der Querschnitt, B die Längenansicht. Obgleich die Diagonalver- strebungen (d) mittelst Latten ganz zweckmäßig wären, hat der Ver- fasser solche doch selten gesehen, vielmehr begnügen sich die Maurer,
[Abbildung]
Fig. 185.
die Verbindung zwischen den Leitern an einigen Stellen durch ver- tikal angenagelte Rüstbretter herzustellen.
Bockgerüste dienen nur zu Rüstungen bis zu 5m Höhe und zu allen Bauausführungen ohne Ausnahme. Die Böcke müssen durch Befestigung des Belages (Bretter), die Füße der Böcke durch Ver- strebungen gegen das Verschieben gesichert und so stark angefertigt sein, daß sie die jedesmalige Belastung sicher zu tragen vermögen. Die Entfernung der Böcke, sowie die Stärke der Bretter ist ebenso wie bei den Stangengerüsten.
Fliegende Gerüste sind solche, welche an stehenden Gebäuden auf Baumstangen oder Balken (Netzriegel) ruhen, die aus dem Ge- bäude vorgeschoben sind und nicht durch Steifen vom Erdboden aus gestützt werden. Die Netzriegel müssen gegen Gerüste, Balkenlagen, Gewölbe oder andere feste Gegenstände im Innern der Gebäude so abgesteift und von solcher Stärke und Tragfähigkeit sein, daß eine Bewegung oder Schwankung derselben nach irgend einer Seite hin nicht stattfinden kann, sie sind mit einer, 1,0 Meter hohen Brüstung und mit einem Belag zu versehen. Diese Gerüste dürfen nur zu
Erſtes Kapitel. Das Mauern mit Ziegeln.
der Querſchnitt, B die Längenanſicht. Obgleich die Diagonalver- ſtrebungen (d) mittelſt Latten ganz zweckmäßig wären, hat der Ver- faſſer ſolche doch ſelten geſehen, vielmehr begnügen ſich die Maurer,
[Abbildung]
Fig. 185.
die Verbindung zwiſchen den Leitern an einigen Stellen durch ver- tikal angenagelte Rüſtbretter herzuſtellen.
Bockgerüſte dienen nur zu Rüſtungen bis zu 5m Höhe und zu allen Bauausführungen ohne Ausnahme. Die Böcke müſſen durch Befeſtigung des Belages (Bretter), die Füße der Böcke durch Ver- ſtrebungen gegen das Verſchieben geſichert und ſo ſtark angefertigt ſein, daß ſie die jedesmalige Belaſtung ſicher zu tragen vermögen. Die Entfernung der Böcke, ſowie die Stärke der Bretter iſt ebenſo wie bei den Stangengerüſten.
Fliegende Gerüſte ſind ſolche, welche an ſtehenden Gebäuden auf Baumſtangen oder Balken (Netzriegel) ruhen, die aus dem Ge- bäude vorgeſchoben ſind und nicht durch Steifen vom Erdboden aus geſtützt werden. Die Netzriegel müſſen gegen Gerüſte, Balkenlagen, Gewölbe oder andere feſte Gegenſtände im Innern der Gebäude ſo abgeſteift und von ſolcher Stärke und Tragfähigkeit ſein, daß eine Bewegung oder Schwankung derſelben nach irgend einer Seite hin nicht ſtattfinden kann, ſie ſind mit einer, 1,0 Meter hohen Brüſtung und mit einem Belag zu verſehen. Dieſe Gerüſte dürfen nur zu
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Erſtes Kapitel. Das Mauern mit Ziegeln.
der Querſchnitt, B die Längenanſicht. Obgleich die Diagonalver-
ſtrebungen (d) mittelſt Latten ganz zweckmäßig wären, hat der Ver-
faſſer ſolche doch ſelten geſehen, vielmehr begnügen ſich die Maurer,
[Abbildung Fig. 185.]
die Verbindung zwiſchen den Leitern an einigen Stellen durch ver-
tikal angenagelte Rüſtbretter herzuſtellen.
Bockgerüſte dienen nur zu Rüſtungen bis zu 5m Höhe und zu
allen Bauausführungen ohne Ausnahme. Die Böcke müſſen durch
Befeſtigung des Belages (Bretter), die Füße der Böcke durch Ver-
ſtrebungen gegen das Verſchieben geſichert und ſo ſtark angefertigt
ſein, daß ſie die jedesmalige Belaſtung ſicher zu tragen vermögen.
Die Entfernung der Böcke, ſowie die Stärke der Bretter iſt ebenſo
wie bei den Stangengerüſten.
Fliegende Gerüſte ſind ſolche, welche an ſtehenden Gebäuden
auf Baumſtangen oder Balken (Netzriegel) ruhen, die aus dem Ge-
bäude vorgeſchoben ſind und nicht durch Steifen vom Erdboden aus
geſtützt werden. Die Netzriegel müſſen gegen Gerüſte, Balkenlagen,
Gewölbe oder andere feſte Gegenſtände im Innern der Gebäude ſo
abgeſteift und von ſolcher Stärke und Tragfähigkeit ſein, daß eine
Bewegung oder Schwankung derſelben nach irgend einer Seite hin
nicht ſtattfinden kann, ſie ſind mit einer, 1,0 Meter hohen Brüſtung
und mit einem Belag zu verſehen. Dieſe Gerüſte dürfen nur zu
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zw… [mehr]
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zwei Bänden. Die Ausgabe von 1877/1878 ist die 2., gänzlich umgearbarbeitete und sehr vermehrte Auflage und wurde aufgrund der besseren verfügbarkeit für das DTA digitalisiert.
Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/196>, abgerufen am 23.11.2024.
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