Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.Es wird die ordentlich darunter ersuchte Römis. Käysel. Mayt. dem Herrn Hertzogen in Saphoyen conferiren das jenige / sampt der Investitur der vralten Lehnschafften vnd Ständen / was weyland die Römische Käysel. Mayst. Ferdinandus II. Glorwürdigster Gedächtnuß / dem Hertzog in Saphoyen Victori Amadaeo gegeben. Da er dann zugleich die Investitur der Oerter / Länder / Stätten / vnd aller Rechten deß Montferrats, sampt Zugehörungen / wird empfangen / welche Jhm / Krafft vorbemeldten Cherascischen Tractats / als auch der darauff erfolgten Execution, zugeordnet vnd nachgelassen sind. Wie nicht wenigers hat er zu geniessen der Lehen deß Newen Montforts, Sinij, Moncherij vnd Castelles / sampt Zugehörungen / nach außweisung deß Acquisitions-Instruments, so eben selbiger Hertzog Victor Amadaeus am 13. Octobris Anno 1634. gemacht hat. Darunter dann zugleich mit verstanden werden / der Römischen Käyserlichen Mayst. Concessiones, Permissiones vnd Approbationes, zusampt aller vnd jeden Privilegien Bekräfftigung / welche biß dahero dem Hertzogen in Saphoyen zugestanden / so offt solche vom Herrn Hertzogen in Saphoyen erfordert vnd begehrt werden / etc. Ferrners ist auch bedinget / daß der Hertzog von Saphoyen / dessen Erben und Nachfolgere / von der Römis. Käyserl. Mayst. belangend das Jus Superioritatis, so sie haben an die Lehen Rocheveran, Olmi vnd Caesola, sampt Zugehörungen / welche vom Römischen Reiche keines wegs dependiren / gantz nicht soll betrübet oder bevnrühiget werden: Sondern soll nach beschehener Absagung vnd Vffhebung der donationen vnd Belehnungen / in besagter Lehen-possession Herr Hertzog maintenirt, vnd so weit es die Notturfft erfordert / restituirt werden. Deßgleichen soll auch dessen Vasall der Graff zu Verua, belangend die Lehen zu Olmi, Caesola, vnd vierdtentheil Rocheveran, in seine possession vel quasi wider eingesetzt / vnd in derselben / sampt allen Abnutzungen / mit völliger Ergäntzung wider ersetzt werden. Mehr ist abgeredt / daß die Röm. Käys. Mayst. die Graffen Es wird die ordentlich darunter ersuchte Römis. Käysel. Mayt. dem Herrn Hertzogen in Saphoyen conferiren das jenige / sampt der Investitur der vralten Lehnschafften vnd Ständen / was weyland die Römische Käysel. Mayst. Ferdinandus II. Glorwürdigster Gedächtnuß / dem Hertzog in Saphoyen Victori Amadaeo gegeben. Da er dann zugleich die Investitur der Oerter / Länder / Stätten / vnd aller Rechten deß Montferrats, sampt Zugehörungen / wird empfangen / welche Jhm / Krafft vorbemeldten Cherascischen Tractats / als auch der darauff erfolgten Execution, zugeordnet vnd nachgelassen sind. Wie nicht wenigers hat er zu geniessen der Lehen deß Newen Montforts, Sinij, Moncherij vnd Castelles / sampt Zugehörungen / nach außweisung deß Acquisitions-Instruments, so eben selbiger Hertzog Victor Amadaeus am 13. Octobris Anno 1634. gemacht hat. Darunter dann zugleich mit verstanden werden / der Römischen Käyserlichen Mayst. Concessiones, Permissiones vnd Approbationes, zusampt aller vnd jeden Privilegien Bekräfftigung / welche biß dahero dem Hertzogen in Saphoyen zugestanden / so offt solche vom Herrn Hertzogen in Saphoyen erfordert vnd begehrt werden / etc. Ferrners ist auch bedinget / daß der Hertzog von Saphoyen / dessen Erben und Nachfolgere / von der Römis. Käyserl. Mayst. belangend das Jus