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Urbanitzky, Alfred von: Die Elektricität im Dienste der Menschheit. Wien; Leipzig, 1885.

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muß. Uebrigens ist ja auch die Gasbeleuchtung nicht so absolut verläßlich; wie
oft springt ein Rohr, wie häufig erlöschen sämmtliche Flammen eines Locales in
Folge fehlerhafter Function der Gasuhr, wie oft ist das Gas "eingefroren"!
Ferner tadelt man am elektrischen Lichte das häufige Zucken und Wechseln der
Lichtintensität. Von diesem Fehler sind jedoch auch die Gasflammen nicht frei-
zusprechen. Man beobachte nur einmal in irgend einem Locale oder gar auf der
Straße die einzelnen Flammen und man wird sie kaum eine Secunde ruhig brennen
sehen. Selbst die mit Glascylinder versehenen Rundbrenner sind hiervon nicht ganz
auszunehmen. Allerdings ist das Schwanken der Lichtintensität beim Gaslichte nicht
so störend wie beim elektrischen Lichte, da die Schwankungen beim letzteren in Folge
seiner bedeutend größeren Intensität innerhalb viel weiterer Grenzen erfolgen, als
beim Gaslichte. Diesem Uebelstande kann aber durch Anwendung der Glühlicht-
lampen oder solcher Bogenlampen, die derlei Schwankungen nicht zeigen, abgeholfen
werden; daß es deren giebt, haben die Ausstellungen für Elektricität bewiesen.

Von hoher Wichtigkeit für den Vergleich beider Beleuchtungsarten ist die
Erwägung der Installations- und Betriebskosten. Doch läßt sich darüber im
Allgemeinen nicht viel sagen. Der Grund hierfür liegt darin, daß die Elektricität,
wie bereits bemerkt, im "Kleinen", wenn der Ausdruck hier gestattet ist, das
Leuchtgas aber zur Versorgung ganzer Städte oder Stadttheile in der Fabrik erzeugt
wird. Der Vergleich der Kosten wird deshalb auch unter sonst gleichen Umständen
immer anders ausfallen, wenn die Größe der elektrischen Beleuchtungsanlage eine
andere wird; er wird anders ausfallen, wenn Glühlichtlampen angewandt werden
und anders, wenn Bogenlichter zur Benützung gelangen; anders, wenn zum
Betriebe der Lichtmaschine ein Gasmotor oder eine Dampfmaschine aufgestellt wird,
anders, wenn Wasserkraft zur Verfügung steht u. s. w. Bei beiden Beleuchtungs-
arten nehmen die Kosten ab, wenn die Größe der Anlage zunimmt. Man kann
sagen, daß in Bezug auf die Kosten die Anlage einer elektrischen Beleuchtung sich
erst dann empfiehlt, wenn es sich mindestens um Aufstellung von etwa 15 bis
20 Bogenlampen handelt; bei Anwendung von 20 bis 25 Bogenlampen dürfte
die elektrische Beleuchtung schon in der Mehrzahl der Fälle billiger zu stehen
kommen als eine gleichwerthige Gasbeleuchtung. Diese Angaben können jedoch
durch locale Verhältnisse oder andere Umstände sehr bedeutend sowohl zu Gunsten
der einen als auch der andern Beleuchtungsart modificirt werden. Von wesent-
lichstem Belange ist aber die Form, in welcher die Elektricität der Beleuchtung
dienstbar gemacht wird. Es ist hierbei zu unterscheiden zwischen Einzellicht und
Theilungslicht, Bogenlicht und Glühlicht und endlich ob gleichgerichtete oder Wechsel-
ströme angewandt werden.

