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Weerth, Georg: Leben und Thaten des berühmten Ritters Schnapphahnski. Hamburg, 1849.

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den Namen einer der höchstgestellten Personen des Landes taufen ließ, und sich natürlich dadurch die besondere Gunst derselben sicherte. Vor allen andern war es aber stets die Herzogin, die unserm Ritter getreu blieb. Sie konnte nicht mehr ohne ihn leben. Ging er von seinen Gütern nach Berlin, so folgte sie ihm; reiste sie nach Berlin, so mußte er ihr folgen. Schnapphahnski beutete diese Anhänglichkeit ganz in seinem Interesse aus. Wenn die Herzogin nämlich ihren Liebling einlud, so weigerte er sich gewöhnlich ihrem Rufe zu folgen, unter dem Vorgeben: seine Vermögensverhältnisse zwängen ihn, den Luxus, den er als Er (!) in Berlin machen müsse, zu vermeiden und auf dem Lande zu bleiben. Dies Argument konnte dann stets nur auf eine Weise aus dem Wege geräumt werden, nämlich durch baare Zahlung. Regelmäßig schickte ihm die Herzogin für eine vierwöchentliche Reise nach Berlin 20,000 Thaler; allermindestens 10,000 Thaler.

Die Herzogin war reich genug, um allen ihren, wie allen Launen ihres Ritters genügen zu können. Denn, wie wir früher schon erzählten, hatte sie nicht nur, mit Ausnahme von 80,000 Francs Revenue, welche an die Gemahlin des Grafen C., die vermeintliche Tochter des alten T. gingen, das ganze Vermögen jenes berüchtigten französischen Diplomaten

den Namen einer der höchstgestellten Personen des Landes taufen ließ, und sich natürlich dadurch die besondere Gunst derselben sicherte. Vor allen andern war es aber stets die Herzogin, die unserm Ritter getreu blieb. Sie konnte nicht mehr ohne ihn leben. Ging er von seinen Gütern nach Berlin, so folgte sie ihm; reiste sie nach Berlin, so mußte er ihr folgen. Schnapphahnski beutete diese Anhänglichkeit ganz in seinem Interesse aus. Wenn die Herzogin nämlich ihren Liebling einlud, so weigerte er sich gewöhnlich ihrem Rufe zu folgen, unter dem Vorgeben: seine Vermögensverhältnisse zwängen ihn, den Luxus, den er als Er (!) in Berlin machen müsse, zu vermeiden und auf dem Lande zu bleiben. Dies Argument konnte dann stets nur auf eine Weise aus dem Wege geräumt werden, nämlich durch baare Zahlung. Regelmäßig schickte ihm die Herzogin für eine vierwöchentliche Reise nach Berlin 20,000 Thaler; allermindestens 10,000 Thaler.

Die Herzogin war reich genug, um allen ihren, wie allen Launen ihres Ritters genügen zu können. Denn, wie wir früher schon erzählten, hatte sie nicht nur, mit Ausnahme von 80,000 Francs Revenue, welche an die Gemahlin des Grafen C., die vermeintliche Tochter des alten T. gingen, das ganze Vermögen jenes berüchtigten französischen Diplomaten

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[220/0226] den Namen einer der höchstgestellten Personen des Landes taufen ließ, und sich natürlich dadurch die besondere Gunst derselben sicherte. Vor allen andern war es aber stets die Herzogin, die unserm Ritter getreu blieb. Sie konnte nicht mehr ohne ihn leben. Ging er von seinen Gütern nach Berlin, so folgte sie ihm; reiste sie nach Berlin, so mußte er ihr folgen. Schnapphahnski beutete diese Anhänglichkeit ganz in seinem Interesse aus. Wenn die Herzogin nämlich ihren Liebling einlud, so weigerte er sich gewöhnlich ihrem Rufe zu folgen, unter dem Vorgeben: seine Vermögensverhältnisse zwängen ihn, den Luxus, den er als Er (!) in Berlin machen müsse, zu vermeiden und auf dem Lande zu bleiben. Dies Argument konnte dann stets nur auf eine Weise aus dem Wege geräumt werden, nämlich durch baare Zahlung. Regelmäßig schickte ihm die Herzogin für eine vierwöchentliche Reise nach Berlin 20,000 Thaler; allermindestens 10,000 Thaler. Die Herzogin war reich genug, um allen ihren, wie allen Launen ihres Ritters genügen zu können. Denn, wie wir früher schon erzählten, hatte sie nicht nur, mit Ausnahme von 80,000 Francs Revenue, welche an die Gemahlin des Grafen C., die vermeintliche Tochter des alten T. gingen, das ganze Vermögen jenes berüchtigten französischen Diplomaten

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Zitationshilfe: Weerth, Georg: Leben und Thaten des berühmten Ritters Schnapphahnski. Hamburg, 1849, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/weerth_schnapphahnski_1849/226>, abgerufen am 19.05.2024.