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Walcker, Karl: Die Frauenbewegung. Straßburg, 1896.

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ewigen Völkerfriedens, 1882, und bei Walcker, die Notwendigkeit
einer europäischen Abrüstung und Steuerentlastung, 1895, noch kürzer
in Bise's Artikel "Schiedsgerichte" im Staatslexikon der Görres-
Gesellschaft, Bd. 4, 1895. Es ist ein erfreuliches Zeichen der Zeit,
daß zwei liberale Protestanten, nämlich F. v. Holtzendorff und
der Schreiber dieser Zeilen, und der Katholik Bise in der Haupt-
sache, im Kampfe gegen die Überschätzung der Schiedsgerichts-
Jdee einig sind
.15) Ähnlich sprach sich Dr. Jreland, der katholische
Bischof von Saint-Louis in Amerika am 9. Mai 1896 nach der
Berliner "National-Zeitung" gegen internationale Schiedsgerichte, für
den Krieg aus (sogar in etwas zu weitgehender Weise). Der Kardinal
Rampolla richtete dagegen am 9. April 1896 an den Redakteur
der Londoner Zeitung "Daily Chronicle", im Aufträge des Papstes
Leo's XIII., ein Schreiben, in welchem der Redakteur gelobt wird,
weil er für a permanent tribunal for the purpose of deciding
international controversies
plaidiert. Das Original ist wohl latei-
nisch. Man findet den Brief in der Londoner Zeitschrift Concord,
Mai 1896, und in der Suttner'schen Zeitschrift "Die Waffen nieder!",
1896, S. 195, 196. Jm angeführten Heft des Concord ist auch ein
Schreiben zu finden, in welchem die katholischen Erzbischöfe von
Baltimore, Armagh in Jrland und Westminster sich für solche
Schiedsgerichte aussprechen.

Der Ausdruck Schiedsgericht paßt eigentlich nur auf Tri-
bunale, welche rechtliche Fragen entscheiden. Eine Versammlung,
welche rein politische Fragen entscheidet, ist ein Kongreß oder dergl.,
kein Gericht, selbst wenn sie aus lauter Richtern besteht. Der Kürze halber
sei indes der Ausdruck Schiedsgericht adoptiert. Nehmen wir an, die
Sache soll ernst werden, so würden sich folgende Schwierigkeiten ergeben.

A. Wenn jeder Staat nach seiner Bevölkerungszahl im
Schiedsgericht vertreten wäre, so würden die Heiden und Moham-
medaner
auf lange hinaus eine feste Mehrheit besitzen.
B. Jn China u. s. w., ja, selbst in Rußland wären eigentliche
Volkszählungen gefährlich, die Massen würden Steuererhöhungen
fürchten, es würden blutige Aufstände nach Art der Taiping's und
Pugatschew's ausbrechen. (Das e in diesem Namen ist wie o auszu-
sprechen.)
C. Nehmen wir an, das Tribunal sei trotzdem zu stande ge-
kommen, sei nur von den christlichen Staaten besetzt, so würde es,

ewigen Völkerfriedens, 1882, und bei Walcker, die Notwendigkeit
einer europäischen Abrüstung und Steuerentlastung, 1895, noch kürzer
in Bise's Artikel „Schiedsgerichte“ im Staatslexikon der Görres-
Gesellschaft, Bd. 4, 1895. Es ist ein erfreuliches Zeichen der Zeit,
daß zwei liberale Protestanten, nämlich F. v. Holtzendorff und
der Schreiber dieser Zeilen, und der Katholik Bise in der Haupt-
sache, im Kampfe gegen die Überschätzung der Schiedsgerichts-
Jdee einig sind
.15) Ähnlich sprach sich Dr. Jreland, der katholische
Bischof von Saint-Louis in Amerika am 9. Mai 1896 nach der
Berliner „National-Zeitung“ gegen internationale Schiedsgerichte, für
den Krieg aus (sogar in etwas zu weitgehender Weise). Der Kardinal
Rampolla richtete dagegen am 9. April 1896 an den Redakteur
der Londoner Zeitung „Daily Chronicle“, im Aufträge des Papstes
Leo's XIII., ein Schreiben, in welchem der Redakteur gelobt wird,
weil er für a permanent tribunal for the purpose of deciding
international controversies
plaidiert. Das Original ist wohl latei-
nisch. Man findet den Brief in der Londoner Zeitschrift Concord,
Mai 1896, und in der Suttner'schen Zeitschrift „Die Waffen nieder!“,
1896, S. 195, 196. Jm angeführten Heft des Concord ist auch ein
Schreiben zu finden, in welchem die katholischen Erzbischöfe von
Baltimore, Armagh in Jrland und Westminster sich für solche
Schiedsgerichte aussprechen.