Das Einzellicht hat gegenüber dem Theilungslichte den Vorzug der billigeren
Herstellung, eine Thatsache, die allerdings zu Gunsten des Einzellichtes entscheiden würde,
wenn nicht noch andere Umstände in Betracht kämen, welche trotz des größeren Arbeitsauf-
wandes doch zu Gunsten des getheilten Lichtes sprechen würden. Ganz abgesehen davon,
daß viele Räumlichkeiten vermöge ihrer Bauart oder der darin befindlichen Objecte die Be-
leuchtung von einem Punkte aus unmöglich machen, nimmt auch die Beleuchtungsintensität
einer Fläche in viel größerem Maßstabe ab, als die Entfernung von der Lichtquelle
zunimmt. Daraus folgt, daß bei der Beleuchtung eines bestimmten Raumes durch eine Licht-
quelle die nächste Umgebung der letzteren allerdings sehr kräftig beleuchtet wird, die Grenzen
des Raumes aber unter jener Helligkeit bleiben, welche man zu erreichen wünscht; überdies
ist noch die Beleuchtung des ganzen Raumes eine sehr ungleichförmige. Auch muß bei An-
wendung nur eines Lichtes, soll dessen Stärke entsprechend ausgenützt werden, die Aufhänge-
höhe eine bedeutend größere sein, als jene für mehrere kleinere Lichter; diese Bedingung für

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muß. Uebrigens iſt ja auch die Gasbeleuchtung nicht ſo abſolut verläßlich; wie
oft ſpringt ein Rohr, wie häufig erlöſchen ſämmtliche Flammen eines Locales in
Folge fehlerhafter Function der Gasuhr, wie oft iſt das Gas „eingefroren“!
Ferner tadelt man am elektriſchen Lichte das häufige Zucken und Wechſeln der
Lichtintenſität. Von dieſem Fehler ſind jedoch auch die Gasflammen nicht frei-
zuſprechen. Man beobachte nur einmal in irgend einem Locale oder gar auf der
Straße die einzelnen Flammen und man wird ſie kaum eine Secunde ruhig brennen
ſehen. Selbſt die mit Glascylinder verſehenen Rundbrenner ſind hiervon nicht ganz
auszunehmen. Allerdings iſt das Schwanken der Lichtintenſität beim Gaslichte nicht
ſo ſtörend wie beim elektriſchen Lichte, da die Schwankungen beim letzteren in Folge
ſeiner bedeutend größeren Intenſität innerhalb viel weiterer Grenzen erfolgen, als
beim Gaslichte. Dieſem Uebelſtande kann aber durch Anwendung der Glühlicht-
lampen oder ſolcher Bogenlampen, die derlei Schwankungen nicht zeigen, abgeholfen
werden; daß es deren giebt, haben die Ausſtellungen für Elektricität bewieſen.

Von hoher Wichtigkeit für den Vergleich beider Beleuchtungsarten iſt die
Erwägung der Inſtallations- und Betriebskoſten. Doch läßt ſich darüber im
Allgemeinen nicht viel ſagen. Der Grund hierfür liegt darin, daß die Elektricität,
wie bereits bemerkt, im „Kleinen“, wenn der Ausdruck hier geſtattet iſt, das
Leuchtgas aber zur Verſorgung ganzer Städte oder Stadttheile in der Fabrik erzeugt
wird. Der Vergleich der Koſten wird deshalb auch unter ſonſt gleichen Umſtänden
immer anders ausfallen, wenn die Größe der elektriſchen Beleuchtungsanlage eine
andere wird; er wird anders ausfallen, wenn Glühlichtlampen angewandt werden
und anders, wenn Bogenlichter zur Benützung gelangen; anders, wenn zum
Betriebe der Lichtmaſchine ein Gasmotor oder eine Dampfmaſchine aufgeſtellt wird,
anders, wenn Waſſerkraft zur Verfügung ſteht u. ſ. w. Bei beiden Beleuchtungs-
arten nehmen die Koſten ab, wenn die Größe der Anlage zunimmt. Man kann
ſagen, daß in Bezug auf die Koſten die Anlage einer elektriſchen Beleuchtung ſich
erſt dann empfiehlt, wenn es ſich mindeſtens um Aufſtellung von etwa 15 bis
20 Bogenlampen handelt; bei Anwendung von 20 bis 25 Bogenlampen dürfte
die elektriſche Beleuchtung ſchon in der Mehrzahl der Fälle billiger zu ſtehen
kommen als eine gleichwerthige Gasbeleuchtung. Dieſe Angaben können jedoch
durch locale Verhältniſſe oder andere Umſtände ſehr bedeutend ſowohl zu Gunſten
der einen als auch der andern Beleuchtungsart modificirt werden. Von weſent-
lichſtem Belange iſt aber die Form, in welcher die Elektricität der Beleuchtung
dienſtbar gemacht wird. Es iſt hierbei zu unterſcheiden zwiſchen Einzellicht und
Theilungslicht, Bogenlicht und Glühlicht und endlich ob gleichgerichtete oder Wechſel-
ſtröme angewandt werden.

