Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.I. 7. Die verfassung. rechnung des budgets 19) noch für eine schätzung der amtseinkünfte derattischen beamten 20) zu grunde zu legen. wie grell er mit den 20000 fehlt bei den behörden der kleruchengemeinden, nämlich dass die provinzialen den sold zahlten. und doch muss man das annehmen, denn in Lemnos zahlen die kleruchen selbst den sold der reiter (Hypereides für Lykophr. 14). cavallerie braucht man auf der insel nicht, vielmehr waren für die ständige garnison der insel leute aus der reiterei ausgehoben, weil diese eine ständige truppe war; hopliten ek katalogou mag das vierte jahrhundert nicht alljährlich mobil machen. dass man auf Lemnos (und ähn- lich auf Imbros) eine so starke besatzung brauchte, dass ein oberst hingieng, zeugt wol für eine bedeutende untertanenbevölkerung. CIA II 14 ist durch die zerstörung leider bisher allzuwenig verständlich. die reiter von Salamis CIA II 962 können nach Foucarts bemerkung BCH XIII 268 trotz den demotika keine attischen bürger sein, weil Salamis damals nicht attisch war. da haben wir wieder die schwierig- keit, die ich Herm. 22, 245 hervorgehoben habe, und deren lösung noch nicht ausser zweifel steht. 19) Es fehlen alle ausgaben für den cultus, zu dem die spiele gehören, und der ganze militärische sold, der doch z. b. für die paraden (Isokr. 7, 82) und die staats- pferde ständig war. allerdings muss zugegeben werden, dass Aristoteles darüber vielleicht in den capiteln über den tamias stratiotikon und die epi to theorikon gehandelt hatte. 20) Es ist ein empfindlicher mangel, dass wir die factischen erträge der ämter
nicht kennen, ja nicht einmal wissen, in wie weit das gesetz feste besoldung oder bestimmte sporteln vorsah, oder in wie weit die erträge 'usancemässig' waren, wo denn allerorten weder die pecuniäre noch die moralische scala eine feste ist. neben den wenigen fest besoldeten einzelposten und den ratsherrn und richtern, aus denen nicht wenige beamtencollegien genommen und entsprechend besoldet werden, stehn z. b. die schiedsmänner, die auf die sporteln der processirenden parteien angewiesen sind (Harp. parastasis, Poll. 8, 127). unzweifelhaft einträglich und zwar auf ge- setzliche erträge angewiesen müssen die executivbeamten der polizei gewesen sein, obwol wir das nähere gar nicht wissen. denn Aristoteles (Z 1322a) sagt ganz im allgemeinen, dass sich bewerber für diese notwendigen posten nur durch starken gewinn beschaffen liessen, und er lobt es besonders, dass in Athen die elf nur die leibesstrafen vollstrecken, nicht auch die geldstrafen einziehn, weil so die gehässig- keit verteilt würde. die von uns gewöhnlich unter die beamten gezählten prak- tores, deren geschäft das einziehen der geldstrafen war, kommen in der Politie nicht vor; sie gehören also ganz sicher zu den subalternen, herolden, flötenspielern, unterschreibern u. s. w., die natürlich bezahlt werden, und zwar aus den bureaufonds der einzelnen beamten oder direct von denen; und bei subalternen erkennt auch die gegenwart das trinkgeld als eine mehr oder minder berechtigte institution an. das gilt vollends für die grosse schar unfreier diener (uperetai), die namentlich allen polizeibeamten zur verfügung standen: der rührende kerkermeister des Sokrates ist ein exempel, und die unterhaltungen im Kriton und Phaidon belehren am besten über die rechts- anschauung der Athener in diesem punkte. aber das khremasi peithein gieng sehr viel weiter, und die anschauung, dass das amt den mann nährt, muss als die herrschende anerkannt werden: karpousthai ten arkhen ist eine hübsche wendung; es wird einem nur etwas unbehaglich, wenn das von cassenbeamten gilt. therapeuein I. 7. Die verfassung. rechnung des budgets 19) noch für eine schätzung der amtseinkünfte derattischen beamten 20) zu grunde zu legen. wie grell er mit den 20000 fehlt bei den behörden der kleruchengemeinden, nämlich daſs die provinzialen den sold zahlten. und doch muſs man das annehmen, denn in Lemnos zahlen die kleruchen selbst den sold der reiter (Hypereides für Lykophr. 