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Walter, Marie: Das Frauenstimmrecht. Zürich, 1913.

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einer bürgerlichen Frauenorganisation widerspricht jedoch den Jn-
teressen und den Satzungen der Partei. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit, mit ganzer Kraft für die Stärkung der sozialdemo-
kratischen Frauenbewegung einzutreten.
7. Der Parteitag in Neuenburg erklärt daher, in Ueberein-
stimmung mit den Beschlüssen des Jnternationalen Sozialisten-
kongresses in Stuttgart 1907, als Pflicht der Partei, ihrer Ver-
bände und Organe wie ihrer Vertreter in den Behörden, jede Ge-
legenheit zu ergreifen zur Agitation für das Frauenstimmrecht,
wie zu seiner Einführung in die Behörden, wo es zunächst erreich-
bar ist.
8. Das Frauenstimmrecht ist mehr als eine Forderung der
Gerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Mittel im Klassenkampf des
Proletariats gegen die Ausbeutung und Unterdrückung durch die
herrschende kapitalistische Klasse. Erst mit dem Eintritt der Pro-
letarierin in die vollen Bürgerrechte erreicht der Klassenkampf den
Ernst und die Wucht, die ihn zum Siege führen: Zur Abschaffung
der Klassenherrschaft und zum Aufbau einer Gesellschaft, welche
die Menschwerdung beider Geschlechter verbürgt.



einer bürgerlichen Frauenorganisation widerspricht jedoch den Jn-
teressen und den Satzungen der Partei. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit, mit ganzer Kraft für die Stärkung der sozialdemo-
kratischen Frauenbewegung einzutreten.
7. Der Parteitag in Neuenburg erklärt daher, in Ueberein-
stimmung mit den Beschlüssen des Jnternationalen Sozialisten-
kongresses in Stuttgart 1907, als Pflicht der Partei, ihrer Ver-
bände und Organe wie ihrer Vertreter in den Behörden, jede Ge-
legenheit zu ergreifen zur Agitation für das Frauenstimmrecht,
wie zu seiner Einführung in die Behörden, wo es zunächst erreich-
bar ist.
8. Das Frauenstimmrecht ist mehr als eine Forderung der
Gerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Mittel im Klassenkampf des
Proletariats gegen die Ausbeutung und Unterdrückung durch die
herrschende kapitalistische Klasse. Erst mit dem Eintritt der Pro-
letarierin in die vollen Bürgerrechte erreicht der Klassenkampf den
Ernst und die Wucht, die ihn zum Siege führen: Zur Abschaffung
der Klassenherrschaft und zum Aufbau einer Gesellschaft, welche
die Menschwerdung beider Geschlechter verbürgt.



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[24/0024] einer bürgerlichen Frauenorganisation widerspricht jedoch den Jn- teressen und den Satzungen der Partei. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, mit ganzer Kraft für die Stärkung der sozialdemo- kratischen Frauenbewegung einzutreten. 7. Der Parteitag in Neuenburg erklärt daher, in Ueberein- stimmung mit den Beschlüssen des Jnternationalen Sozialisten- kongresses in Stuttgart 1907, als Pflicht der Partei, ihrer Ver- bände und Organe wie ihrer Vertreter in den Behörden, jede Ge- legenheit zu ergreifen zur Agitation für das Frauenstimmrecht, wie zu seiner Einführung in die Behörden, wo es zunächst erreich- bar ist. 8. Das Frauenstimmrecht ist mehr als eine Forderung der Gerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Mittel im Klassenkampf des Proletariats gegen die Ausbeutung und Unterdrückung durch die herrschende kapitalistische Klasse. Erst mit dem Eintritt der Pro- letarierin in die vollen Bürgerrechte erreicht der Klassenkampf den Ernst und die Wucht, die ihn zum Siege führen: Zur Abschaffung der Klassenherrschaft und zum Aufbau einer Gesellschaft, welche die Menschwerdung beider Geschlechter verbürgt.

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Zitationshilfe: Walter, Marie: Das Frauenstimmrecht. Zürich, 1913, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/walter_frauenstimmrecht_1913/24>, abgerufen am 24.11.2024.