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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Erstes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk.
und man dann anstatt derselben einen ganzen Ziegel vermauert.
Dies erkennen wir in der Fig. 40 A, während die Verbände in
[Abbildung] Fig. 40 A--D.
Fig. 40 B--D dem Wortlaut nach der obigen Regel vollständig ent-
sprechen.

b) Hat die Mauer eine Dicke von 11/2, 21/2, 31/2 u. s. w. Stei-
nen, so unterliegt die soeben mitgetheilte Vorschrift einer
geringen Abänderung, indem man den hintersten Zwei-
quartier nicht in die hintere Ecke, sondern neben den für
den Verband ohnehin erforderlichen Dreiquartier bringt;
der vordere Zweiquartier erhält dieselbe Lage wie in 1,
2, 3 u. s. w. Steinen starken Wänden.

Die Verbände in Fig. 41 A--D zeigen das hier geschilderte Ver-
fahren:

Fig. A ist eine 11/2 und 11/2 Stein starke Mauerecke,
" B " " 21/2 " 21/2 Steinen " "
" C " " 31/2 " 31/2 " " "
" D " " 41/2 " 41/2 " " "

im Kreuzverband mit Kopfstücken.

Erſtes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk.
und man dann anſtatt derſelben einen ganzen Ziegel vermauert.
Dies erkennen wir in der Fig. 40 A, während die Verbände in
[Abbildung] Fig. 40 A—D.
Fig. 40 B—D dem Wortlaut nach der obigen Regel vollſtändig ent-
ſprechen.

β) Hat die Mauer eine Dicke von 1½, 2½, 3½ u. ſ. w. Stei-
nen, ſo unterliegt die ſoeben mitgetheilte Vorſchrift einer
geringen Abänderung, indem man den hinterſten Zwei-
quartier nicht in die hintere Ecke, ſondern neben den für
den Verband ohnehin erforderlichen Dreiquartier bringt;
der vordere Zweiquartier erhält dieſelbe Lage wie in 1,
2, 3 u. ſ. w. Steinen ſtarken Wänden.

Die Verbände in Fig. 41 A—D zeigen das hier geſchilderte Ver-
fahren:

Fig. A iſt eine 1½ und 1½ Stein ſtarke Mauerecke,
B „ „ 2½ „ 2½ Steinen „ „
C „ „ 3½ „ 3½ „ „ „
D „ „ 4½ „ 4½ „ „ „

im Kreuzverband mit Kopfſtücken.

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[36/0052] Erſtes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk. und man dann anſtatt derſelben einen ganzen Ziegel vermauert. Dies erkennen wir in der Fig. 40 A, während die Verbände in [Abbildung Fig. 40 A—D.] Fig. 40 B—D dem Wortlaut nach der obigen Regel vollſtändig ent- ſprechen. β) Hat die Mauer eine Dicke von 1½, 2½, 3½ u. ſ. w. Stei- nen, ſo unterliegt die ſoeben mitgetheilte Vorſchrift einer geringen Abänderung, indem man den hinterſten Zwei- quartier nicht in die hintere Ecke, ſondern neben den für den Verband ohnehin erforderlichen Dreiquartier bringt; der vordere Zweiquartier erhält dieſelbe Lage wie in 1, 2, 3 u. ſ. w. Steinen ſtarken Wänden. Die Verbände in Fig. 41 A—D zeigen das hier geſchilderte Ver- fahren: Fig. A iſt eine 1½ und 1½ Stein ſtarke Mauerecke, „ B „ „ 2½ „ 2½ Steinen „ „ „ C „ „ 3½ „ 3½ „ „ „ „ D „ „ 4½ „ 4½ „ „ „ im Kreuzverband mit Kopfſtücken.

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/52>, abgerufen am 18.12.2024.