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Wiegmann, Rudolf: Grundzüge der Lehre von der Perspektive. Düsseldorf, 1846.

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und Parallelen auf gegen den Horizont abfallenden Ebenen den
ihrigen unterhalb des Horizonts haben müssen.

Parallelen solcher geneigten Linien, die nicht verschwinden,
d. h. deren Projektion auf die horizontale Ebene eine Horizon-
tale ist, sind unter einander geometrisch parallel.

Rücksichtlich der verschwindenden geneigten Linien gilt die
Regel: dass der Verschwindungspunkt ihrer Parallelen in der
Senkrechten liegt, welche durch den Verschwindungspunkt der
Projektion geht, die von der gegebenen Linie auf die hori-
zontale Ebene gemacht ist. Und zwar befindet sich der Ver-
schwindungspunkt der Parallelen oberhalb des Horizonts, wenn
die gegebene Linie gegen diesen steigt, und unterhalb des
Horizonts, wenn sie gegen denselben abfällt.

Ist der Verschwindungspunkt der Projektion der geneigten
Linie auf die horizontale Ebene der Hauptpunkt, so fällt der
Verschwindungspunkt der Parallelen in die Hauptlothrechte.

Aufgabe 34.

Es soll durch den Punkt H eine Paral-
lele mit der geneigten Kante AB einer Rampe gezogen werden.
Fig. XVIII.

Auflösung. Man ziehe durch H die Linie HK geo-
metrisch parallel mit der Gegebenen AB. Denn die Projek-
tionen beider Linien auf die horizontale Ebene, GA und KH,
sind parallel mit dem Horizont.

Aus demselben Grunde sind auch die geneigten Linien EC,
OQ
und RS geometrisch parallel mit der Gegebenen AB.

Aufgabe 35.

Es soll durch M eine Parallele mit der
in den Hauptpunkt P verschwindenden Kante BC gezogen wer-
den. Fig. XVIII.

Auflösung. Man ziehe durch M in den Hauptpunkt P
und verlängere diese Linie über M hinaus bis sie die Kante
AB in N trifft; denn die Projektionen beider Linien auf die
horizontale Ebene, Gc und nm, haben ihren gemeinschaftlichen
Verschwindungspunkt in P.



und Parallelen auf gegen den Horizont abfallenden Ebenen den
ihrigen unterhalb des Horizonts haben müssen.

Parallelen solcher geneigten Linien, die nicht verschwinden,
d. h. deren Projektion auf die horizontale Ebene eine Horizon-
tale ist, sind unter einander geometrisch parallel.

Rücksichtlich der verschwindenden geneigten Linien gilt die
Regel: dass der Verschwindungspunkt ihrer Parallelen in der
Senkrechten liegt, welche durch den Verschwindungspunkt der
Projektion geht, die von der gegebenen Linie auf die hori-
zontale Ebene gemacht ist. Und zwar befindet sich der Ver-
schwindungspunkt der Parallelen oberhalb des Horizonts, wenn
die gegebene Linie gegen diesen steigt, und unterhalb des
Horizonts, wenn sie gegen denselben abfällt.

Ist der Verschwindungspunkt der Projektion der geneigten
Linie auf die horizontale Ebene der Hauptpunkt, so fällt der
Verschwindungspunkt der Parallelen in die Hauptlothrechte.

Aufgabe 34.

Es soll durch den Punkt H eine Paral-
lele mit der geneigten Kante AB einer Rampe gezogen werden.
Fig. XVIII.

Auflösung. Man ziehe durch H die Linie HK geo-
metrisch parallel mit der Gegebenen AB. Denn die Projek-
tionen beider Linien auf die horizontale Ebene, GA und KH,
sind parallel mit dem Horizont.

Aus demselben Grunde sind auch die geneigten Linien EC,
OQ
und RS geometrisch parallel mit der Gegebenen AB.

Aufgabe 35.

Es soll durch M eine Parallele mit der
in den Hauptpunkt P verschwindenden Kante BC gezogen wer-
den. Fig. XVIII.

Auflösung. Man ziehe durch M in den Hauptpunkt P
und verlängere diese Linie über M hinaus bis sie die Kante
AB in N trifft; denn die Projektionen beider Linien auf die
horizontale Ebene, Gc und nm, haben ihren gemeinschaftlichen
Verschwindungspunkt in P.

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[36/0040] und Parallelen auf gegen den Horizont abfallenden Ebenen den ihrigen unterhalb des Horizonts haben müssen. Parallelen solcher geneigten Linien, die nicht verschwinden, d. h. deren Projektion auf die horizontale Ebene eine Horizon- tale ist, sind unter einander geometrisch parallel. Rücksichtlich der verschwindenden geneigten Linien gilt die Regel: dass der Verschwindungspunkt ihrer Parallelen in der Senkrechten liegt, welche durch den Verschwindungspunkt der Projektion geht, die von der gegebenen Linie auf die hori- zontale Ebene gemacht ist. Und zwar befindet sich der Ver- schwindungspunkt der Parallelen oberhalb des Horizonts, wenn die gegebene Linie gegen diesen steigt, und unterhalb des Horizonts, wenn sie gegen denselben abfällt. Ist der Verschwindungspunkt der Projektion der geneigten Linie auf die horizontale Ebene der Hauptpunkt, so fällt der Verschwindungspunkt der Parallelen in die Hauptlothrechte. Aufgabe 34. Es soll durch den Punkt H eine Paral- lele mit der geneigten Kante AB einer Rampe gezogen werden. Fig. XVIII. Auflösung. Man ziehe durch H die Linie HK geo- metrisch parallel mit der Gegebenen AB. Denn die Projek- tionen beider Linien auf die horizontale Ebene, GA und KH, sind parallel mit dem Horizont. Aus demselben Grunde sind auch die geneigten Linien EC, OQ und RS geometrisch parallel mit der Gegebenen AB. Aufgabe 35. Es soll durch M eine Parallele mit der in den Hauptpunkt P verschwindenden Kante BC gezogen wer- den. Fig. XVIII. Auflösung. Man ziehe durch M in den Hauptpunkt P und verlängere diese Linie über M hinaus bis sie die Kante AB in N trifft; denn die Projektionen beider Linien auf die horizontale Ebene, Gc und nm, haben ihren gemeinschaftlichen Verschwindungspunkt in P.

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Zitationshilfe: Wiegmann, Rudolf: Grundzüge der Lehre von der Perspektive. Düsseldorf, 1846, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wiegmann_perspektive_1846/40>, abgerufen am 24.04.2024.