14). cavallerie braucht man auf der insel nicht, vielmehr waren für die ständige garnison der insel leute aus der reiterei ausgehoben, weil diese eine ständige truppe war; hopliten ἐκ καταλόγου mag das vierte jahrhundert nicht alljährlich mobil machen. daſs man auf Lemnos (und ähn- lich auf Imbros) eine so starke besatzung brauchte, daſs ein oberst hingieng, zeugt wol für eine bedeutende untertanenbevölkerung. CIA II 14 ist durch die zerstörung leider bisher allzuwenig verständlich. die reiter von Salamis CIA II 962 können nach Foucarts bemerkung BCH XIII 268 trotz den demotika keine attischen bürger sein, weil Salamis damals nicht attisch war. da haben wir wieder die schwierig- keit, die ich Herm. 22, 245 hervorgehoben habe, und deren lösung noch nicht auſser zweifel steht. 19) Es fehlen alle ausgaben für den cultus, zu dem die spiele gehören, und der ganze militärische sold, der doch z. b. für die paraden (Isokr. 7, 82) und die staats- pferde ständig war. allerdings muſs zugegeben werden, daſs Aristoteles darüber vielleicht in den capiteln über den ταμίας στϱατιωτικῶν und die ἐπὶ τὸ ϑεωϱικόν gehandelt hatte. 20) Es ist ein empfindlicher mangel, daſs wir die factischen erträge der ämter
nicht kennen, ja nicht einmal wissen, in wie weit das gesetz feste besoldung oder bestimmte sporteln vorsah, oder in wie weit die erträge ‘usancemäſsig’ waren, wo denn allerorten weder die pecuniäre noch die moralische scala eine feste ist. neben den wenigen fest besoldeten einzelposten und den ratsherrn und richtern, aus denen nicht wenige beamtencollegien genommen und entsprechend besoldet werden, stehn z. b. die schiedsmänner, die auf die sporteln der processirenden parteien angewiesen sind (Harp. παϱάστασις, Poll. 8, 127). unzweifelhaft einträglich und zwar auf ge- setzliche erträge angewiesen müssen die executivbeamten der polizei gewesen sein, obwol wir das nähere gar nicht wissen. denn Aristoteles (Ζ 1322a) sagt ganz im allgemeinen, daſs sich bewerber für diese notwendigen posten nur durch starken gewinn beschaffen lieſsen, und er lobt es besonders, daſs in Athen die elf nur die leibesstrafen vollstrecken, nicht auch die geldstrafen einziehn, weil so die gehässig- keit verteilt würde. die von uns gewöhnlich unter die beamten gezählten πϱάκ- τοϱες, deren geschäft das einziehen der geldstrafen war, kommen in der Politie nicht vor; sie gehören also ganz sicher zu den subalternen, herolden, flötenspielern, unterschreibern u. s. w., die natürlich bezahlt werden, und zwar aus den bureaufonds der einzelnen beamten oder direct von denen; und bei subalternen erkennt auch die gegenwart das trinkgeld als eine mehr oder minder berechtigte institution an. das gilt vollends für die groſse schar unfreier diener (ὑπηϱέται), die namentlich allen polizeibeamten zur verfügung standen: der rührende kerkermeister des Sokrates ist ein exempel, und die unterhaltungen im Kriton und Phaidon belehren am besten über die rechts- anschauung der Athener in diesem punkte. aber das χϱήμασι πείϑειν gieng sehr viel weiter, und die anschauung, daſs das amt den mann nährt, muſs als die herrschende anerkannt werden: καϱποῦσϑαι τὴν ἀϱχήν ist eine hübsche wendung; es wird einem nur etwas unbehaglich, wenn das von cassenbeamten gilt. ϑεϱαπεύειν <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0210" n="196"/><fw place="top" type="header">I. 7. Die verfassung.</fw><lb/> rechnung des budgets <note place="foot" n="19)">Es fehlen alle ausgaben für den cultus, zu dem die spiele gehören, und der<lb/> ganze militärische sold, der doch z. b. für die paraden (Isokr. 