Die Schornsteine: Steinverband der russischen Röhren.
Schornsteine haben immer so viel Grundfläche, daß sie ohne die Ver- stärkung der Wangen schon hinreichend stabil stehen.
Daß alles Holzwerk von den Schornsteinwandungen fern bleiben muß, ferner "Reinigungsthüren" erforderlich sind und diese theilweise durch "Laufbühnen" (sehr zu empfehlen) auf dem Dache ersetzt werden können, wobei die Reinigung von der oberen Mündung aus statt- findet, wurde bereits in den oben mitgetheilten "polizeilichen Vor- schriften" Preußens und Oesterreichs angegeben und verweisen wir auf die betreffenden §§.
Alle Schornsteinröhren müssen von unten auf fundamentirt werden, damit sie beim Abbrennen des Hauses mit den Mauern vereint bleiben; deshalb ist es gesetzlich unzulässig, einen Schornstein auf Balken zu setzen. Ferner darf sich der Schornstein sich niemals an die Dach- construktion anlehnen.
Hinsichtlich des Schornsteinverbandes bemerken wir, daß für enge Röhren dieselben Regeln gelten wie für weite; bei ersteren muß man die Lücken öfters mit Quartiersteinen ausfüllen, um eine regelmäßige Fugenverwechselung zu erlangen.
Wenn es irgend angeht, ordnet man, um die Vorsprünge zu ver- meiden, die Rauchröhren innerhalb der dicken Mauern an; dies ist beson-
[Abbildung]
Fig. 92.
ders zulässig in 11/2 Stein starken Wänden aus österreichischen Normal- ziegeln von 14zm Breite (Fig. 92), wobei incl. der durchgehenden 1zm
Die Schornſteine: Steinverband der ruſſiſchen Röhren.
Schornſteine haben immer ſo viel Grundfläche, daß ſie ohne die Ver- ſtärkung der Wangen ſchon hinreichend ſtabil ſtehen.
Daß alles Holzwerk von den Schornſteinwandungen fern bleiben muß, ferner „Reinigungsthüren“ erforderlich ſind und dieſe theilweiſe durch „Laufbühnen“ (ſehr zu empfehlen) auf dem Dache erſetzt werden können, wobei die Reinigung von der oberen Mündung aus ſtatt- findet, wurde bereits in den oben mitgetheilten „polizeilichen Vor- ſchriften“ Preußens und Oeſterreichs angegeben und verweiſen wir auf die betreffenden §§.
Alle Schornſteinröhren müſſen von unten auf fundamentirt werden, damit ſie beim Abbrennen des Hauſes mit den Mauern vereint bleiben; deshalb iſt es geſetzlich unzuläſſig, einen Schornſtein auf Balken zu ſetzen. Ferner darf ſich der Schornſtein ſich niemals an die Dach- conſtruktion anlehnen.
Hinſichtlich des Schornſteinverbandes bemerken wir, daß für enge Röhren dieſelben Regeln gelten wie für weite; bei erſteren muß man die Lücken öfters mit Quartierſteinen ausfüllen, um eine regelmäßige Fugenverwechſelung zu erlangen.
Wenn es irgend angeht, ordnet man, um die Vorſprünge zu ver- meiden, die Rauchröhren innerhalb der dicken Mauern an; dies iſt beſon-
[Abbildung]
Fig. 92.
ders zuläſſig in 1½ Stein ſtarken Wänden aus öſterreichiſchen Normal- ziegeln von 14zm Breite (Fig. 92), wobei incl. der durchgehenden 1zm
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Die Schornſteine: Steinverband der ruſſiſchen Röhren.
Schornſteine haben immer ſo viel Grundfläche, daß ſie ohne die Ver-
ſtärkung der Wangen ſchon hinreichend ſtabil ſtehen.
Daß alles Holzwerk von den Schornſteinwandungen fern bleiben
muß, ferner „Reinigungsthüren“ erforderlich ſind und dieſe theilweiſe
durch „Laufbühnen“ (ſehr zu empfehlen) auf dem Dache erſetzt werden
können, wobei die Reinigung von der oberen Mündung aus ſtatt-
findet, wurde bereits in den oben mitgetheilten „polizeilichen Vor-
ſchriften“ Preußens und Oeſterreichs angegeben und verweiſen wir
auf die betreffenden §§.
Alle Schornſteinröhren müſſen von unten auf fundamentirt werden,
damit ſie beim Abbrennen des Hauſes mit den Mauern vereint bleiben;
deshalb iſt es geſetzlich unzuläſſig, einen Schornſtein auf Balken zu
ſetzen. Ferner darf ſich der Schornſtein ſich niemals an die Dach-
conſtruktion anlehnen.
Hinſichtlich des Schornſteinverbandes bemerken wir, daß für
enge Röhren dieſelben Regeln gelten wie für weite; bei erſteren
muß man die Lücken öfters mit Quartierſteinen ausfüllen, um eine
regelmäßige Fugenverwechſelung zu erlangen.
Wenn es irgend angeht, ordnet man, um die Vorſprünge zu ver-
meiden, die Rauchröhren innerhalb der dicken Mauern an; dies iſt beſon-
[Abbildung Fig. 92.]
ders zuläſſig in 1½ Stein ſtarken Wänden aus öſterreichiſchen Normal-
ziegeln von 14zm Breite (Fig. 92), wobei incl. der durchgehenden 1zm
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zw… [mehr]
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zwei Bänden. Die Ausgabe von 1877/1878 ist die 2., gänzlich umgearbarbeitete und sehr vermehrte Auflage und wurde aufgrund der besseren verfügbarkeit für das DTA digitalisiert.
Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/103>, abgerufen am 06.05.2024.
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