Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.Erstes Kapitel. der ganzen Construction der Hängetram nicht belastet und durch-gebogen werde. Die Verbindung in Fig. 66 vermag man nicht zu reguliren, und In den großen Dachbindern mit doppelten Hängesäulen läßt man [Abbildung]
Fig. 67. [Abbildung]
Fig. 68. Wie wir schon oben erwähnten, kann, wenn ein Balkenrost von Die am häufigsten vorkommende Verbindung sehen wir in Fig. 69; [Abbildung]
Fig. 69. Erſtes Kapitel. der ganzen Conſtruction der Hängetram nicht belaſtet und durch-gebogen werde. Die Verbindung in Fig. 66 vermag man nicht zu reguliren, und In den großen Dachbindern mit doppelten Hängeſäulen läßt man [Abbildung]
Fig. 67. [Abbildung]
Fig. 68. Wie wir ſchon oben erwähnten, kann, wenn ein Balkenroſt von Die am häufigſten vorkommende Verbindung ſehen wir in Fig. 69; [Abbildung]
Fig. 69. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0036" n="24"/><fw place="top" type="header">Erſtes Kapitel.</fw><lb/> der ganzen Conſtruction der Hängetram nicht belaſtet und durch-<lb/> gebogen werde.</p><lb/> <p>Die Verbindung in Fig. 66 vermag man nicht zu reguliren, und<lb/> iſt daher Fig. 67 weit vortheilhafter; hierbei ſind an beiden Seiten<lb/> der Hängeſäule zwei Hängeeiſen vorhanden, die mittelſt Schrauben-<lb/> muttern eine unter dem Tram befindliche Unterlagsſcheibe halten.</p><lb/> <p>In den großen Dachbindern mit doppelten Hängeſäulen läßt man<lb/> letztere den Hängebalken umfaſſen (Fig. 68).</p><lb/> <figure> <head>Fig. 67.</head> </figure><lb/> <figure> <head>Fig. 68.</head> </figure><lb/> <p>Wie wir ſchon oben erwähnten, kann, wenn ein Balkenroſt von<lb/> einem Hängewerke aufgefangen werden ſoll, der Hängebalken ent-<lb/> weder <hi rendition="#g">ober</hi>- oder <hi rendition="#g">unterhalb</hi> der Balkenlage liegen. Hiernach<lb/> ergeben ſich die mannigfachſten Anordnungen; in beiden Fällen ſteht<lb/> die Hängeſäule entweder <hi rendition="#g">über</hi> oder <hi rendition="#g">neben</hi> dem Träger, und dienen<lb/> ſowohl die Balken als auch die Träger als Hängeträme, wie die<lb/> nachſtehenden Beiſpiele veranſchaulichen.</p><lb/> <p>Die am häufigſten vorkommende Verbindung ſehen wir in Fig. 69;<lb/><figure><head>Fig. 69.</head></figure><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [24/0036]
Erſtes Kapitel.
der ganzen Conſtruction der Hängetram nicht belaſtet und durch-
gebogen werde.
Die Verbindung in Fig. 66 vermag man nicht zu reguliren, und
iſt daher Fig. 67 weit vortheilhafter; hierbei ſind an beiden Seiten
der Hängeſäule zwei Hängeeiſen vorhanden, die mittelſt Schrauben-
muttern eine unter dem Tram befindliche Unterlagsſcheibe halten.
In den großen Dachbindern mit doppelten Hängeſäulen läßt man
letztere den Hängebalken umfaſſen (Fig. 68).
[Abbildung Fig. 67.]
[Abbildung Fig. 68.]
Wie wir ſchon oben erwähnten, kann, wenn ein Balkenroſt von
einem Hängewerke aufgefangen werden ſoll, der Hängebalken ent-
weder ober- oder unterhalb der Balkenlage liegen. Hiernach
ergeben ſich die mannigfachſten Anordnungen; in beiden Fällen ſteht
die Hängeſäule entweder über oder neben dem Träger, und dienen
ſowohl die Balken als auch die Träger als Hängeträme, wie die
nachſtehenden Beiſpiele veranſchaulichen.
Die am häufigſten vorkommende Verbindung ſehen wir in Fig. 69;
[Abbildung Fig. 69.]
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeWanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zw… [mehr] Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |