Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.I. 9. Die geltung des buches in der späteren zeit. gekommen ist, entzieht sich meiner kenntnis. ein wirkliches citat unddaneben durch unverständiges gerede ganz unbrauchbar gemachte aus- züge aus dem schlussteile über die gerichtsverfassung sind in der Aristo- phanesausgabe Giuntas (zu Plut. 277. 278) veröffentlicht; sie fehlen in den alten handschriften der scholien gänzlich, zu denen sie auch nicht gehören, und scheinen überhaupt noch nicht handschriftlich wiederge- funden zu sein. solche funde darf man also noch erhoffen. Hesych- sie bei C. Fr. Hermann Staatsaltert. 111, 5 gefunden, dem der ruhm nachdrücklich gewahrt werden muss, diese angabe richtig geschätzt und verwertet zu haben. natürlich habe ich dann im Psellus mich vielfach umgesehen, aber vergeblich. 10) 26, 2 ist ein upo ton demon vom corrector getilgt. 21, 1 zeigt die cor- rectur, dass dasselbe wort eingeschwärzt ist. 2, 1 ist es ein glossem zu to plethos, das niemand ertragen kann, dasselbe gilt von 41, 1. 59, 2 zeigen citate eine variante die eben so unsinnig ist wie was wir lesen und andere im altertum ge- lesen haben. 16, 10 weist ein citat desselben gesetzes eine interpolation aus. 13, 2. 23, 2 wird in völlig sinnstörender weise die gleichzeitigkeit bezeichnet, man weiss nicht wovon noch womit. es hatte also ein leser sich "zur selben zeit" an den rand gesetzt; das eine mal geht die epoche Solons, das andere die der Perserkriege vorher. 11) Dies auch Bekk. An. 258; die erklärung ist unsinnig o thesmothetes, aber
so mochte man gerade gegenüber dem texte des Aristoteles irren. da im fünften Seguerianer wirklich sehr viel Diogenian oder Hesych (d. h. entstellter Diogenian) ist, so kann man diese glosse hierher ziehn; nach einer der rhetorischen lexica sieht sie nicht gerade aus, aber es lässt sich nicht ganz abweisen. die glosse Klazomenios; outos Erakleides o Klazomenios o kai basileus (te kai baus cod.) kaloumenos, die Houtsma aus Aristoteles verbessert hat, geht klärlich, wie Meineke mit recht angenommen hat, auf einen komikervers, wo nur Klazomenios stand, was der grammatiker erläutert. ob dieser seine gelehrsamkeit aus Aristoteles genommen I. 9. Die geltung des buches in der späteren zeit. gekommen ist, entzieht sich meiner kenntnis. ein wirkliches citat unddaneben durch unverständiges gerede ganz unbrauchbar gemachte aus- züge aus dem schluſsteile über die gerichtsverfassung sind in der Aristo- phanesausgabe Giuntas (zu Plut. 277. 278) veröffentlicht; sie fehlen in den alten handschriften der scholien gänzlich, zu denen sie auch nicht gehören, und scheinen überhaupt noch nicht handschriftlich wiederge- funden zu sein. solche funde darf man also noch erhoffen. Hesych- sie bei C. Fr. Hermann Staatsaltert. 111, 5 gefunden, dem der ruhm nachdrücklich gewahrt werden muſs, diese angabe richtig geschätzt und verwertet zu haben. natürlich habe ich dann im Psellus mich vielfach umgesehen, aber vergeblich. 10) 26, 2 ist ein ὑπὸ τῶν δήμων vom corrector getilgt. 21, 1 zeigt die cor- rectur, daſs dasselbe wort eingeschwärzt ist. 2, 1 ist es ein glossem zu τὸ πλῆϑος, das niemand ertragen kann, dasselbe gilt von 41, 1. 59, 2 zeigen citate eine variante die eben so unsinnig ist wie was wir lesen und andere im altertum ge- lesen haben. 16, 10 weist ein citat desselben gesetzes eine interpolation aus. 13, 2. 23, 2 wird in völlig sinnstörender weise die gleichzeitigkeit bezeichnet, man weiſs nicht wovon noch womit. es hatte also ein leser sich “zur selben zeit” an den rand gesetzt; das eine mal geht die epoche Solons, das andere die der Perserkriege vorher. 11) Dies auch Bekk. An. 258; die erklärung ist unsinnig ὁ ϑεσμοϑέτης, aber
