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Urbanitzky, Alfred von: Die Elektricität im Dienste der Menschheit. Wien; Leipzig, 1885.

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selben auf dieselben Punkte Rücksicht zu nehmen, wie bei der Errichtung nur einer
Centralstation.

Ebenso vorsichtig wie bei der Bestimmung des Leitungsnetzes hat man bei
der Wahl der Stützpunkte vorzugehen; bei oberirdischen Leitungen, wie sie in den
meisten Städten ausgeführt wurden, benützt man hierzu die Dächer, deren Con-
struction man sorgfältig zu untersuchen hat, ob sie fest genug ist, um ohne
Gefährdung das Gestänge tragen zu können. Da theils in Folge der Neuheit
der Sache, theils verschiedener Vorurtheile von den Hauseigenthümern der Be-
nützung des Daches häufig Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden, wird man
gut thun, sich zunächst die Benützung öffentlicher Gebäude oder solcher von Gesell-
schaften zu sichern und dann in erster Linie jene Häuser in Betracht ziehen, welche
Theilnehmern an der Fernsprechanlage angehören. Es ist selbstverständlich, daß die

[Abbildung] Fig. 701.

Telephon-Gestänge.

Unternehmung für jeden durch Herstellung der Leitung etwa verursachten Schaden
bereitwilligst die Ausbesserung desselben zusagen muß.

Eine Hauptursache, aus welcher sich die Hauseigenthümer der Anbringung
von Gestängen auf ihren Häusern widersetzen, besteht in der vollkommen falschen
Anschauung: es werde hierdurch die Blitzgefahr vergrößert. Es herrscht leider
noch vielfach die absolut unrichtige Meinung, daß die Wirksamkeit eines Blitz-
ableiters in der Herabziehung des Blitzes und Ableitung desselben zur Erde
bestehe. Hiernach würden dann die eisernen Gestänge ohne Ableitung zur Erde
sehr gefährlich sein. In Wirklichkeit beruht aber die Wirksamkeit eines Blitzableiters
auf der Spitzenwirkung (Seite 95 u. f.). Eine z. B. positiv elektrische Gewitter-
wolke erregt in dem Gebäude, über welches sie hinzieht, negative Influenzelektricität;
ist die Spannung hinlänglich groß, so erfolgt die Ausgleichung beider Elektricitäten
in Form eines elektrischen Funkens -- des Blitzes. Ist nun dieses Gebäude mit einer

ſelben auf dieſelben Punkte Rückſicht zu nehmen, wie bei der Errichtung nur einer
Centralſtation.

Ebenſo vorſichtig wie bei der Beſtimmung des Leitungsnetzes hat man bei
der Wahl der Stützpunkte vorzugehen; bei oberirdiſchen Leitungen, wie ſie in den
meiſten Städten ausgeführt wurden, benützt man hierzu die Dächer, deren Con-
ſtruction man ſorgfältig zu unterſuchen hat, ob ſie feſt genug iſt, um ohne
Gefährdung das Geſtänge tragen zu können. Da theils in Folge der Neuheit
der Sache, theils verſchiedener Vorurtheile von den Hauseigenthümern der Be-
nützung des Daches häufig Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden, wird man
gut thun, ſich zunächſt die Benützung öffentlicher Gebäude oder ſolcher von Geſell-
ſchaften zu ſichern und dann in erſter Linie jene Häuſer in Betracht ziehen, welche
Theilnehmern an der Fernſprechanlage angehören. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß die

[Abbildung] Fig. 701.

Telephon-Geſtänge.

Unternehmung für jeden durch Herſtellung der Leitung etwa verurſachten Schaden
bereitwilligſt die Ausbeſſerung desſelben zuſagen muß.

Eine Haupturſache, aus welcher ſich die Hauseigenthümer der Anbringung
von Geſtängen auf ihren Häuſern widerſetzen, beſteht in der vollkommen falſchen
Anſchauung: es werde hierdurch die Blitzgefahr vergrößert. Es herrſcht leider
noch vielfach die abſolut unrichtige Meinung, daß die Wirkſamkeit eines Blitz-
ableiters in der Herabziehung des Blitzes und Ableitung desſelben zur Erde
beſtehe. Hiernach würden dann die eiſernen Geſtänge ohne Ableitung zur Erde
ſehr gefährlich ſein. In Wirklichkeit beruht aber die Wirkſamkeit eines Blitzableiters
auf der Spitzenwirkung (Seite 95 u. f.). Eine z. B. poſitiv elektriſche Gewitter-
wolke erregt in dem Gebäude, über welches ſie hinzieht, negative Influenzelektricität;
iſt die Spannung hinlänglich groß, ſo erfolgt die Ausgleichung beider Elektricitäten
in Form eines elektriſchen Funkens — des Blitzes. Iſt nun dieſes Gebäude mit einer

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[939/0953] ſelben auf dieſelben Punkte Rückſicht zu nehmen, wie bei der Errichtung nur einer Centralſtation. Ebenſo vorſichtig wie bei der Beſtimmung des Leitungsnetzes hat man bei der Wahl der Stützpunkte vorzugehen; bei oberirdiſchen Leitungen, wie ſie in den meiſten Städten ausgeführt wurden, benützt man hierzu die Dächer, deren Con- ſtruction man ſorgfältig zu unterſuchen hat, ob ſie feſt genug iſt, um ohne Gefährdung das Geſtänge tragen zu können. Da theils in Folge der Neuheit der Sache, theils verſchiedener Vorurtheile von den Hauseigenthümern der Be- nützung des Daches häufig Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden, wird man gut thun, ſich zunächſt die Benützung öffentlicher Gebäude oder ſolcher von Geſell- ſchaften zu ſichern und dann in erſter Linie jene Häuſer in Betracht ziehen, welche Theilnehmern an der Fernſprechanlage angehören. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß die [Abbildung Fig. 701. Telephon-Geſtänge.] Unternehmung für jeden durch Herſtellung der Leitung etwa verurſachten Schaden bereitwilligſt die Ausbeſſerung desſelben zuſagen muß. Eine Haupturſache, aus welcher ſich die Hauseigenthümer der Anbringung von Geſtängen auf ihren Häuſern widerſetzen, beſteht in der vollkommen falſchen Anſchauung: es werde hierdurch die Blitzgefahr vergrößert. Es herrſcht leider noch vielfach die abſolut unrichtige Meinung, daß die Wirkſamkeit eines Blitz- ableiters in der Herabziehung des Blitzes und Ableitung desſelben zur Erde beſtehe. Hiernach würden dann die eiſernen Geſtänge ohne Ableitung zur Erde ſehr gefährlich ſein. In Wirklichkeit beruht aber die Wirkſamkeit eines Blitzableiters auf der Spitzenwirkung (Seite 95 u. f.). Eine z. B. poſitiv elektriſche Gewitter- wolke erregt in dem Gebäude, über welches ſie hinzieht, negative Influenzelektricität; iſt die Spannung hinlänglich groß, ſo erfolgt die Ausgleichung beider Elektricitäten in Form eines elektriſchen Funkens — des Blitzes. Iſt nun dieſes Gebäude mit einer

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Zitationshilfe: Urbanitzky, Alfred von: Die Elektricität im Dienste der Menschheit. Wien; Leipzig, 1885, S. 939. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/urbanitzky_electricitaet_1885/953>, abgerufen am 23.11.2024.