Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669.und Waisen/ Gnaden und Hülffe / beweisen sol. 2. Mit freundlichen Geberden/ und Worten/ sich gegen seine Vnterthanen erzeigen. 3. Leichtlich vergeben und vergessen. 4. Die Supplicationen oder Bittschrifften der armen Leute gnädig annehmen/ selbst durchsehen/ gnädig antworten/ bald befördern/ und gnädige Ausrichtung ertheilen. 5. All zu grosse schwere Laste der Vnterthanen entweder auffheben / oder doch lindern. 6. Ein sonderlich gnädig Aug auff die frommen Armen/ und die / so in ihrer Nahrung nicht zu recht kommen können/ werffen/ und solche nicht verlassen. Ferners soll ein junger Christlicher Fürst vor allen Dingen die Rechte des HErrn lernen aus dem Worte des HErrn/ seine Lust daran haben Tag und Nacht/ mehr als andern eiteln Büchern. Gericht und Gerechtigkeit/ soll ohne Vnterscheid der Personen/ von ihme beliebet/ und geübet werden. Es sollen junge Regenten in ihrer Jugend also lernen/ daß sie selber sehen und erkennen / was recht oder unrecht sey: Von Jugend an der rechten Weg wandeln in aller Gottseligkeit/ dem rechten guten Geist sich ergeben/ das rechte Recht lieben: Absonderlich selbst in ihren eigenen Leben/ und Regierung/ alles unrecht hassen/ fliehen und meyden/ und recht thun lernen von Jugend auff. Sie sollen Christlich/ bedachtsam/ und vorsichtig seyn. Damit alles zu GOttes Ehr / auch und Waisen/ Gnaden und Hülffe / beweisen sol. 2. Mit freundlichen Geberden/ und Worten/ sich gegen seine Vnterthanen erzeigen. 3. Leichtlich vergeben und vergessen. 4. Die Supplicationen oder Bittschrifften der armen Leute gnädig annehmen/ selbst durchsehen/ gnädig antworten/ bald befördern/ und gnädige Ausrichtung ertheilen. 5. All zu grosse schwere Laste der Vnterthanen entweder auffheben / oder doch lindern. 6. Ein sonderlich gnädig Aug auff die frommen Armen/ und die / so in ihrer Nahrung nicht zu recht kommen können/ werffen/ und solche nicht verlassen. Ferners soll ein junger Christlicher Fürst vor allen Dingen die Rechte des HErrn lernen aus dem Worte des HErrn/ seine Lust daran haben Tag und Nacht/ mehr als andern eiteln Büchern. Gericht und Gerechtigkeit/ soll ohne Vnterscheid der Personen/ von ihme beliebet/ und geübet werden. Es sollen junge Regenten in ihrer Jugend also lernen/ daß sie selber sehen und erkennen / was recht oder unrecht sey: Von Jugend an der rechten Weg wandeln in aller Gottseligkeit/ dem rechten guten Geist sich ergeben/ das rechte Recht lieben: Absonderlich selbst in ihren eigenen Leben/ und Regierung/ alles unrecht hassen/ fliehen und meyden/ und recht thun lernen von Jugend auff. Sie sollen Christlich/ bedachtsam/ und vorsichtig seyn. Damit alles zu GOttes Ehr / auch <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0581" n="561"/> und Waisen/ Gnaden und Hülffe / beweisen sol. 2. Mit freundlichen Geberden/ und Worten/ sich gegen seine Vnterthanen erzeigen. 3. Leichtlich vergeben und vergessen. 4. Die Supplicationen oder Bittschrifften der armen Leute gnädig annehmen/ selbst durchsehen/ gnädig antworten/ bald befördern/ und gnädige Ausrichtung ertheilen. 5. All zu grosse schwere Laste der Vnterthanen entweder auffheben / oder doch lindern. 6. Ein sonderlich gnädig Aug auff die frommen Armen/ und die / so in ihrer Nahrung nicht zu recht kommen können/ werffen/ und solche nicht verlassen. Ferners soll ein junger Christlicher Fürst vor allen Dingen die Rechte des HErrn lernen aus dem Worte des HErrn/ seine Lust daran haben Tag und Nacht/ mehr als andern eiteln Büchern. Gericht und Gerechtigkeit/ soll ohne Vnterscheid der Personen/ von ihme beliebet/ und geübet werden. Es sollen junge Regenten in ihrer Jugend also lernen/ daß sie selber sehen und erkennen / was recht oder unrecht sey: Von Jugend an der rechten Weg wandeln in aller Gottseligkeit/ dem rechten guten Geist sich ergeben/ das rechte Recht lieben: Absonderlich selbst in ihren eigenen Leben/ und Regierung/ alles unrecht hassen/ fliehen und meyden/ und recht thun lernen von Jugend auff. Sie sollen Christlich/ bedachtsam/ und vorsichtig seyn. Damit alles zu GOttes Ehr / auch </p> </div> </body> </text> </TEI> [561/0581]
und Waisen/ Gnaden und Hülffe / beweisen sol. 2. Mit freundlichen Geberden/ und Worten/ sich gegen seine Vnterthanen erzeigen. 3. Leichtlich vergeben und vergessen. 4. Die Supplicationen oder Bittschrifften der armen Leute gnädig annehmen/ selbst durchsehen/ gnädig antworten/ bald befördern/ und gnädige Ausrichtung ertheilen. 5. All zu grosse schwere Laste der Vnterthanen entweder auffheben / oder doch lindern. 6. Ein sonderlich gnädig Aug auff die frommen Armen/ und die / so in ihrer Nahrung nicht zu recht kommen können/ werffen/ und solche nicht verlassen. Ferners soll ein junger Christlicher Fürst vor allen Dingen die Rechte des HErrn lernen aus dem Worte des HErrn/ seine Lust daran haben Tag und Nacht/ mehr als andern eiteln Büchern. Gericht und Gerechtigkeit/ soll ohne Vnterscheid der Personen/ von ihme beliebet/ und geübet werden. Es sollen junge Regenten in ihrer Jugend also lernen/ daß sie selber sehen und erkennen / was recht oder unrecht sey: Von Jugend an der rechten Weg wandeln in aller Gottseligkeit/ dem rechten guten Geist sich ergeben/ das rechte Recht lieben: Absonderlich selbst in ihren eigenen Leben/ und Regierung/ alles unrecht hassen/ fliehen und meyden/ und recht thun lernen von Jugend auff. Sie sollen Christlich/ bedachtsam/ und vorsichtig seyn. Damit alles zu GOttes Ehr / auch
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