Berücksichtigung. Wirklich wurde Erhard im Jahre 1797 durch ein Ministerialschreiben aus Berlin förmlich nach Ansbach berufen, allein nicht zu Medicinalgeschäften, sondern um verschiedene staatsrechtliche Arbeiten, ins¬ besondere die Widerlegung der seit einiger Zeit erschiene¬ nen öffentlichen Angriffe in Betreff der Ausübung der brandenburgischen Landeshoheit in den fränkischen Für¬ stenthümern, zu übernehmen, wofür ihm eine Besoldung von jährlich 1500 Gulden, eine den Verhältnissen da¬ maliger Zeit nach beträchtliche Summe, ausgesetzt wurde. Doch diese Beschäftigung konnte ihrer Art nach nur eine vorübergehende sein, und da sich in Franken nicht sogleich eine seiner würdige Stelle fand, so faßte er mit Hardenberg's Rath und Empfehlung den Entschluß, geradezu nach Berlin zu gehn, dort als Arzt aufzu¬ treten und künftige weitere Anstellung abzuwarten.
Erhard kam gegen Ausgang des Jahres 1799 nach Berlin und machte daselbst den vorgeschriebenen ana¬ tomischen und klinischen Kursus. Wegen des erstern gab es sogleich ein Aergerniß; denn die Behörde, dem in eigengestalteten Ansichten eben so strengen als er¬ giebigen Autodidakten vorweg nicht sonderlich hold ge¬ stimmt, erlegte ihm auf, den einen seiner Vorträge, weil er, seinem Urtheile nach, "vieles Wichtige und Nöthige von seinem Thema gar nicht vorgetragen, manches Unwahre gesagt, und sich dagegen mit dem Vortrage mancher dahin eigentlich nicht gehörenden
Beruͤckſichtigung. Wirklich wurde Erhard im Jahre 1797 durch ein Miniſterialſchreiben aus Berlin foͤrmlich nach Ansbach berufen, allein nicht zu Medicinalgeſchaͤften, ſondern um verſchiedene ſtaatsrechtliche Arbeiten, ins¬ beſondere die Widerlegung der ſeit einiger Zeit erſchiene¬ nen oͤffentlichen Angriffe in Betreff der Ausuͤbung der brandenburgiſchen Landeshoheit in den fraͤnkiſchen Fuͤr¬ ſtenthuͤmern, zu uͤbernehmen, wofuͤr ihm eine Beſoldung von jaͤhrlich 1500 Gulden, eine den Verhaͤltniſſen da¬ maliger Zeit nach betraͤchtliche Summe, ausgeſetzt wurde. Doch dieſe Beſchaͤftigung konnte ihrer Art nach nur eine voruͤbergehende ſein, und da ſich in Franken nicht ſogleich eine ſeiner wuͤrdige Stelle fand, ſo faßte er mit Hardenberg’s Rath und Empfehlung den Entſchluß, geradezu nach Berlin zu gehn, dort als Arzt aufzu¬ treten und kuͤnftige weitere Anſtellung abzuwarten.
Erhard kam gegen Ausgang des Jahres 1799 nach Berlin und machte daſelbſt den vorgeſchriebenen ana¬ tomiſchen und kliniſchen Kurſus. Wegen des erſtern gab es ſogleich ein Aergerniß; denn die Behoͤrde, dem in eigengeſtalteten Anſichten eben ſo ſtrengen als er¬ giebigen Autodidakten vorweg nicht ſonderlich hold ge¬ ſtimmt, erlegte ihm auf, den einen ſeiner Vortraͤge, weil er, ſeinem Urtheile nach, „vieles Wichtige und Noͤthige von ſeinem Thema gar nicht vorgetragen, manches Unwahre geſagt, und ſich dagegen mit dem Vortrage mancher dahin eigentlich nicht gehoͤrenden
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Beruͤckſichtigung. Wirklich wurde Erhard im Jahre 1797
durch ein Miniſterialſchreiben aus Berlin foͤrmlich nach
Ansbach berufen, allein nicht zu Medicinalgeſchaͤften,
ſondern um verſchiedene ſtaatsrechtliche Arbeiten, ins¬
beſondere die Widerlegung der ſeit einiger Zeit erſchiene¬
nen oͤffentlichen Angriffe in Betreff der Ausuͤbung der
brandenburgiſchen Landeshoheit in den fraͤnkiſchen Fuͤr¬
ſtenthuͤmern, zu uͤbernehmen, wofuͤr ihm eine Beſoldung
von jaͤhrlich 1500 Gulden, eine den Verhaͤltniſſen da¬
maliger Zeit nach betraͤchtliche Summe, ausgeſetzt wurde.
Doch dieſe Beſchaͤftigung konnte ihrer Art nach nur
eine voruͤbergehende ſein, und da ſich in Franken nicht
ſogleich eine ſeiner wuͤrdige Stelle fand, ſo faßte er
mit Hardenberg’s Rath und Empfehlung den Entſchluß,
geradezu nach Berlin zu gehn, dort als Arzt aufzu¬
treten und kuͤnftige weitere Anſtellung abzuwarten.
Erhard kam gegen Ausgang des Jahres 1799 nach
Berlin und machte daſelbſt den vorgeſchriebenen ana¬
tomiſchen und kliniſchen Kurſus. Wegen des erſtern
gab es ſogleich ein Aergerniß; denn die Behoͤrde, dem
in eigengeſtalteten Anſichten eben ſo ſtrengen als er¬
giebigen Autodidakten vorweg nicht ſonderlich hold ge¬
ſtimmt, erlegte ihm auf, den einen ſeiner Vortraͤge,
weil er, ſeinem Urtheile nach, „vieles Wichtige und
Noͤthige von ſeinem Thema gar nicht vorgetragen,
manches Unwahre geſagt, und ſich dagegen mit dem
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Varnhagen von Ense, Karl August: Denkwürdigkeiten und vermischte Schriften. Bd. 1. Mannheim, 1837, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/varnhagen_denkwuerdigkeiten01_1837/284>, abgerufen am 24.11.2024.
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