7, 82) und die staats-<lb/> pferde ständig war. allerdings muſs zugegeben werden, daſs Aristoteles darüber vielleicht<lb/> in den capiteln über den ταμίας στϱατιωτικῶν und die ἐπὶ τὸ ϑεωϱικόν gehandelt hatte.</note> noch für eine schätzung der amtseinkünfte der<lb/> attischen beamten <note xml:id="note-0210a" next="#note-0211" place="foot" n="20)">Es ist ein empfindlicher mangel, daſs wir die factischen erträge der ämter<lb/> nicht kennen, ja nicht einmal wissen, in wie weit das gesetz feste besoldung oder<lb/> bestimmte sporteln vorsah, oder in wie weit die erträge ‘usancemäſsig’ waren, wo<lb/> denn allerorten weder die pecuniäre noch die moralische scala eine feste ist. neben<lb/> den wenigen fest besoldeten einzelposten und den ratsherrn und richtern, aus denen<lb/> nicht wenige beamtencollegien genommen und entsprechend besoldet werden, stehn<lb/> z. b. die schiedsmänner, die auf die sporteln der processirenden parteien angewiesen<lb/> sind (Harp. παϱάστασις, Poll. 8, 127). unzweifelhaft einträglich und zwar auf ge-<lb/> setzliche erträge angewiesen müssen die executivbeamten der polizei gewesen sein,<lb/> obwol wir das nähere gar nicht wissen. denn Aristoteles (Ζ 1322<hi rendition="#sup">a</hi>) sagt ganz im<lb/> allgemeinen, daſs sich bewerber für diese notwendigen posten nur durch starken<lb/> gewinn beschaffen lieſsen, und er lobt es besonders, daſs in Athen die elf nur die<lb/> leibesstrafen vollstrecken, nicht auch die geldstrafen einziehn, weil so die gehässig-<lb/> keit verteilt würde. die von uns gewöhnlich unter die beamten gezählten πϱάκ-<lb/> τοϱες, deren geschäft das einziehen der geldstrafen war, kommen in der Politie nicht vor;<lb/> sie gehören also ganz sicher zu den subalternen, herolden, flötenspielern, unterschreibern<lb/> u. s. w., die natürlich bezahlt werden, und zwar aus den bureaufonds der einzelnen<lb/> beamten oder direct von denen; und bei subalternen erkennt auch die gegenwart<lb/> das trinkgeld als eine mehr oder minder berechtigte institution an. das gilt vollends<lb/> für die groſse schar unfreier diener (ὑπηϱέται), die namentlich allen polizeibeamten<lb/> zur verfügung standen: der rührende kerkermeister des Sokrates ist ein exempel,<lb/> und die unterhaltungen im Kriton und Phaidon belehren am besten über die rechts-<lb/> anschauung der Athener in diesem punkte. aber das χϱήμασι πείϑειν gieng sehr<lb/> viel weiter, und die anschauung, daſs das amt den mann nährt, muſs als die<lb/> herrschende anerkannt werden: καϱποῦσϑαι τὴν ἀϱχήν ist eine hübsche wendung;<lb/> es wird einem nur etwas unbehaglich, wenn das von cassenbeamten gilt. ϑεϱαπεύειν</note> zu grunde zu legen. wie grell er mit den 20000<lb/><note xml:id="note-0210" prev="#note-0209" place="foot" n="18)">fehlt bei den behörden der kleruchengemeinden, nämlich daſs die provinzialen den sold<lb/> zahlten. und doch muſs man das annehmen, denn in Lemnos zahlen die kleruchen<lb/> selbst den sold der reiter (Hypereides für Lykophr. 14). cavallerie braucht man auf der<lb/> insel nicht, vielmehr waren für die ständige garnison der insel leute aus der reiterei<lb/> ausgehoben, weil diese eine ständige truppe war; hopliten ἐκ καταλόγου mag das<lb/> vierte jahrhundert nicht alljährlich mobil machen. daſs man auf Lemnos (und ähn-<lb/> lich auf Imbros) eine so starke besatzung brauchte, daſs ein oberst hingieng, zeugt<lb/> wol für eine bedeutende untertanenbevölkerung. CIA II 14 ist durch die zerstörung<lb/> leider bisher allzuwenig verständlich. die reiter von Salamis CIA II 962 können<lb/> nach Foucarts bemerkung BCH XIII 268 trotz den demotika keine attischen bürger<lb/> sein, weil Salamis damals nicht attisch war. da haben wir wieder die schwierig-<lb/> keit, die ich Herm. 22, 245 hervorgehoben habe, und deren lösung noch nicht auſser<lb/> zweifel steht.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [196/0210]
