Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669.derlich ein junger Geselle so jung freyet. Es ist bey unser Zeit ein vornehmer Fürst in Römischen Reich gewesen / der hat etlicher hohen Vrsachen halben geheyrahtet/ und Beylager gehalten in 14. Jahr seines Alters/ das Fräulein aber im 12. Jahr was dieser seelige Herr allezeit gegen seinen Räthen vor Klage geführer/ habe ich in meiner Oesterreichischen Chronica weitläufftig neben vielen andern dergleichen Exempeln / angezogen Die Alten ehrlichen Teutschen haben zu sagen pflegen: Ein Junger Geselle solte Noth wegen zehen Jahr älter seyn als die Jungfrau. In gemeinem Bauren Sprichwort saget man: Der Geselle im Schwade/ die Jungfer im Bade/ das ist/ wenn es recht seyn solte/ so müste der Geselle schon Korn/ Graß und andere Früchte umblegen können/ weil seine Jungfrau/ so ihm künfftig solt zu theil werden/ noch in der Bade-Mulder lege. Jeremias Kramer gedencket über das 22. Capitel Genesis, daß auff eine Zeit zu Worms/ in seinem Vaterlande/ solche Vnordnung sey gemein worden/ daß manche Gesellen nicht 14. oder 15. Jahr erreichen können/ eher sie geheyrathet haben/ da habe ein Erbar Rath allda ein ernstes Gesetz geordnet und gemacht/ daß keiner mehr hat heyrathen dörffen/ er sey denn auffs wenigst 22. Jahr alt gewesen/ und die Jungkrau 17. Jahr. wieder solche Ordnung hat jener an sein Vaterland geschrieben/ wel- derlich ein junger Geselle so jung freyet. Es ist bey unser Zeit ein vornehmer Fürst in Römischen Reich gewesen / der hat etlicher hohen Vrsachen halben geheyrahtet/ und Beylager gehalten in 14. Jahr seines Alters/ das Fräulein aber im 12. Jahr was dieser seelige Herr allezeit gegen seinen Räthen vor Klage geführer/ habe ich in meiner Oesterreichischen Chronica weitläufftig neben vielen andern dergleichen Exempeln / angezogen Die Alten ehrlichen Teutschen haben zu sagen pflegen: Ein Junger Geselle solte Noth wegen zehen Jahr älter seyn als die Jungfrau. In gemeinem Bauren Sprichwort saget man: Der Geselle im Schwade/ die Jungfer im Bade/ das ist/ wenn es recht seyn solte/ so müste der Geselle schon Korn/ Graß und andere Früchte umblegen können/ weil seine Jungfrau/ so ihm künfftig solt zu theil werden/ noch in der Bade-Mulder lege. Jeremias Kramer gedencket über das 22. Capitel Genesis, daß auff eine Zeit zu Worms/ in seinem Vaterlande/ solche Vnordnung sey gemein worden/ daß manche Gesellen nicht 14. oder 15. Jahr erreichen können/ eher sie geheyrathet haben/ da habe ein Erbar Rath allda ein ernstes Gesetz geordnet und gemacht/ daß keiner mehr hat heyrathen dörffen/ er sey denn auffs wenigst 22. Jahr alt gewesen/ und die Jungkrau 17. Jahr. wieder solche Ordnung hat jener an sein Vaterland geschrieben/ wel- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0675" n="655"/> derlich ein junger Geselle so jung freyet. Es ist bey unser Zeit ein vornehmer Fürst in Römischen Reich gewesen / der hat etlicher hohen Vrsachen halben geheyrahtet/ und Beylager gehalten in 14. Jahr seines Alters/ das Fräulein aber im 12. Jahr was dieser seelige Herr allezeit gegen seinen Räthen vor Klage geführer/ habe ich in meiner Oesterreichischen Chronica weitläufftig neben vielen andern dergleichen Exempeln / angezogen Die Alten ehrlichen Teutschen haben zu sagen pflegen: Ein Junger Geselle solte Noth wegen zehen Jahr älter seyn als die Jungfrau. In gemeinem Bauren Sprichwort saget man: Der Geselle im Schwade/ die Jungfer im Bade/ das ist/ wenn es recht seyn solte/ so müste der Geselle schon Korn/ Graß und andere Früchte umblegen können/ weil seine Jungfrau/ so ihm künfftig solt zu theil werden/ noch in der Bade-Mulder lege. Jeremias Kramer gedencket über das 22. Capitel Genesis, daß auff eine Zeit zu Worms/ in seinem Vaterlande/ solche Vnordnung sey gemein worden/ daß manche Gesellen nicht 14. oder 15. Jahr erreichen können/ eher sie geheyrathet haben/ da habe ein Erbar Rath allda ein ernstes Gesetz geordnet und gemacht/ daß keiner mehr hat heyrathen dörffen/ er sey denn auffs wenigst 22. Jahr alt gewesen/ und die Jungkrau 17. Jahr. wieder solche Ordnung hat jener an sein Vaterland geschrieben/ wel- </p> </div> </body> </text> </TEI> [655/0675]
derlich ein junger Geselle so jung freyet. Es ist bey unser Zeit ein vornehmer Fürst in Römischen Reich gewesen / der hat etlicher hohen Vrsachen halben geheyrahtet/ und Beylager gehalten in 14. Jahr seines Alters/ das Fräulein aber im 12. Jahr was dieser seelige Herr allezeit gegen seinen Räthen vor Klage geführer/ habe ich in meiner Oesterreichischen Chronica weitläufftig neben vielen andern dergleichen Exempeln / angezogen Die Alten ehrlichen Teutschen haben zu sagen pflegen: Ein Junger Geselle solte Noth wegen zehen Jahr älter seyn als die Jungfrau. In gemeinem Bauren Sprichwort saget man: Der Geselle im Schwade/ die Jungfer im Bade/ das ist/ wenn es recht seyn solte/ so müste der Geselle schon Korn/ Graß und andere Früchte umblegen können/ weil seine Jungfrau/ so ihm künfftig solt zu theil werden/ noch in der Bade-Mulder lege. Jeremias Kramer gedencket über das 22. Capitel Genesis, daß auff eine Zeit zu Worms/ in seinem Vaterlande/ solche Vnordnung sey gemein worden/ daß manche Gesellen nicht 14. oder 15. Jahr erreichen können/ eher sie geheyrathet haben/ da habe ein Erbar Rath allda ein ernstes Gesetz geordnet und gemacht/ daß keiner mehr hat heyrathen dörffen/ er sey denn auffs wenigst 22. Jahr alt gewesen/ und die Jungkrau 17. Jahr. wieder solche Ordnung hat jener an sein Vaterland geschrieben/ wel-
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