuͤcken, einen kleinen Plaz abzuhaͤgen, dieſen
mit zwanzig, dreißig oder mehrern Schaafen
zu beſetzen, und ſolche auf engellaͤndiſche Ma-
nier zu ernaͤhren, wenn ſie es vortheilhaft fuͤr
ſich finden? nehmen wir nun hundert der-
gleichen Doͤrfer an, in deren jedem zwanzig
Bauren wohnen, und dieſe halten ein jeder nur
dreißig Stuͤck, ſo machet ſolches die Anzahl
von ſechzigtauſend Schaafen aus, die in
einem ſo kleinen Bezirck mehr gehalten werden
koͤnnen, ohne daß irgend jemanden dadurch
Eintrag oder Abbruch geſchiehet. Auf eine
aͤhnliche Weiſe kann man die uͤbrigen Doͤrfer
berechnen, allwo denen Einwohnern nur eine
gewiſſe
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