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Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.

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Als nun zu bestimpter Zeit vnd Orth beyderseiths wolverordnete Gevollmächtigte Gesandten erschienen / vnd zwar vff Seiten der Röm. Käyserl. Mayst. die hochgeborne Herrn / Herr Maximilian Graff von Trautmanßdorff / vnd Weinsperg / Freyherr in Gleichenberg / Newstatt am Cocher / Negaw / Burgaw vnnd Totzenbach / Herr zu Teinitz / Ritter deß gülden Flüß / Röm. Kayserl. Mayst. geheimbter Rath / vnd Käyserl. Ober-Hoffmeister: Herr Johann Ludwig Graffe zu Nassaw / Catzenelnbogen / Vianden / vnd Dietz / Herr zu Beilstein / Röm. Käys. Mayst. geheimbter Rath vnd Ritter deß gülden Flüß / etc. Wie auch der Wohl-Edle Herr Jsaac Volmar / beyder Rechter Doctor, deß Durchläuchtigsten Herrn Ertzhertzogs Ferdinandi Caroli Rath / vnd dessen Cammer-Praesident, vff Seyten aber deß Aller-Christlichsten Königs / der Durchläuchtigste Fürste / Herr Henrich von Orleans / Hertzog von Longueville vnd Estouteville, Fürste vnd höchster Graffe von New-Castell / Graffe von Dunois vnd Tancarville, Erb-Connestabel in Normandy / und derselben Provintz Gubernator, vnd General Lieutenant / über 100. Curassir Reuter Oberster / vnd der Königl. Orden Ritter / etc. wie auch die Hochgebohrne Herrn / Herr Claudius de Mesmes, Graffe von Auaux, besagter Orden Commenthur / der Königlichen Schatz-Kammer Verwalter / vnd der Cron Franckreich Minister, etc. vnnd Herr Abel Servient, Graffe von Roche vnd Aubiers, auch einer der Cron Franckreich Minister, etc. ist durch Vermittelung vnd Vnterbawung deß auch Hochgebornen Herrn / Herrn Aloysij Contareni, Abgesandten vnd deß Raths / der Herrschafft Venedig / Ritters / welche bey nahe fünff gantzer Jahrlang die Stelle eine Mittlers / allerdings vnpartheyisch vnd vnverdrossen versehen / vnd geführet / etc. Nach Anruffung Göttlichen Beystands / vnd ordentlicher Außwechselung beyderseyts gevollmächtigten Gewaltbrieffen (welcher Copeyen / zu end gegenwärtigen Instruments, von Wort zu Wort eingeführt werden) in Anwesenheit / Genehmhaltung / vnd Mitbewilligunge deß Heyl. Röm. Reichs Chur:Fürsten vnd Ständen /

Als nun zu bestimpter Zeit vnd Orth beyderseiths wolverordnete Gevollmächtigte Gesandten erschienen / vnd zwar vff Seiten der Röm. Käyserl. Mayst. die hochgeborne Herrn / Herr Maximilian Graff von Trautmanßdorff / vnd Weinsperg / Freyherr in Gleichenberg / Newstatt am Cocher / Negaw / Burgaw vnnd Totzenbach / Herr zu Teinitz / Ritter deß gülden Flüß / Röm. Kayserl. Mayst. geheimbter Rath / vnd Käyserl. Ober-Hoffmeister: Herr Johann Ludwig Graffe zu Nassaw / Catzenelnbogen / Vianden / vnd Dietz / Herr zu Beilstein / Röm. Käys. Mayst. geheimbter Rath vnd Ritter deß gülden Flüß / etc. Wie auch der Wohl-Edle Herr Jsaac Volmar / beyder Rechter Doctor, deß Durchläuchtigsten Herrn Ertzhertzogs Ferdinandi Caroli Rath / vnd dessen Cammer-Praesident, vff Seyten aber deß Aller-Christlichsten Königs / der Durchläuchtigste Fürste / Herr Henrich von Orleans / Hertzog von Longueville vnd Estouteville, Fürste vnd höchster Graffe von New-Castell / Graffe von Dunois vnd Tancarville, Erb-Connestabel in Normandy / und derselben Provintz Gubernator, vnd General Lieutenant / über 100. Curassir Reuter Oberster / vnd der Königl. Orden Ritter / etc. wie auch die Hochgebohrne Herrn / Herr Claudius de Mesmes, Graffe von Auaux, besagter Orden Commenthur / der Königlichen Schatz-Kammer Verwalter / vnd der Cron Franckreich Minister, etc. vnnd Herr Abel Servient, Graffe von Roche vnd Aubiers, auch einer der Cron Franckreich Minister, etc. ist durch Vermittelung vnd Vnterbawung deß auch Hochgebornen Herrn / Herrn Aloysij Contareni, Abgesandten vnd deß Raths / der Herrschafft Venedig / Ritters / welche bey nahe fünff gantzer Jahrlang die Stelle eine Mittlers / allerdings vnpartheyisch vnd vnverdrossen versehen / vnd geführet / etc. Nach Anruffung Göttlichen Beystands / vnd ordentlicher Außwechselung beyderseyts gevollmächtigten Gewaltbrieffen (welcher Copeyen / zu end gegenwärtigen Instruments, von Wort zu Wort eingeführt werden) in Anwesenheit / Genehmhaltung / vnd Mitbewilligunge deß Heyl. Röm. Reichs Chur:Fürsten vnd Ständen /