so mochte man gerade gegenüber dem texte des Aristoteles irren. da im fünften Seguerianer wirklich sehr viel Diogenian oder Hesych (d. h. entstellter Diogenian) ist, so kann man diese glosse hierher ziehn; nach einer der rhetorischen lexica sieht sie nicht gerade aus, aber es läſst sich nicht ganz abweisen. die glosse Κλαζομένιος· οὗτος Ἡϱακλείδης ὁ Κλαζομένιος ὁ καὶ βασιλεὺς (τε καὶ βαύς cod.) καλούμενος, die Houtsma aus Aristoteles verbessert hat, geht klärlich, wie Meineke mit recht angenommen hat, auf einen komikervers, wo nur Κλαζομένιος stand, was der grammatiker erläutert. ob dieser seine gelehrsamkeit aus Aristoteles genommen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0308" n="294"/><fw place="top" type="header">I. 9. Die geltung des buches in der späteren zeit.</fw><lb/> gekommen ist, entzieht sich meiner kenntnis. ein wirkliches citat und<lb/> daneben durch unverständiges gerede ganz unbrauchbar gemachte aus-<lb/> züge aus dem schluſsteile über die gerichtsverfassung sind in der Aristo-<lb/> phanesausgabe Giuntas (zu Plut. 277. 278) veröffentlicht; sie fehlen in<lb/> den alten handschriften der scholien gänzlich, zu denen sie auch nicht<lb/> gehören, und scheinen überhaupt noch nicht handschriftlich wiederge-<lb/> funden zu sein. solche funde darf man also noch erhoffen.</p><lb/> <p><note place="left">Hesych-<lb/> glossen.</note>Ein schulbuch ist die Politie niemals gewesen; es hat sich also an<lb/> sie keine gelehrsamheit angesetzt, weder von antiquarischem noch von<lb/> rhetorischem gehalte: es hat keine scholien zu ihr gegeben. die nicht<lb/> ganz geringe zahl eingeschwärzter wörter, die zum teil nur verschiedene<lb/> lesarten sind, stammen nicht aus dem schulbetriebe. hätten wir eine<lb/> anzahl unabhängiger handschriften, so würden wir diese leservermerke<lb/> leicht entfernen; es gibt ja stellen, wo das schon mit unsern geringen<lb/> mitteln möglich ist.<note place="foot" n="10)">26, 2 ist ein ὑπὸ τῶν δήμων vom corrector getilgt. 21, 1 zeigt die cor-<lb/> rectur, daſs dasselbe wort eingeschwärzt ist. 2, 1 ist es ein glossem zu τὸ πλῆϑος,<lb/> das niemand ertragen kann, dasselbe gilt von 41, 1. 59, 2 zeigen citate eine<lb/> variante die eben so unsinnig ist wie was wir lesen und andere im altertum ge-<lb/> lesen haben. 16, 10 weist ein citat desselben gesetzes eine interpolation aus.<lb/> 13, 2. 23, 2 wird in völlig sinnstörender weise die gleichzeitigkeit bezeichnet, man<lb/> weiſs nicht wovon noch womit. es hatte also ein leser sich “zur selben zeit”<lb/> an den rand gesetzt; das eine mal geht die epoche Solons, das andere die der<lb/> Perserkriege vorher.</note> sehr sonderbar ist es, daſs sich in dem lexicon<lb/> des Hesychius ein par artikel vorfinden, die eigentlich nichts sind als<lb/> sätze der Politie, die unter ein lemma gestellt sind, ein schlagwort, das<lb/> nach dem verständnis des excerptors aus dem zusammenhange irgend<lb/> wie erklärt wird. der art sind ἕδϱαι βουλῆς αἳ ἐγίνοντο κατὰ πεν-<lb/> ταήμεϱον (30, 4 im verfassungsentwurfe von 411), das als probe genügt,<lb/> Διονύσου γάμος (3, 5), ἐμπήκτης (p. 37)<note xml:id="note-0308a" next="#note-0309" place="foot" n="11)">Dies auch Bekk. An. 258; die erklärung ist unsinnig ὁ ϑεσμοϑέτης, aber<lb/> so mochte man gerade gegenüber dem texte des Aristoteles irren. da im fünften<lb/> Seguerianer wirklich sehr viel Diogenian oder Hesych (d. h. entstellter Diogenian)<lb/> ist, so kann man diese glosse hierher ziehn; nach einer der rhetorischen lexica<lb/> sieht sie nicht gerade aus, aber es läſst sich nicht ganz abweisen. die glosse<lb/> Κλαζομένιος· οὗτος Ἡϱακλείδης ὁ Κλαζομένιος ὁ καὶ βασιλεὺς (τε καὶ βαύς cod.)<lb/> καλούμενος, die Houtsma aus Aristoteles verbessert hat, geht klärlich, wie Meineke<lb/> mit recht angenommen hat, auf einen komikervers, wo nur Κλαζομένιος stand, was<lb/> der grammatiker erläutert. ob dieser seine gelehrsamkeit aus Aristoteles genommen</note>, εἰσαγωγῆς (52, 2), χαλ-<lb/><note xml:id="note-0308" prev="#note-0307" place="foot" n="9)">sie bei C. Fr. Hermann Staatsaltert. 111, 5 gefunden, dem der ruhm nachdrücklich<lb/> gewahrt werden muſs, diese angabe richtig geschätzt und verwertet zu haben.<lb/> natürlich habe ich dann im Psellus mich vielfach umgesehen, aber vergeblich.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [294/0308]
