heit nicht die allergeringste Verbesserung vor- genommen wird. Ein solcher Weideplatz wird seinem Schicksaal überlassen, es werde aus selbi- gem was da wolle. Kaum daß man dem Sau- hirten den Zugang verbietet, oder noch zur Noth einen Graben einigermassen räumet; al- lein, schädliche Kräuter, Buschwerk und der- gleichen zu vertilgen, Maulwurfshügel zu ebnen, sumftige ausgemoderte Tiefen auszu- höhen und mit Heusaamen zu bestreuen, jähr- lich einen gewissen Theil mit dem Pflug umzu- reissen und mit Futterkräutern zu besäen, an allen dergleichen heilsamen Unternehmungen ist gar nicht zu gedenken. Denn niemand siehet eine solche Gemeinheit als sein Eigenthum an, weil alle zusammengenommen es dafür anse- hen. Niemand kann und darf also ohne Zu- thun der andern Besitzer das geringste damit vornehmen, weil es theils seine Kräfte über- steigt, theils auch wider die mächtigen Vorur- theile und den Eigensinn der übrigen laufen würde. Wer hat aber Muth genug, so viel wiedersinnige Köpfe zu vereinigen und sie da- hin zu vermögen, mit guten Willen das zu thun, was sie vor überflüßig, vor unnütz, auch wohl gar vor schädlich halten? Denn die Vä- ter und Großväter des Dorfs haben auch Vieh gehabt, und nie ist an solchen Neuerungen ge- dacht worden. Kurz, die Sache bleibt wie
sie
heit nicht die allergeringſte Verbeſſerung vor- genommen wird. Ein ſolcher Weideplatz wird ſeinem Schickſaal uͤberlaſſen, es werde aus ſelbi- gem was da wolle. Kaum daß man dem Sau- hirten den Zugang verbietet, oder noch zur Noth einen Graben einigermaſſen raͤumet; al- lein, ſchaͤdliche Kraͤuter, Buſchwerk und der- gleichen zu vertilgen, Maulwurfshuͤgel zu ebnen, ſumftige ausgemoderte Tiefen auszu- hoͤhen und mit Heuſaamen zu beſtreuen, jaͤhr- lich einen gewiſſen Theil mit dem Pflug umzu- reiſſen und mit Futterkraͤutern zu beſaͤen, an allen dergleichen heilſamen Unternehmungen iſt gar nicht zu gedenken. Denn niemand ſiehet eine ſolche Gemeinheit als ſein Eigenthum an, weil alle zuſammengenommen es dafuͤr anſe- hen. Niemand kann und darf alſo ohne Zu- thun der andern Beſitzer das geringſte damit vornehmen, weil es theils ſeine Kraͤfte uͤber- ſteigt, theils auch wider die maͤchtigen Vorur- theile und den Eigenſinn der uͤbrigen laufen wuͤrde. Wer hat aber Muth genug, ſo viel wiederſinnige Koͤpfe zu vereinigen und ſie da- hin zu vermoͤgen, mit guten Willen das zu thun, was ſie vor uͤberfluͤßig, vor unnuͤtz, auch wohl gar vor ſchaͤdlich halten? Denn die Vaͤ- ter und Großvaͤter des Dorfs haben auch Vieh gehabt, und nie iſt an ſolchen Neuerungen ge- dacht worden. Kurz, die Sache bleibt wie
ſie
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heit nicht die allergeringſte Verbeſſerung vor-
genommen wird. Ein ſolcher Weideplatz wird
ſeinem Schickſaal uͤberlaſſen, es werde aus ſelbi-
gem was da wolle. Kaum daß man dem Sau-
hirten den Zugang verbietet, oder noch zur
Noth einen Graben einigermaſſen raͤumet; al-
lein, ſchaͤdliche Kraͤuter, Buſchwerk und der-
gleichen zu vertilgen, Maulwurfshuͤgel zu
ebnen, ſumftige ausgemoderte Tiefen auszu-
hoͤhen und mit Heuſaamen zu beſtreuen, jaͤhr-
lich einen gewiſſen Theil mit dem Pflug umzu-
reiſſen und mit Futterkraͤutern zu beſaͤen, an
allen dergleichen heilſamen Unternehmungen iſt
gar nicht zu gedenken. Denn niemand ſiehet
eine ſolche Gemeinheit als ſein Eigenthum an,
weil alle zuſammengenommen es dafuͤr anſe-
hen. Niemand kann und darf alſo ohne Zu-
thun der andern Beſitzer das geringſte damit
vornehmen, weil es theils ſeine Kraͤfte uͤber-
ſteigt, theils auch wider die maͤchtigen Vorur-
theile und den Eigenſinn der uͤbrigen laufen
wuͤrde. Wer hat aber Muth genug, ſo viel
wiederſinnige Koͤpfe zu vereinigen und ſie da-
hin zu vermoͤgen, mit guten Willen das zu
thun, was ſie vor uͤberfluͤßig, vor unnuͤtz, auch
wohl gar vor ſchaͤdlich halten? Denn die Vaͤ-
ter und Großvaͤter des Dorfs haben auch Vieh
gehabt, und nie iſt an ſolchen Neuerungen ge-
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/32>, abgerufen am 16.07.2024.
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