Superioritatis, so sie haben an die Lehen Rocheveran, Olmi vnd Caesola, sampt Zugehörungen / welche vom Römischen Reiche keines wegs dependiren / gantz nicht soll betrübet oder bevnrühiget werden: Sondern soll nach beschehener Absagung vnd Vffhebung der donationen vnd Belehnungen / in besagter Lehen-possession Herr Hertzog maintenirt, vnd so weit es die Notturfft erfordert / restituirt werden. Deßgleichen soll auch dessen Vasall der Graff zu Verua, belangend die Lehen zu Olmi, Caesola, vnd vierdtentheil Rocheveran, in seine possession vel quasi wider eingesetzt / vnd in derselben / sampt allen Abnutzungen / mit völliger Ergäntzung wider ersetzt werden. Mehr ist abgeredt / daß die Röm. Käys. Mayst. die Graffen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0047" n="38"/> <p>Es wird die ordentlich darunter ersuchte Römis. Käysel. Mayt. dem Herrn Hertzogen in Saphoyen <hi rendition="#aq">conferir</hi>en das jenige / sampt der <hi rendition="#aq">Investitur</hi> der vralten Lehnschafften vnd Ständen / was weyland die Römische Käysel. Mayst. <hi rendition="#aq">Ferdinandus II.</hi> Glorwürdigster Gedächtnuß / dem Hertzog in Saphoyen <hi rendition="#aq">Victori Amadaeo</hi> gegeben. 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Es wird die ordentlich darunter ersuchte Römis. Käysel. Mayt. dem Herrn Hertzogen in Saphoyen conferiren das jenige / sampt der Investitur der vralten Lehnschafften vnd Ständen / was weyland die Römische Käysel. Mayst. Ferdinandus II. Glorwürdigster Gedächtnuß / dem Hertzog in Saphoyen Victori Amadaeo gegeben. Da er dann zugleich die Investitur der Oerter / Länder / Stätten / vnd aller Rechten deß Montferrats, sampt Zugehörungen / wird empfangen / welche Jhm / Krafft vorbemeldten Cherascischen Tractats / als auch der darauff erfolgten Execution, zugeordnet vnd nachgelassen sind. Wie nicht wenigers hat er zu geniessen der Lehen deß Newen Montforts, Sinij, Moncherij vnd Castelles / sampt Zugehörungen / nach außweisung deß Acquisitions-Instruments, so eben selbiger Hertzog Victor Amadaeus am 13. Octobris Anno 1634. gemacht hat. Darunter dann zugleich mit verstanden werden / der Römischen Käyserlichen Mayst. Concessiones, Permissiones vnd Approbationes, zusampt aller vnd jeden Privilegien Bekräfftigung / welche biß dahero dem Hertzogen in Saphoyen zugestanden / so offt solche vom Herrn Hertzogen in Saphoyen erfordert vnd begehrt werden / etc.
Ferrners ist auch bedinget / daß der Hertzog von Saphoyen / dessen Erben und Nachfolgere / von der Römis. Käyserl. Mayst. belangend das Jus Superioritatis, so sie haben an die Lehen Rocheveran, Olmi vnd Caesola, sampt Zugehörungen / welche vom Römischen Reiche keines wegs dependiren / gantz nicht soll betrübet oder bevnrühiget werden: Sondern soll nach beschehener Absagung vnd Vffhebung der donationen vnd Belehnungen / in besagter Lehen-possession Herr Hertzog maintenirt, vnd so weit es die Notturfft erfordert / restituirt werden. Deßgleichen soll auch dessen Vasall der Graff zu Verua, belangend die Lehen zu Olmi, Caesola, vnd vierdtentheil Rocheveran, in seine possession vel quasi wider eingesetzt / vnd in derselben / sampt allen Abnutzungen / mit völliger Ergäntzung wider ersetzt werden.
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Zitationshilfe: | Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/47>, abgerufen am 27.07.2024. |