the zu zehn Fuß gerechnet, denn auf diese Art, sind vor Zeiten die Landgüter in der Mark vermessen worden, welche Vermessung an de- nen meisten Oertern auch noch statt hat. Sol- cher Morgen wurden gemeiniglich drei und zwanzig auf die Hufe gerechnet, bei vielen Dörfern aber noch mehr, indem es bekant, daß die Grösse der Hufen nicht durchgängig gleich ist. Ein Bauer also, der drei Hufen besitzt, die in drei Felder abgetheilet sind, be- stellet jährlich nur zwei Hufen oder sechs und vierzig Morgen mit Sommer- und Wintersaat. Die dritte Hufe aber liegt ausser den Erbsschlag allemahl brache. Nehmen wir von dieser also ohngefehr drei Morgen, die mit Erbsen, Lin- sen u. d. g. angebauet sind, so bleiben noch zwanzig Morgen brache, welche ihm ausser der höchst magern und kaum zu nennenden Vieh- weide gar keinen Nutzen bringen. Diese zwan- zig Morgen soll er nun mit Futterkräutern be- säen und zu einer künstlichen Wiese machen, und so ist er im Stande den Sommer hindurch vierzig Stück grosses Vieh, Pferde, Ochsen oder Kühe mit grünen Futter reichlich zu unter- halten. Nun wollen wir setzen, daß sein voriger Viehstand an Pferden und Rindvieh zwanzig Stück ausmachet, welches in Dörfern, wo Man- gel an Wiesewachs ist, schon sehr viel sagen will; so bleiben denoch zwanzig Stück grosses Vieh
Ueber-
the zu zehn Fuß gerechnet, denn auf dieſe Art, ſind vor Zeiten die Landguͤter in der Mark vermeſſen worden, welche Vermeſſung an de- nen meiſten Oertern auch noch ſtatt hat. Sol- cher Morgen wurden gemeiniglich drei und zwanzig auf die Hufe gerechnet, bei vielen Doͤrfern aber noch mehr, indem es bekant, daß die Groͤſſe der Hufen nicht durchgaͤngig gleich iſt. Ein Bauer alſo, der drei Hufen beſitzt, die in drei Felder abgetheilet ſind, be- ſtellet jaͤhrlich nur zwei Hufen oder ſechs und vierzig Morgen mit Sommer- und Winterſaat. Die dritte Hufe aber liegt auſſer den Erbsſchlag allemahl brache. Nehmen wir von dieſer alſo ohngefehr drei Morgen, die mit Erbſen, Lin- ſen u. d. g. angebauet ſind, ſo bleiben noch zwanzig Morgen brache, welche ihm auſſer der hoͤchſt magern und kaum zu nennenden Vieh- weide gar keinen Nutzen bringen. Dieſe zwan- zig Morgen ſoll er nun mit Futterkraͤutern be- ſaͤen und zu einer kuͤnſtlichen Wieſe machen, und ſo iſt er im Stande den Sommer hindurch vierzig Stuͤck groſſes Vieh, Pferde, Ochſen oder Kuͤhe mit gruͤnen Futter reichlich zu unter- halten. Nun wollen wir ſetzen, daß ſein voriger Viehſtand an Pferden und Rindvieh zwanzig Stuͤck ausmachet, welches in Doͤrfern, wo Man- gel an Wieſewachs iſt, ſchon ſehr viel ſagen will; ſo bleiben denoch zwanzig Stuͤck groſſes Vieh
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the zu zehn Fuß gerechnet, denn auf dieſe Art,
ſind vor Zeiten die Landguͤter in der Mark
vermeſſen worden, welche Vermeſſung an de-
nen meiſten Oertern auch noch ſtatt hat. Sol-
cher Morgen wurden gemeiniglich drei und
zwanzig auf die Hufe gerechnet, bei vielen
Doͤrfern aber noch mehr, indem es bekant,
daß die Groͤſſe der Hufen nicht durchgaͤngig
gleich iſt. Ein Bauer alſo, der drei Hufen
beſitzt, die in drei Felder abgetheilet ſind, be-
ſtellet jaͤhrlich nur zwei Hufen oder ſechs und
vierzig Morgen mit Sommer- und Winterſaat.
Die dritte Hufe aber liegt auſſer den Erbsſchlag
allemahl brache. Nehmen wir von dieſer alſo
ohngefehr drei Morgen, die mit Erbſen, Lin-
ſen u. d. g. angebauet ſind, ſo bleiben noch
zwanzig Morgen brache, welche ihm auſſer der
hoͤchſt magern und kaum zu nennenden Vieh-
weide gar keinen Nutzen bringen. Dieſe zwan-
zig Morgen ſoll er nun mit Futterkraͤutern be-
ſaͤen und zu einer kuͤnſtlichen Wieſe machen,
und ſo iſt er im Stande den Sommer hindurch
vierzig Stuͤck groſſes Vieh, Pferde, Ochſen
oder Kuͤhe mit gruͤnen Futter reichlich zu unter-
halten. Nun wollen wir ſetzen, daß ſein voriger
Viehſtand an Pferden und Rindvieh zwanzig
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gel an Wieſewachs iſt, ſchon ſehr viel ſagen will;
ſo bleiben denoch zwanzig Stuͤck groſſes Vieh
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/49>, abgerufen am 16.07.2024.
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