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Varnhagen von Ense, Karl August: Denkwürdigkeiten und vermischte Schriften. Bd. 2. Mannheim, 1837.

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ein paar Verse eines alten Sittenlehrers am rechten
Orte stehen:

Laß dich nicht schadfrohes Gered' ablocken von Arbeit!
Wenige Zeit hat übrig für Zank und Getümmel des Marktes,
Wer nicht Habe daheim auf ein völliges Jahr sich gesammelt.
Halle, den 15. Februar 1807. F. A. Wolf." Der
Schluß fand insonderheit allgemeinen Beifall, wegen
der anmuthigen Nutzanwendung, die auf manche der
Schächer, die man so ziemlich alle namentlich herzählen
konnte, nur allzu gut paßte. Schleiermacher hatte seine
herzliche Freude über Wolfs Erklärung, und zweifelte
nicht an dessen gutem Rechte dazu, wir Jüngern stimm¬
ten ganz überzeugt und mit Leidenschaft für ihn.
Allein, grade weil man die Namen so bestimmt wußte
und nannte, konnten die scharf Getroffenen doch nicht
sogleich schweigen, sondern mußten wenigstens versuchen,
sich solchem Unglimpf leidlich zu entwinden. Die Sache
wurde vielfach verhandelt, auch vor Gericht in aller
Ausführlichkeit, und nach mancher Verwicklung und
Weiterung durch Zeugen und Eide, kam es zu dem
Beschlusse, daß der Bibliothekdiener, auf dessen verworr¬
ner Aussage zuletzt alles beruhte, und dem jene Leute
in unschicklicher Vertraulichkeit die für ihren Appetit
mundrechten Geträtsche gleichsam aufnöthigend abgefragt
hatten, wegen seiner verläumderischen Angaben, die er
nicht erweisen konnte, mit verdienter Gefängnißstrafe

ein paar Verſe eines alten Sittenlehrers am rechten
Orte ſtehen:

Laß dich nicht ſchadfrohes Gered' ablocken von Arbeit!
Wenige Zeit hat uͤbrig fuͤr Zank und Getuͤmmel des Marktes,
Wer nicht Habe daheim auf ein voͤlliges Jahr ſich geſammelt.
Halle, den 15. Februar 1807. F. A. Wolf.“ Der
Schluß fand inſonderheit allgemeinen Beifall, wegen
der anmuthigen Nutzanwendung, die auf manche der
Schaͤcher, die man ſo ziemlich alle namentlich herzaͤhlen
konnte, nur allzu gut paßte. Schleiermacher hatte ſeine
herzliche Freude uͤber Wolfs Erklaͤrung, und zweifelte
nicht an deſſen gutem Rechte dazu, wir Juͤngern ſtimm¬
ten ganz uͤberzeugt und mit Leidenſchaft fuͤr ihn.
Allein, grade weil man die Namen ſo beſtimmt wußte
und nannte, konnten die ſcharf Getroffenen doch nicht
ſogleich ſchweigen, ſondern mußten wenigſtens verſuchen,
ſich ſolchem Unglimpf leidlich zu entwinden. Die Sache
wurde vielfach verhandelt, auch vor Gericht in aller
Ausfuͤhrlichkeit, und nach mancher Verwicklung und
Weiterung durch Zeugen und Eide, kam es zu dem
Beſchluſſe, daß der Bibliothekdiener, auf deſſen verworr¬
ner Ausſage zuletzt alles beruhte, und dem jene Leute
in unſchicklicher Vertraulichkeit die fuͤr ihren Appetit
mundrechten Getraͤtſche gleichſam aufnoͤthigend abgefragt
hatten, wegen ſeiner verlaͤumderiſchen Angaben, die er
nicht erweiſen konnte, mit verdienter Gefaͤngnißſtrafe

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[142/0156] ein paar Verſe eines alten Sittenlehrers am rechten Orte ſtehen: Laß dich nicht ſchadfrohes Gered' ablocken von Arbeit! Wenige Zeit hat uͤbrig fuͤr Zank und Getuͤmmel des Marktes, Wer nicht Habe daheim auf ein voͤlliges Jahr ſich geſammelt. Halle, den 15. Februar 1807. F. A. Wolf.“ Der Schluß fand inſonderheit allgemeinen Beifall, wegen der anmuthigen Nutzanwendung, die auf manche der Schaͤcher, die man ſo ziemlich alle namentlich herzaͤhlen konnte, nur allzu gut paßte. Schleiermacher hatte ſeine herzliche Freude uͤber Wolfs Erklaͤrung, und zweifelte nicht an deſſen gutem Rechte dazu, wir Juͤngern ſtimm¬ ten ganz uͤberzeugt und mit Leidenſchaft fuͤr ihn. Allein, grade weil man die Namen ſo beſtimmt wußte und nannte, konnten die ſcharf Getroffenen doch nicht ſogleich ſchweigen, ſondern mußten wenigſtens verſuchen, ſich ſolchem Unglimpf leidlich zu entwinden. Die Sache wurde vielfach verhandelt, auch vor Gericht in aller Ausfuͤhrlichkeit, und nach mancher Verwicklung und Weiterung durch Zeugen und Eide, kam es zu dem Beſchluſſe, daß der Bibliothekdiener, auf deſſen verworr¬ ner Ausſage zuletzt alles beruhte, und dem jene Leute in unſchicklicher Vertraulichkeit die fuͤr ihren Appetit mundrechten Getraͤtſche gleichſam aufnoͤthigend abgefragt hatten, wegen ſeiner verlaͤumderiſchen Angaben, die er nicht erweiſen konnte, mit verdienter Gefaͤngnißſtrafe

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Zitationshilfe: Varnhagen von Ense, Karl August: Denkwürdigkeiten und vermischte Schriften. Bd. 2. Mannheim, 1837, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/varnhagen_denkwuerdigkeiten02_1837/156>, abgerufen am 28.04.2024.