ser entledigte sich seines Holzes geschwind, stieß Madam Schnitzer weg, ehe sie den Schlag noch anbringen konnte, und rieth ihr, ihn nicht aufzu- bringen, weil er sich sonst vertheidigen würde, in- dem ers sagte, versah er sich mit einem Scheite. Meine Mutter hatte an mir erfahren, daß Hanns nicht umsonst drohte, sie wollte sich also einer ähnlichen Begegnung nicht aussetzen, besonders da Fremde im Hause waren; aber ob wohl der Mensch ihr berichtete, welche Bosheit ich an ihm ausgeübt hatte, so hielt sie das doch für nichts, sondern be- theuerte, ihn für die Frechheit, mich so gemißhan- delt zu haben, durch die Gerichten bestrafen zu lassen, und kündigte ihm an, daß er noch heute aus dem Hause müßte. Hanns lachte; ihr Haus will ich meiden, sagte er, aber nicht eher, bis ich den rückständigen Lohn habe, und verklagen können sie mich, ich werde getrost erscheinen. So machte er seine Arbeit ruhig fort, bis zum andern Mor- gen, wo er selbst fort, doch seinen Lohn mitneh- men wollte. Die Mutter verweigerte dies, sie wollte erst abwarten, was der Richter aussprechen würde; als aber ihr Consulent, den sie mit dem frühesten hatte rufen lassen, erschien, und ihr, nach- dem er den Fall ganz gehört, rieth, die Sache fal- len zu lassen, weil Hanns für die Züchtigung eines
Kindes,
ſer entledigte ſich ſeines Holzes geſchwind, ſtieß Madam Schnitzer weg, ehe ſie den Schlag noch anbringen konnte, und rieth ihr, ihn nicht aufzu- bringen, weil er ſich ſonſt vertheidigen wuͤrde, in- dem ers ſagte, verſah er ſich mit einem Scheite. Meine Mutter hatte an mir erfahren, daß Hanns nicht umſonſt drohte, ſie wollte ſich alſo einer aͤhnlichen Begegnung nicht ausſetzen, beſonders da Fremde im Hauſe waren; aber ob wohl der Menſch ihr berichtete, welche Bosheit ich an ihm ausgeuͤbt hatte, ſo hielt ſie das doch fuͤr nichts, ſondern be- theuerte, ihn fuͤr die Frechheit, mich ſo gemißhan- delt zu haben, durch die Gerichten beſtrafen zu laſſen, und kuͤndigte ihm an, daß er noch heute aus dem Hauſe muͤßte. Hanns lachte; ihr Haus will ich meiden, ſagte er, aber nicht eher, bis ich den ruͤckſtaͤndigen Lohn habe, und verklagen koͤnnen ſie mich, ich werde getroſt erſcheinen. So machte er ſeine Arbeit ruhig fort, bis zum andern Mor- gen, wo er ſelbſt fort, doch ſeinen Lohn mitneh- men wollte. Die Mutter verweigerte dies, ſie wollte erſt abwarten, was der Richter ausſprechen wuͤrde; als aber ihr Conſulent, den ſie mit dem fruͤheſten hatte rufen laſſen, erſchien, und ihr, nach- dem er den Fall ganz gehoͤrt, rieth, die Sache fal- len zu laſſen, weil Hanns fuͤr die Zuͤchtigung eines
Kindes,
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ſer entledigte ſich ſeines Holzes geſchwind, ſtieß
Madam Schnitzer weg, ehe ſie den Schlag noch
anbringen konnte, und rieth ihr, ihn nicht aufzu-
bringen, weil er ſich ſonſt vertheidigen wuͤrde, in-
dem ers ſagte, verſah er ſich mit einem Scheite.
Meine Mutter hatte an mir erfahren, daß Hanns
nicht umſonſt drohte, ſie wollte ſich alſo einer
aͤhnlichen Begegnung nicht ausſetzen, beſonders da
Fremde im Hauſe waren; aber ob wohl der Menſch
ihr berichtete, welche Bosheit ich an ihm ausgeuͤbt
hatte, ſo hielt ſie das doch fuͤr nichts, ſondern be-
theuerte, ihn fuͤr die Frechheit, mich ſo gemißhan-
delt zu haben, durch die Gerichten beſtrafen zu
laſſen, und kuͤndigte ihm an, daß er noch heute
aus dem Hauſe muͤßte. Hanns lachte; ihr Haus
will ich meiden, ſagte er, aber nicht eher, bis ich
den ruͤckſtaͤndigen Lohn habe, und verklagen koͤnnen
ſie mich, ich werde getroſt erſcheinen. So machte
er ſeine Arbeit ruhig fort, bis zum andern Mor-
gen, wo er ſelbſt fort, doch ſeinen Lohn mitneh-
men wollte. Die Mutter verweigerte dies, ſie
wollte erſt abwarten, was der Richter ausſprechen
wuͤrde; als aber ihr Conſulent, den ſie mit dem
fruͤheſten hatte rufen laſſen, erſchien, und ihr, nach-
dem er den Fall ganz gehoͤrt, rieth, die Sache fal-
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Wallenrodt, Johanna Isabella Eleonore von: Fritz, der Mann wie er nicht seyn sollte oder die Folgen einer übeln Erziehung. Bd. 2. Gera, 1800, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wallenrodt_fritz02_1800/94>, abgerufen am 21.11.2024.
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