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[3/0012] Als nun zu bestimpter Zeit vnd Orth beyderseiths wolverordnete Gevollmächtigte Gesandten erschienen / vnd zwar vff Seiten der Röm. Käyserl. Mayst. die hochgeborne Herrn / Herr Maximilian Graff von Trautmanßdorff / vnd Weinsperg / Freyherr in Gleichenberg / Newstatt am Cocher / Negaw / Burgaw vnnd Totzenbach / Herr zu Teinitz / Ritter deß gülden Flüß / Röm. Kayserl. Mayst. geheimbter Rath / vnd Käyserl. Ober-Hoffmeister: Herr Johann Ludwig Graffe zu Nassaw / Catzenelnbogen / Vianden / vnd Dietz / Herr zu Beilstein / Röm. Käys. Mayst. geheimbter Rath vnd Ritter deß gülden Flüß / etc. Wie auch der Wohl-Edle Herr Jsaac Volmar / beyder Rechter Doctor, deß Durchläuchtigsten Herrn Ertzhertzogs Ferdinandi Caroli Rath / vnd dessen Cammer-Praesident, vff Seyten aber deß Aller-Christlichsten Königs / der Durchläuchtigste Fürste / Herr Henrich von Orleans / Hertzog von Longueville vnd Estouteville, Fürste vnd höchster Graffe von New-Castell / Graffe von Dunois vnd Tancarville, Erb-Connestabel in Normandy / und derselben Provintz Gubernator, vnd General Lieutenant / über 100. Curassir Reuter Oberster / vnd der Königl. Orden Ritter / etc. wie auch die Hochgebohrne Herrn / Herr Claudius de Mesmes, Graffe von Auaux, besagter Orden Commenthur / der Königlichen Schatz-Kammer Verwalter / vnd der Cron Franckreich Minister, etc. vnnd Herr Abel Servient, Graffe von Roche vnd Aubiers, auch einer der Cron Franckreich Minister, etc. ist durch Vermittelung vnd Vnterbawung deß auch Hochgebornen Herrn / Herrn Aloysij Contareni, Abgesandten vnd deß Raths / der Herrschafft Venedig / Ritters / welche bey nahe fünff gantzer Jahrlang die Stelle eine Mittlers / allerdings vnpartheyisch vnd vnverdrossen versehen / vnd geführet / etc. Nach Anruffung Göttlichen Beystands / vnd ordentlicher Außwechselung beyderseyts gevollmächtigten Gewaltbrieffen (welcher Copeyen / zu end gegenwärtigen Instruments, von Wort zu Wort eingeführt werden) in Anwesenheit / Genehmhaltung / vnd Mitbewilligunge deß Heyl. Röm. Reichs Chur:Fürsten vnd Ständen /

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Zitationshilfe: Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/12>, abgerufen am 23.11.2024.