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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Allgemeine Regeln.
hergestellt werden. Für kleine Wohnungen auf dem Lande genügen
1 Stein dicke Außenwände.

Bei mehreren Stockwerken wird die Umfangsmauer einer jeden
tieferen Etage bei Ziegeln 1/2 Stein und bei Bruchstein 12,5zm stärker
gemacht, als die darüber befindliche. Falls die Räume aber nicht
über 4m hoch, 5m tief und die Frontmauern nicht mehr als 7,5m frei
stehen, so bekommen immer zwei aufeinander folgende Etagen die
gleiche Mauerstärke, etwa im IV. und III. Stock 11/2 Ziegel, im II.
und I. Stockwerk 2 Ziegel.

Dasselbe gilt auch selbst bei größeren Zimmertiefen und Breiten,
wenn die Wände durch Balken nicht belastet sind.

Treppenhausmauern richten sich bezüglich ihrer Stärke nach
der Größe und Breite der Treppenhäuser. Bei gewöhnlichen zwei-
armigen Treppen, deren Podeste an der Außenmauer liegen, erhält
die Außenmauer in den beiden oberen Geschossen 11/2 Stein, in den
unteren 2 Steine zur Stärke und ordnet man den Mauerabsatz unter
dem Podest an.

Die beiden Langmauern werden eben so stark, wenn sie belastet
sind, und befinden sich die Absätze nach der Seite der Wohnräume
unter den Balkenlagen.

Vielfach werden alle inneren Umgrenzungsmauern des Treppen-
hauses in der ganzen Höhe gleich stark gemacht, und zwar bei solider
Verankerung und Mauerung mit Cementmörtel 1 Stein, besser
11/2 Stein.

Die gleiche Stärke erhalten solche Treppenhausmauern, die eine
dreiarmige Treppe, welche ganz innerhalb des Hauses liegt, umschließen
und keine Balken tragen. Ruhen Balken auf ihnen, so beginnt man
oben in zwei Geschossen mit 11/2 Ziegel und legt man dann bei den beiden
folgenden Geschossen 1/2 Ziegel hinzu. Falls die dreiarmige Treppe
oder eine gewundene zweiarmige Treppe an eine Außenmauer stoßen,
und somit der Mauerabsatz unter einem Podeste nicht versteckt werden
kann, muß die ganze Treppenhausmauer in gleicher Stärke von unten
bis oben hin reichen. Die Mauerdicke wird dann 1/2 Ziegel schwächer
gemacht, als die mittlere Steindicke einer etagenartig abgesetzten Mauer.
Bei massiven Treppen, deren Sandsteinstufen im Mauerwerk stecken
und sich freischwebend halten, sind stets in den oberen Geschossen
11/2 Stein, in den unteren 2 Stein starke, in Cementmörtel herzu-
stellende Mauern erforderlich.

Allgemeine Regeln.
hergeſtellt werden. Für kleine Wohnungen auf dem Lande genügen
1 Stein dicke Außenwände.

Bei mehreren Stockwerken wird die Umfangsmauer einer jeden
tieferen Etage bei Ziegeln ½ Stein und bei Bruchſtein 12,5zm ſtärker
gemacht, als die darüber befindliche. Falls die Räume aber nicht
über 4m hoch, 5m tief und die Frontmauern nicht mehr als 7,5m frei
ſtehen, ſo bekommen immer zwei aufeinander folgende Etagen die
gleiche Mauerſtärke, etwa im IV. und III. Stock 1½ Ziegel, im II.
und I. Stockwerk 2 Ziegel.

Daſſelbe gilt auch ſelbſt bei größeren Zimmertiefen und Breiten,
wenn die Wände durch Balken nicht belaſtet ſind.

Treppenhausmauern richten ſich bezüglich ihrer Stärke nach
der Größe und Breite der Treppenhäuſer. Bei gewöhnlichen zwei-
armigen Treppen, deren Podeſte an der Außenmauer liegen, erhält
die Außenmauer in den beiden oberen Geſchoſſen 1½ Stein, in den
unteren 2 Steine zur Stärke und ordnet man den Mauerabſatz unter
dem Podeſt an.

Die beiden Langmauern werden eben ſo ſtark, wenn ſie belaſtet
ſind, und befinden ſich die Abſätze nach der Seite der Wohnräume
unter den Balkenlagen.