I. 9. Die geltung des buches in der späteren zeit.
gekommen ist, entzieht sich meiner kenntnis. ein wirkliches citat und
daneben durch unverständiges gerede ganz unbrauchbar gemachte aus-
züge aus dem schluſsteile über die gerichtsverfassung sind in der Aristo-
phanesausgabe Giuntas (zu Plut. 277. 278) veröffentlicht; sie fehlen in
den alten handschriften der scholien gänzlich, zu denen sie auch nicht
gehören, und scheinen überhaupt noch nicht handschriftlich wiederge-
funden zu sein. solche funde darf man also noch erhoffen.
Ein schulbuch ist die Politie niemals gewesen; es hat sich also an
sie keine gelehrsamheit angesetzt, weder von antiquarischem noch von
rhetorischem gehalte: es hat keine scholien zu ihr gegeben. die nicht
ganz geringe zahl eingeschwärzter wörter, die zum teil nur verschiedene
lesarten sind, stammen nicht aus dem schulbetriebe. hätten wir eine
anzahl unabhängiger handschriften, so würden wir diese leservermerke
leicht entfernen; es gibt ja stellen, wo das schon mit unsern geringen
mitteln möglich ist. 10) sehr sonderbar ist es, daſs sich in dem lexicon
des Hesychius ein par artikel vorfinden, die eigentlich nichts sind als
sätze der Politie, die unter ein lemma gestellt sind, ein schlagwort, das
nach dem verständnis des excerptors aus dem zusammenhange irgend
wie erklärt wird. der art sind ἕδϱαι βουλῆς αἳ ἐγίνοντο κατὰ πεν-
ταήμεϱον (30, 4 im verfassungsentwurfe von 411), das als probe genügt,
Διονύσου γάμος (3, 5), ἐμπήκτης (p. 37) 11), εἰσαγωγῆς (52, 2), χαλ-
9)
Hesych-
glossen.
10) 26, 2 ist ein ὑπὸ τῶν δήμων vom corrector getilgt. 21, 1 zeigt die cor-
rectur, daſs dasselbe wort eingeschwärzt ist. 2, 1 ist es ein glossem zu τὸ πλῆϑος,
das niemand ertragen kann, dasselbe gilt von 41, 1. 59, 2 zeigen citate eine
variante die eben so unsinnig ist wie was wir lesen und andere im altertum ge-
lesen haben. 16, 10 weist ein citat desselben gesetzes eine interpolation aus.
13, 2. 23, 2 wird in völlig sinnstörender weise die gleichzeitigkeit bezeichnet, man
weiſs nicht wovon noch womit. es hatte also ein leser sich “zur selben zeit”
an den rand gesetzt; das eine mal geht die epoche Solons, das andere die der
Perserkriege vorher.
11) Dies auch Bekk. An. 258; die erklärung ist unsinnig ὁ ϑεσμοϑέτης, aber
so mochte man gerade gegenüber dem texte des Aristoteles irren. da im fünften
Seguerianer wirklich sehr viel Diogenian oder Hesych (d. h. entstellter Diogenian)
ist, so kann man diese glosse hierher ziehn; nach einer der rhetorischen lexica
sieht sie nicht gerade aus, aber es läſst sich nicht ganz abweisen. die glosse
Κλαζομένιος· οὗτος Ἡϱακλείδης ὁ Κλαζομένιος ὁ καὶ βασιλεὺς (τε καὶ βαύς cod.)
καλούμενος, die Houtsma aus Aristoteles verbessert hat, geht klärlich, wie Meineke
mit recht angenommen hat, auf einen komikervers, wo nur Κλαζομένιος stand, was
der grammatiker erläutert. ob dieser seine gelehrsamkeit aus Aristoteles genommen
9) sie bei C. Fr. Hermann Staatsaltert. 111, 5 gefunden, dem der ruhm nachdrücklich
gewahrt werden muſs, diese angabe richtig geschätzt und verwertet zu haben.
natürlich habe ich dann im Psellus mich vielfach umgesehen, aber vergeblich.
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