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Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.

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Sintemahln aber die Gülchische Successions Sache vnter denen Interessirten / dafern nicht für gebawet wird / dem Röm. Reiche etwan grosse Vnruhe gebären möchte. Derentwillen ist verglichen / daß auch dieselbe / nach getroffenem Frieden / vermittelst ordentliches Processes, für der Röm. Käys. May. oder durch gütliche Vergleichung / oder vff ein andere düchtige Weiß / ohngesaumpt entschieden werde.

Nach dem dann ferners / zu mehrer deß Heil. Röm. Reichs Beruhigung vnd deren Confirmation, von denen Strittigkeiten / belangend die Geistliche Gütter / vnnd die freye Religions Vbunge / bey diesen wegen deß allgemeinen Friedens Zusammenkunfften / ein gewisser Vergleich zwischen der Käyserlichen May. vnd Chur:Fürsten / vnnd Ständen deß Röm. Reichs / getroffen / auch dem Friedens Instrument, so mit der Königin vnnd Cron Schweden Gevollmächtigten vffgericht / einverleibet worden.

So ist beliebet / daß auch derselben Vergleiche / als ingleichen derjenigen Schluß / welcher vnter jhnen / wegen deren / so Reformirte genandt werden / getroffen worden / auch bey gegenwärtiger Handtlunge bestättiget werde / eben vff die Maß vnd Weise / als ob solcher von Wort zu Wort in gegenwärtigem Instrument eingerückt / vnd zu lesen stünde.

Wegen der Hessen-Casselischen Sache / ist eine Vergleichunge / wie folgt / geschehen:

Zu förderst solle das Hauß Hessen-Cassel / vnnd alle dessen Fürsten / fürnemblich Fraw Aemylia Elisabetha, Landtgräffin zu Hessen vnd dero Sohn / Herr Wilhelm vnnd derselben Erben / Diener / Officirer / Lehenleute / Vnderthanen / Soldaten vnd andere vff einige Weiß Zugethane / keinen gäntzlich außgenommen (ohnerachtet derentgegen lauffenden Bedingungen / Processen / Aachts: vnd sonsten Erklärungen / Vrtheil / Executionen / vnnd Verträgen / welche sampt allen Forderungen / injurien vnd Schadenspraetensionen / so sowohl bey neutral: als Kriegszeiten fürgangen / hiermit vffgehoben sind) derobgetroffenen allgemeinen

Sintemahln aber die Gülchische Successions Sache vnter denen Interessirten / dafern nicht für gebawet wird / dem Röm. Reiche etwan grosse Vnruhe gebären möchte. Derentwillen ist verglichen / daß auch dieselbe / nach getroffenem Frieden / vermittelst ordentliches Processes, für der Röm. Käys. May. oder durch gütliche Vergleichung / oder vff ein andere düchtige Weiß / ohngesaumpt entschieden werde.

Nach dem dann ferners / zu mehrer deß Heil. Röm. Reichs Beruhigung vnd deren Confirmation, von denen Strittigkeiten / belangend die Geistliche Gütter / vnnd die freye Religions Vbunge / bey diesen wegen deß allgemeinen Friedens Zusammenkunfften / ein gewisser Vergleich zwischen der Käyserlichen May. vnd Chur:Fürsten / vnnd Ständen deß Röm. Reichs / getroffen / auch dem Friedens Instrument, so mit der Königin vnnd Cron Schweden Gevollmächtigten vffgericht / einverleibet worden.

So ist beliebet / daß auch derselben Vergleiche / als ingleichen derjenigen Schluß / welcher vnter jhnen / wegen deren / so Reformirte genandt werden / getroffen worden / auch bey gegenwärtiger Handtlunge bestättiget werde / eben vff die Maß vnd Weise / als ob solcher von Wort zu Wort in gegenwärtigem Instrument eingerückt / vnd zu lesen stünde.

Wegen der Hessen-Casselischen Sache / ist eine Vergleichunge / wie folgt / geschehen:

Zu förderst solle das Hauß Hessen-Cassel / vnnd alle dessen Fürsten / fürnemblich Fraw Aemylia Elisabetha, Landtgräffin zu Hessen vnd dero Sohn / Herr Wilhelm vnnd derselben Erben / Diener / Officirer / Lehenleute / Vnderthanen / Soldaten vnd andere vff einige Weiß Zugethane / keinen gäntzlich außgenommen (ohnerachtet derentgegen lauffenden Bedingungen / Processen / Aachts: vnd sonsten Erklärungen / Vrtheil / Executionen / vnnd Verträgen / welche sampt allen Forderungen / injurien vnd Schadenspraetensionen / so sowohl bey neutral: als Kriegszeiten fürgangen / hiermit vffgehoben sind) derobgetroffenen allgemeinen

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[18/0027] Sintemahln aber die Gülchische Successions Sache vnter denen Interessirten / dafern nicht für gebawet wird / dem Röm. Reiche etwan grosse Vnruhe gebären möchte. Derentwillen ist verglichen / daß auch dieselbe / nach getroffenem Frieden / vermittelst ordentliches Processes, für der Röm. Käys. May. oder durch gütliche Vergleichung / oder vff ein andere düchtige Weiß / ohngesaumpt entschieden werde. Nach dem dann ferners / zu mehrer deß Heil. Röm. Reichs Beruhigung vnd deren Confirmation, von denen Strittigkeiten / belangend die Geistliche Gütter / vnnd die freye Religions Vbunge / bey diesen wegen deß allgemeinen Friedens Zusammenkunfften / ein gewisser Vergleich zwischen der Käyserlichen May. vnd Chur:Fürsten / vnnd Ständen deß Röm. Reichs / getroffen / auch dem Friedens Instrument, so mit der Königin vnnd Cron Schweden Gevollmächtigten vffgericht / einverleibet worden. So ist beliebet / daß auch derselben Vergleiche / als ingleichen derjenigen Schluß / welcher vnter jhnen / wegen deren / so Reformirte genandt werden / getroffen worden / auch bey gegenwärtiger Handtlunge bestättiget werde / eben vff die Maß vnd Weise / als ob solcher von Wort zu Wort in gegenwärtigem Instrument eingerückt / vnd zu lesen stünde. Wegen der Hessen-Casselischen Sache / ist eine Vergleichunge / wie folgt / geschehen: Zu förderst solle das Hauß Hessen-Cassel / vnnd alle dessen Fürsten / fürnemblich Fraw Aemylia Elisabetha, Landtgräffin zu Hessen vnd dero Sohn / Herr Wilhelm vnnd derselben Erben / Diener / Officirer / Lehenleute / Vnderthanen / Soldaten vnd andere vff einige Weiß Zugethane / keinen gäntzlich außgenommen (ohnerachtet derentgegen lauffenden Bedingungen / Processen / Aachts: vnd sonsten Erklärungen / Vrtheil / Executionen / vnnd Verträgen / welche sampt allen Forderungen / injurien vnd Schadenspraetensionen / so sowohl bey neutral: als Kriegszeiten fürgangen / hiermit vffgehoben sind) derobgetroffenen allgemeinen

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Zitationshilfe: Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/27>, abgerufen am 29.03.2024.