Vielfach werden alle inneren Umgrenzungsmauern des Treppen-
hauſes in der ganzen Höhe gleich ſtark gemacht, und zwar bei ſolider
Verankerung und Mauerung mit Cementmörtel 1 Stein, beſſer
1½ Stein.

Die gleiche Stärke erhalten ſolche Treppenhausmauern, die eine
dreiarmige Treppe, welche ganz innerhalb des Hauſes liegt, umſchließen
und keine Balken tragen. Ruhen Balken auf ihnen, ſo beginnt man
oben in zwei Geſchoſſen mit 1½ Ziegel und legt man dann bei den beiden
folgenden Geſchoſſen ½ Ziegel hinzu. Falls die dreiarmige Treppe
oder eine gewundene zweiarmige Treppe an eine Außenmauer ſtoßen,
und ſomit der Mauerabſatz unter einem Podeſte nicht verſteckt werden
kann, muß die ganze Treppenhausmauer in gleicher Stärke von unten
bis oben hin reichen. Die Mauerdicke wird dann ½ Ziegel ſchwächer
gemacht, als die mittlere Steindicke einer etagenartig abgeſetzten Mauer.
Bei maſſiven Treppen, deren Sandſteinſtufen im Mauerwerk ſtecken
und ſich freiſchwebend halten, ſind ſtets in den oberen Geſchoſſen
1½ Stein, in den unteren 2 Stein ſtarke, in Cementmörtel herzu-
ſtellende Mauern erforderlich.

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[191/0207] Allgemeine Regeln. hergeſtellt werden. Für kleine Wohnungen auf dem Lande genügen 1 Stein dicke Außenwände. Bei mehreren Stockwerken wird die Umfangsmauer einer jeden tieferen Etage bei Ziegeln ½ Stein und bei Bruchſtein 12,5zm ſtärker gemacht, als die darüber befindliche. Falls die Räume aber nicht über 4m hoch, 5m tief und die Frontmauern nicht mehr als 7,5m frei ſtehen, ſo bekommen immer zwei aufeinander folgende Etagen die gleiche Mauerſtärke, etwa im IV. und III. Stock 1½ Ziegel, im II. und I. Stockwerk 2 Ziegel. Daſſelbe gilt auch ſelbſt bei größeren Zimmertiefen und Breiten, wenn die Wände durch Balken nicht belaſtet ſind. Treppenhausmauern richten ſich bezüglich ihrer Stärke nach der Größe und Breite der Treppenhäuſer. Bei gewöhnlichen zwei- armigen Treppen, deren Podeſte an der Außenmauer liegen, erhält die Außenmauer in den beiden oberen Geſchoſſen 1½ Stein, in den unteren 2 Steine zur Stärke und ordnet man den Mauerabſatz unter dem Podeſt an. Die beiden Langmauern werden eben ſo ſtark, wenn ſie belaſtet ſind, und befinden ſich die Abſätze nach der Seite der Wohnräume unter den Balkenlagen. Vielfach werden alle inneren Umgrenzungsmauern des Treppen- hauſes in der ganzen Höhe gleich ſtark gemacht, und zwar bei ſolider Verankerung und Mauerung mit Cementmörtel 1 Stein, beſſer 1½ Stein. Die gleiche Stärke erhalten ſolche Treppenhausmauern, die eine dreiarmige Treppe, welche ganz innerhalb des Hauſes liegt, umſchließen und keine Balken tragen. Ruhen Balken auf ihnen, ſo beginnt man oben in zwei Geſchoſſen mit 1½ Ziegel und legt man dann bei den beiden folgenden Geſchoſſen ½ Ziegel hinzu. Falls die dreiarmige Treppe oder eine gewundene zweiarmige Treppe an eine Außenmauer ſtoßen, und ſomit der Mauerabſatz unter einem Podeſte nicht verſteckt werden kann, muß die ganze Treppenhausmauer in gleicher Stärke von unten bis oben hin reichen. Die Mauerdicke wird dann ½ Ziegel ſchwächer gemacht, als die mittlere Steindicke einer etagenartig abgeſetzten Mauer. Bei maſſiven Treppen, deren Sandſteinſtufen im Mauerwerk ſtecken und ſich freiſchwebend halten, ſind ſtets in den oberen Geſchoſſen 1½ Stein, in den unteren 2 Stein ſtarke, in Cementmörtel herzu- ſtellende Mauern erforderlich.

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/207>, abgerufen am 23.11.2024.