Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669.

Bild:
<< vorherige Seite

len Eltern zur Nachfolge/ daß sie vielmehr vor ihre Kinder sorgen sollen/ wenn sie gebohren sind/ und in der besten Blüte ihrer Erziehung stehen.

2. Es hat aber diese Mutter wol gewust/ was der Jugend/ und sonderlich Weibes-Personen pflegt in Hertzen zu stecken/ nehmlich die Kleider Hoffart / darumb warnet sie vor solchem Laster.

369.

Gerichts Sachen sollen öffentlich gehandelt werden.

MArsias des Königes Antigoni Bruder hat mit einem Gerichtlich eine Sache außzuführen/ und bat den König/ daß Er dieselbe nicht öffentlich für Gericht / sondern daheim in Verhör nehmen wolte. Darauff der König antwortet: Wann wir sollen Gerichtlich handeln/ so kan ja solches nirgend besser/ als öffentlich und für Gerichte geschehen/ da es männiglich hören und richten mag. So du / mein Bruder/ weissest/ daß du eine böse Sache hast/ warumb zanckestu? Hast du aber eine gute Sache/ warumb scheuestu das Liecht/ und wilt deine Sache/ so da ans Liecht und für Gericht gehöret/ daheim im finstern ent-

len Eltern zur Nachfolge/ daß sie vielmehr vor ihre Kinder sorgen sollen/ wenn sie gebohren sind/ und in der besten Blüte ihrer Erziehung stehen.

2. Es hat aber diese Mutter wol gewust/ was der Jugend/ und sonderlich Weibes-Personen pflegt in Hertzen zu stecken/ nehmlich die Kleider Hoffart / darumb warnet sie vor solchem Laster.

369.

Gerichts Sachen sollen öffentlich gehandelt werden.

MArsias des Königes Antigoni Bruder hat mit einem Gerichtlich eine Sache außzuführen/ und bat den König/ daß Er dieselbe nicht öffentlich für Gericht / sondern daheim in Verhör nehmen wolte. Darauff der König antwortet: Wann wir sollen Gerichtlich handeln/ so kan ja solches nirgend besser/ als öffentlich und für Gerichte geschehen/ da es männiglich hören und richten mag. So du / mein Bruder/ weissest/ daß du eine böse Sache hast/ warumb zanckestu? Hast du aber eine gute Sache/ warumb scheuestu das Liecht/ und wilt deine Sache/ so da ans Liecht und für Gericht gehöret/ daheim im finstern ent-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0732" n="712"/>
len                      Eltern zur Nachfolge/ daß sie vielmehr vor ihre Kinder sorgen sollen/ wenn sie                      gebohren sind/ und in der besten Blüte ihrer Erziehung stehen.</p>
        <p>2. Es hat aber diese Mutter wol gewust/ was der Jugend/ und sonderlich                      Weibes-Personen pflegt in Hertzen zu stecken/ nehmlich die Kleider Hoffart /                      darumb warnet sie vor solchem Laster.</p>
        <p>369.</p>
        <p>Gerichts Sachen sollen öffentlich gehandelt werden.</p>
        <p>MArsias des Königes Antigoni Bruder hat mit einem Gerichtlich eine Sache                      außzuführen/ und bat den König/ daß Er dieselbe nicht öffentlich für Gericht /                      sondern daheim in Verhör nehmen wolte. Darauff der König antwortet: Wann wir                      sollen Gerichtlich handeln/ so kan ja solches nirgend besser/ als öffentlich                      und für Gerichte geschehen/ da es männiglich hören und richten mag. So du /                      mein Bruder/ weissest/ daß du eine böse Sache hast/ warumb zanckestu? Hast du                      aber eine gute Sache/ warumb scheuestu das Liecht/ und wilt deine Sache/ so                      da ans Liecht und für Gericht gehöret/ daheim im finstern ent-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[712/0732] len Eltern zur Nachfolge/ daß sie vielmehr vor ihre Kinder sorgen sollen/ wenn sie gebohren sind/ und in der besten Blüte ihrer Erziehung stehen. 2. Es hat aber diese Mutter wol gewust/ was der Jugend/ und sonderlich Weibes-Personen pflegt in Hertzen zu stecken/ nehmlich die Kleider Hoffart / darumb warnet sie vor solchem Laster. 369. Gerichts Sachen sollen öffentlich gehandelt werden. MArsias des Königes Antigoni Bruder hat mit einem Gerichtlich eine Sache außzuführen/ und bat den König/ daß Er dieselbe nicht öffentlich für Gericht / sondern daheim in Verhör nehmen wolte. Darauff der König antwortet: Wann wir sollen Gerichtlich handeln/ so kan ja solches nirgend besser/ als öffentlich und für Gerichte geschehen/ da es männiglich hören und richten mag. So du / mein Bruder/ weissest/ daß du eine böse Sache hast/ warumb zanckestu? Hast du aber eine gute Sache/ warumb scheuestu das Liecht/ und wilt deine Sache/ so da ans Liecht und für Gericht gehöret/ daheim im finstern ent-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/walther_tempe_1669
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/walther_tempe_1669/732
Zitationshilfe: Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669, S. 712. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/walther_tempe_1669/732>, abgerufen am 22.11.2024.