Reparaturen, zur Reinigung und weniger erheblichen Arbeiten an Facaden, Dächern und Gesimsen gebraucht und mit Materialien soweit belastet werden, als zur Fortsetzung der Arbeit unumgänglich noth- wendig ist.
Hängegerüste. Zu gleichen Zwecken, insonderheit zum Abputzen der Häuser unter denselben Bedingungen, sind auch zu benutzen die beweglichen, aus zusammengestemmten Schwellen und Riegeln mit festem Belag construirten Hängegerüste, d. h. Fußböden, welche mittelst Tauen an Balken (Auslegern) hängen, die aus bereits stehenden Gebäuden vorgesteckt sind; der Fußboden kann je nach dem Bedürfniß höher gezogen und tiefer gelassen werden. Die Streckbäume zu diesen Gerüsten müssen mindestens 26zm stark sein und höchstens eine Ent- fernung von 3,0m von einander haben. Die Riegelhölzer, welche den Gerüstbelag tragen, müssen mit eisernen Bügeln von 2zm Stärke an den von den Streckbäumen herunterhängenden Tauen befestigt sein; der Belag muß aus 4zm starken, genau gefugten Brettern bestehen. Bezüglich der erforderlichen Brüstung, sowie über die Absteifung der Streckbäume gelten die oben für Brüstung, resp. Netzriegel, angegebenen Vor- schriften.
E.Die Stärke der Mauern.
1) Allgemeine Betrachtungen.
Bezüglich der Mauerstärken weichen die Meinungen der Bautech- niker bedeutend von einander ab; während einige schon eine geringe Stärke für hinreichend erachten und, um möglichst ökonomisch zu bauen, Häuser mit möglichst schwachen Mauern ausführen wollen, er- eifern sich andere für die dicken Wände. Wie in so vielen Fällen, liegt auch bei dieser Controverse das Vernünftige in der Mitte beider Anschauungen.
In den meisten Ländern hat die Baupolizei durch etliche Vor- schriften der leichtsinnigen Bauspeculation und dem Unverstande einiger Bautechniker Schranken gesetzt, da es jedoch kaum möglich ist, für alle vorkommenden Fälle giltige Normen aufzustellen, so behält der Tech- niker noch immer genug freie Hand, um hier und dort nach eigenem Ermessen handeln zu können.
Zwei wichtige Punkte sind bei Feststellung der Mauerstärken im Auge zu behalten:
erstens: Da die fortwährend im Steigen begriffenen Material- preise und Arbeitslöhne die Herstellungskosten des Gebäudes
Die Baugerüſte.
Reparaturen, zur Reinigung und weniger erheblichen Arbeiten an Façaden, Dächern und Geſimſen gebraucht und mit Materialien ſoweit belaſtet werden, als zur Fortſetzung der Arbeit unumgänglich noth- wendig iſt.
Hängegerüſte. Zu gleichen Zwecken, inſonderheit zum Abputzen der Häuſer unter denſelben Bedingungen, ſind auch zu benutzen die beweglichen, aus zuſammengeſtemmten Schwellen und Riegeln mit feſtem Belag conſtruirten Hängegerüſte, d. h. Fußböden, welche mittelſt Tauen an Balken (Auslegern) hängen, die aus bereits ſtehenden Gebäuden vorgeſteckt ſind; der Fußboden kann je nach dem Bedürfniß höher gezogen und tiefer gelaſſen werden. Die Streckbäume zu dieſen Gerüſten müſſen mindeſtens 26zm ſtark ſein und höchſtens eine Ent- fernung von 3,0m von einander haben. Die Riegelhölzer, welche den Gerüſtbelag tragen, müſſen mit eiſernen Bügeln von 2zm Stärke an den von den Streckbäumen herunterhängenden Tauen befeſtigt ſein; der Belag muß aus 4zm ſtarken, genau gefugten Brettern beſtehen. Bezüglich der erforderlichen Brüſtung, ſowie über die Abſteifung der Streckbäume gelten die oben für Brüſtung, reſp. Netzriegel, angegebenen Vor- ſchriften.
E.Die Stärke der Mauern.
1) Allgemeine Betrachtungen.
Bezüglich der Mauerſtärken weichen die Meinungen der Bautech- niker bedeutend von einander ab; während einige ſchon eine geringe Stärke für hinreichend erachten und, um möglichſt ökonomiſch zu bauen, Häuſer mit möglichſt ſchwachen Mauern ausführen wollen, er- eifern ſich andere für die dicken Wände. Wie in ſo vielen Fällen, liegt auch bei dieſer Controverſe das Vernünftige in der Mitte beider Anſchauungen.
In den meiſten Ländern hat die Baupolizei durch etliche Vor- ſchriften der leichtſinnigen Bauſpeculation und dem Unverſtande einiger Bautechniker Schranken geſetzt, da es jedoch kaum möglich iſt, für alle vorkommenden Fälle giltige Normen aufzuſtellen, ſo behält der Tech- niker noch immer genug freie Hand, um hier und dort nach eigenem Ermeſſen handeln zu können.
Zwei wichtige Punkte ſind bei Feſtſtellung der Mauerſtärken im Auge zu behalten:
erſtens: Da die fortwährend im Steigen begriffenen Material- preiſe und Arbeitslöhne die Herſtellungskoſten des Gebäudes
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0197"n="181"/><fwplace="top"type="header">Die Baugerüſte.</fw><lb/>
Reparaturen, zur Reinigung und weniger erheblichen Arbeiten an<lb/>
Fa<hirendition="#aq">ç</hi>aden, Dächern und Geſimſen gebraucht und mit Materialien ſoweit<lb/>
belaſtet werden, als zur Fortſetzung der Arbeit unumgänglich noth-<lb/>
wendig iſt.</p><lb/><p><hirendition="#g">Hängegerüſte.</hi> Zu gleichen Zwecken, inſonderheit zum Abputzen<lb/>
der Häuſer unter denſelben Bedingungen, ſind auch zu benutzen die<lb/>
beweglichen, aus zuſammengeſtemmten Schwellen und Riegeln mit<lb/>
feſtem Belag conſtruirten Hängegerüſte, d. h. Fußböden, welche mittelſt<lb/>
Tauen an Balken (Auslegern) hängen, die aus bereits ſtehenden<lb/>
Gebäuden vorgeſteckt ſind; der Fußboden kann je nach dem Bedürfniß<lb/>
höher gezogen und tiefer gelaſſen werden. Die Streckbäume zu dieſen<lb/>
Gerüſten müſſen mindeſtens 26<hirendition="#sup"><hirendition="#aq">zm</hi></hi>ſtark ſein und höchſtens eine Ent-<lb/>
fernung von 3,0<hirendition="#sup"><hirendition="#aq">m</hi></hi> von einander haben. Die Riegelhölzer, welche den<lb/>
Gerüſtbelag tragen, müſſen mit eiſernen Bügeln von 2<hirendition="#sup"><hirendition="#aq">zm</hi></hi> Stärke an den<lb/>
von den Streckbäumen herunterhängenden Tauen befeſtigt ſein; der Belag<lb/>
muß aus 4<hirendition="#sup"><hirendition="#aq">zm</hi></hi>ſtarken, genau gefugten Brettern beſtehen. Bezüglich der<lb/>
erforderlichen Brüſtung, ſowie über die Abſteifung der Streckbäume<lb/>
gelten die oben für Brüſtung, reſp. Netzriegel, angegebenen Vor-<lb/>ſchriften.</p></div></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#aq">E.</hi><hirendition="#g">Die Stärke der Mauern.</hi></head><lb/><divn="4"><head>1) <hirendition="#g">Allgemeine Betrachtungen.</hi></head><lb/><p>Bezüglich der Mauerſtärken weichen die Meinungen der Bautech-<lb/>
niker bedeutend von einander ab; während einige ſchon eine geringe<lb/>
Stärke für hinreichend erachten und, um möglichſt ökonomiſch zu<lb/>
bauen, Häuſer mit möglichſt ſchwachen Mauern ausführen wollen, er-<lb/>
eifern ſich andere für die dicken Wände. Wie in ſo vielen Fällen, liegt<lb/>
auch bei dieſer Controverſe das Vernünftige in der Mitte beider<lb/>
Anſchauungen.</p><lb/><p>In den meiſten Ländern hat die Baupolizei durch etliche Vor-<lb/>ſchriften der leichtſinnigen Bauſpeculation und dem Unverſtande einiger<lb/>
Bautechniker Schranken geſetzt, da es jedoch kaum möglich iſt, für alle<lb/>
vorkommenden Fälle giltige Normen aufzuſtellen, ſo behält der Tech-<lb/>
niker noch immer genug freie Hand, um hier und dort nach eigenem<lb/>
Ermeſſen handeln zu können.</p><lb/><p>Zwei wichtige Punkte ſind bei Feſtſtellung der Mauerſtärken im<lb/>
Auge zu behalten:</p><lb/><list><item><hirendition="#g">erſtens:</hi> Da die fortwährend im Steigen begriffenen Material-<lb/>
preiſe und Arbeitslöhne die Herſtellungskoſten des Gebäudes<lb/></item></list></div></div></div></div></body></text></TEI>
[181/0197]
Die Baugerüſte.