I. 7. Die verfassung.
rechnung des budgets 19) noch für eine schätzung der amtseinkünfte der
attischen beamten 20) zu grunde zu legen. wie grell er mit den 20000
18)
19) Es fehlen alle ausgaben für den cultus, zu dem die spiele gehören, und der
ganze militärische sold, der doch z. b. für die paraden (Isokr. 7, 82) und die staats-
pferde ständig war. allerdings muſs zugegeben werden, daſs Aristoteles darüber vielleicht
in den capiteln über den ταμίας στϱατιωτικῶν und die ἐπὶ τὸ ϑεωϱικόν gehandelt hatte.
20) Es ist ein empfindlicher mangel, daſs wir die factischen erträge der ämter
nicht kennen, ja nicht einmal wissen, in wie weit das gesetz feste besoldung oder
bestimmte sporteln vorsah, oder in wie weit die erträge ‘usancemäſsig’ waren, wo
denn allerorten weder die pecuniäre noch die moralische scala eine feste ist. neben
den wenigen fest besoldeten einzelposten und den ratsherrn und richtern, aus denen
nicht wenige beamtencollegien genommen und entsprechend besoldet werden, stehn
z. b. die schiedsmänner, die auf die sporteln der processirenden parteien angewiesen
sind (Harp. παϱάστασις, Poll. 8, 127). unzweifelhaft einträglich und zwar auf ge-
setzliche erträge angewiesen müssen die executivbeamten der polizei gewesen sein,
obwol wir das nähere gar nicht wissen. denn Aristoteles (Ζ 1322a) sagt ganz im
allgemeinen, daſs sich bewerber für diese notwendigen posten nur durch starken
gewinn beschaffen lieſsen, und er lobt es besonders, daſs in Athen die elf nur die
leibesstrafen vollstrecken, nicht auch die geldstrafen einziehn, weil so die gehässig-
keit verteilt würde. die von uns gewöhnlich unter die beamten gezählten πϱάκ-
τοϱες, deren geschäft das einziehen der geldstrafen war, kommen in der Politie nicht vor;
sie gehören also ganz sicher zu den subalternen, herolden, flötenspielern, unterschreibern
u. s. w., die natürlich bezahlt werden, und zwar aus den bureaufonds der einzelnen
beamten oder direct von denen; und bei subalternen erkennt auch die gegenwart
das trinkgeld als eine mehr oder minder berechtigte institution an. das gilt vollends
für die groſse schar unfreier diener (ὑπηϱέται), die namentlich allen polizeibeamten
zur verfügung standen: der rührende kerkermeister des Sokrates ist ein exempel,
und die unterhaltungen im Kriton und Phaidon belehren am besten über die rechts-
anschauung der Athener in diesem punkte. aber das χϱήμασι πείϑειν gieng sehr
viel weiter, und die anschauung, daſs das amt den mann nährt, muſs als die
herrschende anerkannt werden: καϱποῦσϑαι τὴν ἀϱχήν ist eine hübsche wendung;
es wird einem nur etwas unbehaglich, wenn das von cassenbeamten gilt. ϑεϱαπεύειν
18) fehlt bei den behörden der kleruchengemeinden, nämlich daſs die provinzialen den sold
zahlten. und doch muſs man das annehmen, denn in Lemnos zahlen die kleruchen
selbst den sold der reiter (Hypereides für Lykophr. 14). cavallerie braucht man auf der
insel nicht, vielmehr waren für die ständige garnison der insel leute aus der reiterei
ausgehoben, weil diese eine ständige truppe war; hopliten ἐκ καταλόγου mag das
vierte jahrhundert nicht alljährlich mobil machen. daſs man auf Lemnos (und ähn-
lich auf Imbros) eine so starke besatzung brauchte, daſs ein oberst hingieng, zeugt
wol für eine bedeutende untertanenbevölkerung. CIA II 14 ist durch die zerstörung
leider bisher allzuwenig verständlich. die reiter von Salamis CIA II 962 können
nach Foucarts bemerkung BCH XIII 268 trotz den demotika keine attischen bürger
sein, weil Salamis damals nicht attisch war. da haben wir wieder die schwierig-
keit, die ich Herm. 22, 245 hervorgehoben habe, und deren lösung noch nicht auſser
zweifel steht.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |