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Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880.

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Die deutsche Marine 1848--1852
jene Gesetze bringen sollte, trat nur noch größere Zerfahrenheit
ein. Verschiedene Staaten wollten gar nichts von der Marine
wissen und von einer Wehrpflicht für dieselbe war keine Rede.
Ebenso bedenklich stand es mit der Kriegsflagge. Ein einziger
Seestaat, Nordamerika, hatte die deutsche Centralgewalt aner-
kannt, alle übrigen nicht; deshalb war auch nur jenem eine
Mittheilung über die deutsche Kriegsflagge gemacht worden.

Da indessen die fertigen Schiffe bemannt werden mußten,
so schritt man zur Werbung. Bei der wegen der Blockade da-
nieder liegenden Schiffahrt waren Seeleute genug am Lande,
und da der Matrose ein Kind des Augenblicks ist und sich
wegen seiner Zukunft keine große Sorge macht, so gelang es,
trotz mangelnder Gesetze über Invalidenversorgung, allmälig so-
wol im Inlande wie in England die nöthige Zahl Matrosen
zur Besetzung der fertigen oder in nächster Zeit fertig werdenden
Schiffe anzuwerben, während auch ein kleiner Theil officiell von
Oldenburg gestellt wurde, das sich überhaupt echt deutsch und
der Marine wolgesinnt zeigte.

Die Anwerbung von Marinesoldaten machte sich dagegen
nicht so leicht. Der Verlegenheit half man jedoch dadurch ab,
daß durch die Einwirkung von Duckwitz eine Compagnie des
Bremischen Contingents zur Marine commandirt wurde und
den Dienst der Seesoldaten versah.

Mit dem 1. April 1849 konnte man die Gründungs-
periode der deutschen Marine ungefähr als abgeschlossen betrach-
ten. Es waren in den fünf Wintermonaten neun Kriegsdampf-
schiffe übernommen, gekauft resp. in Bau gegeben und zwar
"Hansa", "Barbarossa", "Erzherzog Johann", "Ernst August",
"Oldenburg", "Frankfurt", "Hamburg", "Bremen" und "Lü-
beck", ferner die Segelfregatte "Deutschland" und 27 Kanonen-
boote. Die Marine hatte eine Organisation, die nothwendig-
sten Reglements waren geschaffen, die Verwaltung geordnet, die
seefertigen Schiffe mit einer vollen exercirten und disciplinirten

Die deutſche Marine 1848—1852
jene Geſetze bringen ſollte, trat nur noch größere Zerfahrenheit
ein. Verſchiedene Staaten wollten gar nichts von der Marine
wiſſen und von einer Wehrpflicht für dieſelbe war keine Rede.
Ebenſo bedenklich ſtand es mit der Kriegsflagge. Ein einziger
Seeſtaat, Nordamerika, hatte die deutſche Centralgewalt aner-
kannt, alle übrigen nicht; deshalb war auch nur jenem eine
Mittheilung über die deutſche Kriegsflagge gemacht worden.

Da indeſſen die fertigen Schiffe bemannt werden mußten,
ſo ſchritt man zur Werbung. Bei der wegen der Blockade da-
nieder liegenden Schiffahrt waren Seeleute genug am Lande,
und da der Matroſe ein Kind des Augenblicks iſt und ſich
wegen ſeiner Zukunft keine große Sorge macht, ſo gelang es,
trotz mangelnder Geſetze über Invalidenverſorgung, allmälig ſo-
wol im Inlande wie in England die nöthige Zahl Matroſen
zur Beſetzung der fertigen oder in nächſter Zeit fertig werdenden
Schiffe anzuwerben, während auch ein kleiner Theil officiell von
Oldenburg geſtellt wurde, das ſich überhaupt echt deutſch und
der Marine wolgeſinnt zeigte.

Die Anwerbung von Marineſoldaten machte ſich dagegen
nicht ſo leicht. Der Verlegenheit half man jedoch dadurch ab,
daß durch die Einwirkung von Duckwitz eine Compagnie des
Bremiſchen Contingents zur Marine commandirt wurde und
den Dienſt der Seeſoldaten verſah.

Mit dem 1. April 1849 konnte man die Gründungs-
periode der deutſchen Marine ungefähr als abgeſchloſſen betrach-
ten. Es waren in den fünf Wintermonaten neun Kriegsdampf-
ſchiffe übernommen, gekauft reſp. in Bau gegeben und zwar
„Hanſa“, „Barbaroſſa“, „Erzherzog Johann“, „Ernſt Auguſt“,
„Oldenburg“, „Frankfurt“, „Hamburg“, „Bremen“ und „Lü-
beck“, ferner die Segelfregatte „Deutſchland“ und 27 Kanonen-
boote. Die Marine hatte eine Organiſation, die nothwendig-
ſten Reglements waren geſchaffen, die Verwaltung geordnet, die
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[169/0181] Die deutſche Marine 1848—1852 jene Geſetze bringen ſollte, trat nur noch größere Zerfahrenheit ein. Verſchiedene Staaten wollten gar nichts von der Marine wiſſen und von einer Wehrpflicht für dieſelbe war keine Rede. Ebenſo bedenklich ſtand es mit der Kriegsflagge. Ein einziger Seeſtaat, Nordamerika, hatte die deutſche Centralgewalt aner- kannt, alle übrigen nicht; deshalb war auch nur jenem eine Mittheilung über die deutſche Kriegsflagge gemacht worden. Da indeſſen die fertigen Schiffe bemannt werden mußten, ſo ſchritt man zur Werbung. Bei der wegen der Blockade da- nieder liegenden Schiffahrt waren Seeleute genug am Lande, und da der Matroſe ein Kind des Augenblicks iſt und ſich wegen ſeiner Zukunft keine große Sorge macht, ſo gelang es, trotz mangelnder Geſetze über Invalidenverſorgung, allmälig ſo- wol im Inlande wie in England die nöthige Zahl Matroſen zur Beſetzung der fertigen oder in nächſter Zeit fertig werdenden Schiffe anzuwerben, während auch ein kleiner Theil officiell von Oldenburg geſtellt wurde, das ſich überhaupt echt deutſch und der Marine wolgeſinnt zeigte. Die Anwerbung von Marineſoldaten machte ſich dagegen nicht ſo leicht. Der Verlegenheit half man jedoch dadurch ab, daß durch die Einwirkung von Duckwitz eine Compagnie des Bremiſchen Contingents zur Marine commandirt wurde und den Dienſt der Seeſoldaten verſah. Mit dem 1. April 1849 konnte man die Gründungs- periode der deutſchen Marine ungefähr als abgeſchloſſen betrach- ten. Es waren in den fünf Wintermonaten neun Kriegsdampf- ſchiffe übernommen, gekauft reſp. in Bau gegeben und zwar „Hanſa“, „Barbaroſſa“, „Erzherzog Johann“, „Ernſt Auguſt“, „Oldenburg“, „Frankfurt“, „Hamburg“, „Bremen“ und „Lü- beck“, ferner die Segelfregatte „Deutſchland“ und 27 Kanonen- boote. Die Marine hatte eine Organiſation, die nothwendig- ſten Reglements waren geſchaffen, die Verwaltung geordnet, die ſeefertigen Schiffe mit einer vollen exercirten und disciplinirten

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Zitationshilfe: Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/werner_seeleben_1880/181>, abgerufen am 03.05.2024.