Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.Erstes Kapitel. Das Mauern mit Ziegeln. 15zm ausbreitet, oder es wird auch noch jedesmal 1/2 Ziegel (15zm beiBruchstein) abgesetzt -- "abgetreppt" --, wie Fig. 189 A und D zeigen. Jede Abtreppung mißt in der Höhe 0,3--0,5m. Das Banket b macht man 0,2--0,3m hoch und etwa 12--20zm im Ganzen breiter, als das untere Fundament. In den meisten Fällen stellt man die Plinthe, noch häufiger auch Daß auf jedem Plinthenmauerwerk eine Isolirschicht Wenn ein Kellergeschoß (welches meistens 2,5--3m zur Höhe hat) [Abbildung]
Fig. 190 A--C. treppung macht man besonders dann, wenn es auf eine Verbreitungder Banketsohle ankommt. In Oesterreich, wo die Etagenmauern ohnehin schon, zufolge der Erſtes Kapitel. Das Mauern mit Ziegeln. 15zm ausbreitet, oder es wird auch noch jedesmal ½ Ziegel (15zm beiBruchſtein) abgeſetzt — „abgetreppt“ —, wie Fig. 189 A und D zeigen. Jede Abtreppung mißt in der Höhe 0,3—0,5m. Das Banket b macht man 0,2—0,3m hoch und etwa 12—20zm im Ganzen breiter, als das untere Fundament. In den meiſten Fällen ſtellt man die Plinthe, noch häufiger auch Daß auf jedem Plinthenmauerwerk eine Iſolirſchicht Wenn ein Kellergeſchoß (welches meiſtens 2,5—3m zur Höhe hat) [Abbildung]
Fig. 190 A—C. treppung macht man beſonders dann, wenn es auf eine Verbreitungder Banketſohle ankommt. In Oeſterreich, wo die Etagenmauern ohnehin ſchon, zufolge der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0212" n="196"/><fw place="top" type="header">Erſtes Kapitel. Das Mauern mit Ziegeln.</fw><lb/> 15<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">zm</hi></hi> ausbreitet, oder es wird auch noch jedesmal ½ Ziegel (15<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">zm</hi></hi> bei<lb/> Bruchſtein) abgeſetzt — „abgetreppt“ —, wie Fig. 189 <hi rendition="#aq">A</hi> und <hi rendition="#aq">D</hi> zeigen.<lb/> Jede Abtreppung mißt in der Höhe 0,3—0,5<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi>. Das Banket <hi rendition="#aq">b</hi> macht<lb/> man 0,2—0,3<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi> hoch und etwa 12—20<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">zm</hi></hi> im Ganzen breiter, als das<lb/> untere Fundament.</p><lb/> <p>In den meiſten Fällen ſtellt man die Plinthe, noch häufiger auch<lb/> das Fundament und Banket, von Bruchſteinen her.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Daß auf jedem Plinthenmauerwerk eine Iſolirſchicht<lb/> liegen muß, haben wir bereits bei den Riegelwänden<lb/> geſagt</hi> (ſiehe Seite 111 im 1. Bande dieſes Werkes).</p><lb/> <p>Wenn ein Kellergeſchoß (welches meiſtens 2,5—3<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi> zur Höhe hat)<lb/> angelegt werden ſoll, iſt eine Abtreppung innerhalb des Mauerwerks<lb/> nicht geſtattet, ſondern die Plinthe und das Fundament gehen in<lb/> gleicher Stärke (was meiſtens ſtattfindet) vertikal hinab (Fig. 190 <hi rendition="#aq">A</hi>, <hi rendition="#aq">B</hi>),<lb/> oder die Abtreppung geſchieht nach Außen (Fig. 190 <hi rendition="#aq">C</hi>). Die Ab-<lb/><figure><head>Fig. 190 <hi rendition="#aq">A—C.</hi></head></figure><lb/> treppung macht man beſonders dann, wenn es auf eine Verbreitung<lb/> der Banketſohle ankommt.</p><lb/> <p>In Oeſterreich, wo die Etagenmauern ohnehin ſchon, zufolge der<lb/> polizeilichen Vorſchriften, bedeutende Stärken beſitzen, hat auch die<lb/> Fundamentmauer eine ſolche Breite, daß eine beſondere Verbrei-<lb/> tung behufs Vertheilung der Laſt auf das Erdreich gar nicht er for-<lb/> derlich iſt; in der Regel bleibt das Banket ebenfalls weg, und ſieht<lb/> der Querſchnitt einer Fundamentmauer wie Fig. 190 <hi rendition="#aq">B</hi> aus, alſo<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [196/0212]
Erſtes Kapitel. Das Mauern mit Ziegeln.
15zm ausbreitet, oder es wird auch noch jedesmal ½ Ziegel (15zm bei
Bruchſtein) abgeſetzt — „abgetreppt“ —, wie Fig. 189 A und D zeigen.
Jede Abtreppung mißt in der Höhe 0,3—0,5m. Das Banket b macht
man 0,2—0,3m hoch und etwa 12—20zm im Ganzen breiter, als das
untere Fundament.
In den meiſten Fällen ſtellt man die Plinthe, noch häufiger auch
das Fundament und Banket, von Bruchſteinen her.
Daß auf jedem Plinthenmauerwerk eine Iſolirſchicht
liegen muß, haben wir bereits bei den Riegelwänden
geſagt (ſiehe Seite 111 im 1. Bande dieſes Werkes).
Wenn ein Kellergeſchoß (welches meiſtens 2,5—3m zur Höhe hat)
angelegt werden ſoll, iſt eine Abtreppung innerhalb des Mauerwerks
nicht geſtattet, ſondern die Plinthe und das Fundament gehen in
gleicher Stärke (was meiſtens ſtattfindet) vertikal hinab (Fig. 190 A, B),
oder die Abtreppung geſchieht nach Außen (Fig. 190 C). Die Ab-
[Abbildung Fig. 190 A—C.]
treppung macht man beſonders dann, wenn es auf eine Verbreitung
der Banketſohle ankommt.
In Oeſterreich, wo die Etagenmauern ohnehin ſchon, zufolge der
polizeilichen Vorſchriften, bedeutende Stärken beſitzen, hat auch die
Fundamentmauer eine ſolche Breite, daß eine beſondere Verbrei-
tung behufs Vertheilung der Laſt auf das Erdreich gar nicht er for-
derlich iſt; in der Regel bleibt das Banket ebenfalls weg, und ſieht
der Querſchnitt einer Fundamentmauer wie Fig. 190 B aus, alſo
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