Der Ausdruck Schiedsgericht paßt eigentlich nur auf Tri-
bunale, welche rechtliche Fragen entscheiden. Eine Versammlung,
welche rein politische Fragen entscheidet, ist ein Kongreß oder dergl.,
kein Gericht, selbst wenn sie aus lauter Richtern besteht. Der Kürze halber
sei indes der Ausdruck Schiedsgericht adoptiert. Nehmen wir an, die
Sache soll ernst werden, so würden sich folgende Schwierigkeiten ergeben.

A. Wenn jeder Staat nach seiner Bevölkerungszahl im
Schiedsgericht vertreten wäre, so würden die Heiden und Moham-
medaner
auf lange hinaus eine feste Mehrheit besitzen.
B. Jn China u. s. w., ja, selbst in Rußland wären eigentliche
Volkszählungen gefährlich, die Massen würden Steuererhöhungen
fürchten, es würden blutige Aufstände nach Art der Taiping's und
Pugatschew's ausbrechen. (Das e in diesem Namen ist wie o auszu-
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[22/0028] ewigen Völkerfriedens, 1882, und bei Walcker, die Notwendigkeit einer europäischen Abrüstung und Steuerentlastung, 1895, noch kürzer in Bise's Artikel „Schiedsgerichte“ im Staatslexikon der Görres- Gesellschaft, Bd. 4, 1895. Es ist ein erfreuliches Zeichen der Zeit, daß zwei liberale Protestanten, nämlich F. v. Holtzendorff und der Schreiber dieser Zeilen, und der Katholik Bise in der Haupt- sache, im Kampfe gegen die Überschätzung der Schiedsgerichts- Jdee einig sind. ¹⁵⁾ Ähnlich sprach sich Dr. Jreland, der katholische Bischof von Saint-Louis in Amerika am 9. Mai 1896 nach der Berliner „National-Zeitung“ gegen internationale Schiedsgerichte, für den Krieg aus (sogar in etwas zu weitgehender Weise). Der Kardinal Rampolla richtete dagegen am 9. April 1896 an den Redakteur der Londoner Zeitung „Daily Chronicle“, im Aufträge des Papstes Leo's XIII., ein Schreiben, in welchem der Redakteur gelobt wird, weil er für a permanent tribunal for the purpose of deciding international controversies plaidiert. Das Original ist wohl latei- nisch. Man findet den Brief in der Londoner Zeitschrift Concord, Mai 1896, und in der Suttner'schen Zeitschrift „Die Waffen nieder!“, 1896, S. 195, 196. Jm angeführten Heft des Concord ist auch ein Schreiben zu finden, in welchem die katholischen Erzbischöfe von Baltimore, Armagh in Jrland und Westminster sich für solche Schiedsgerichte aussprechen. Der Ausdruck Schiedsgericht paßt eigentlich nur auf Tri- bunale, welche rechtliche Fragen entscheiden. Eine Versammlung, welche rein politische Fragen entscheidet, ist ein Kongreß oder dergl., kein Gericht, selbst wenn sie aus lauter Richtern besteht. Der Kürze halber sei indes der Ausdruck Schiedsgericht adoptiert. Nehmen wir an, die Sache soll ernst werden, so würden sich folgende Schwierigkeiten ergeben. A. Wenn jeder Staat nach seiner Bevölkerungszahl im Schiedsgericht vertreten wäre, so würden die Heiden und Moham- medaner auf lange hinaus eine feste Mehrheit besitzen. B. Jn China u. s. w., ja, selbst in Rußland wären eigentliche Volkszählungen gefährlich, die Massen würden Steuererhöhungen fürchten, es würden blutige Aufstände nach Art der Taiping's und Pugatschew's ausbrechen. (Das e in diesem Namen ist wie o auszu- sprechen.) C. Nehmen wir an, das Tribunal sei trotzdem zu stande ge- kommen, sei nur von den christlichen Staaten besetzt, so würde es,  

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-04-09T14:25:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-04-09T14:25:10Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Walcker, Karl: Die Frauenbewegung. Straßburg, 1896, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/walcker_frauenbewegung_1896/28>, abgerufen am 24.11.2024.