Reparaturen, zur Reinigung und weniger erheblichen Arbeiten an
Façaden, Dächern und Geſimſen gebraucht und mit Materialien ſoweit
belaſtet werden, als zur Fortſetzung der Arbeit unumgänglich noth-
wendig iſt.
Hängegerüſte. Zu gleichen Zwecken, inſonderheit zum Abputzen
der Häuſer unter denſelben Bedingungen, ſind auch zu benutzen die
beweglichen, aus zuſammengeſtemmten Schwellen und Riegeln mit
feſtem Belag conſtruirten Hängegerüſte, d. h. Fußböden, welche mittelſt
Tauen an Balken (Auslegern) hängen, die aus bereits ſtehenden
Gebäuden vorgeſteckt ſind; der Fußboden kann je nach dem Bedürfniß
höher gezogen und tiefer gelaſſen werden. Die Streckbäume zu dieſen
Gerüſten müſſen mindeſtens 26zm ſtark ſein und höchſtens eine Ent-
fernung von 3,0m von einander haben. Die Riegelhölzer, welche den
Gerüſtbelag tragen, müſſen mit eiſernen Bügeln von 2zm Stärke an den
von den Streckbäumen herunterhängenden Tauen befeſtigt ſein; der Belag
muß aus 4zm ſtarken, genau gefugten Brettern beſtehen. Bezüglich der
erforderlichen Brüſtung, ſowie über die Abſteifung der Streckbäume
gelten die oben für Brüſtung, reſp. Netzriegel, angegebenen Vor-
ſchriften.
E. Die Stärke der Mauern.
1) Allgemeine Betrachtungen.
Bezüglich der Mauerſtärken weichen die Meinungen der Bautech-
niker bedeutend von einander ab; während einige ſchon eine geringe
Stärke für hinreichend erachten und, um möglichſt ökonomiſch zu
bauen, Häuſer mit möglichſt ſchwachen Mauern ausführen wollen, er-
eifern ſich andere für die dicken Wände. Wie in ſo vielen Fällen, liegt
auch bei dieſer Controverſe das Vernünftige in der Mitte beider
Anſchauungen.
In den meiſten Ländern hat die Baupolizei durch etliche Vor-
ſchriften der leichtſinnigen Bauſpeculation und dem Unverſtande einiger
Bautechniker Schranken geſetzt, da es jedoch kaum möglich iſt, für alle
vorkommenden Fälle giltige Normen aufzuſtellen, ſo behält der Tech-
niker noch immer genug freie Hand, um hier und dort nach eigenem
Ermeſſen handeln zu können.
Zwei wichtige Punkte ſind bei Feſtſtellung der Mauerſtärken im
Auge zu behalten:
erſtens: Da die fortwährend im Steigen begriffenen Material-
preiſe und Arbeitslöhne die Herſtellungskoſten des Gebäudes
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zw… [mehr]
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zwei Bänden. Die Ausgabe von 1877/1878 ist die 2., gänzlich umgearbarbeitete und sehr vermehrte Auflage und wurde aufgrund der besseren verfügbarkeit für das DTA digitalisiert.
Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/197>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.