Das Einzellicht hat gegenüber dem Theilungslichte den Vorzug der billigeren
Herſtellung, eine Thatſache, die allerdings zu Gunſten des Einzellichtes entſcheiden würde,
wenn nicht noch andere Umſtände in Betracht kämen, welche trotz des größeren Arbeitsauf-
wandes doch zu Gunſten des getheilten Lichtes ſprechen würden. Ganz abgeſehen davon,
daß viele Räumlichkeiten vermöge ihrer Bauart oder der darin befindlichen Objecte die Be-
leuchtung von einem Punkte aus unmöglich machen, nimmt auch die Beleuchtungsintenſität
einer Fläche in viel größerem Maßſtabe ab, als die Entfernung von der Lichtquelle
zunimmt. Daraus folgt, daß bei der Beleuchtung eines beſtimmten Raumes durch eine Licht-
quelle die nächſte Umgebung der letzteren allerdings ſehr kräftig beleuchtet wird, die Grenzen
des Raumes aber unter jener Helligkeit bleiben, welche man zu erreichen wünſcht; überdies
iſt noch die Beleuchtung des ganzen Raumes eine ſehr ungleichförmige. Auch muß bei An-
wendung nur eines Lichtes, ſoll deſſen Stärke entſprechend ausgenützt werden, die Aufhänge-
höhe eine bedeutend größere ſein, als jene für mehrere kleinere Lichter; dieſe Bedingung für

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[723/0737] muß. Uebrigens iſt ja auch die Gasbeleuchtung nicht ſo abſolut verläßlich; wie oft ſpringt ein Rohr, wie häufig erlöſchen ſämmtliche Flammen eines Locales in Folge fehlerhafter Function der Gasuhr, wie oft iſt das Gas „eingefroren“! Ferner tadelt man am elektriſchen Lichte das häufige Zucken und Wechſeln der Lichtintenſität. Von dieſem Fehler ſind jedoch auch die Gasflammen nicht frei- zuſprechen. Man beobachte nur einmal in irgend einem Locale oder gar auf der Straße die einzelnen Flammen und man wird ſie kaum eine Secunde ruhig brennen ſehen. Selbſt die mit Glascylinder verſehenen Rundbrenner ſind hiervon nicht ganz auszunehmen. Allerdings iſt das Schwanken der Lichtintenſität beim Gaslichte nicht ſo ſtörend wie beim elektriſchen Lichte, da die Schwankungen beim letzteren in Folge ſeiner bedeutend größeren Intenſität innerhalb viel weiterer Grenzen erfolgen, als beim Gaslichte. Dieſem Uebelſtande kann aber durch Anwendung der Glühlicht- lampen oder ſolcher Bogenlampen, die derlei Schwankungen nicht zeigen, abgeholfen werden; daß es deren giebt, haben die Ausſtellungen für Elektricität bewieſen. Von hoher Wichtigkeit für den Vergleich beider Beleuchtungsarten iſt die Erwägung der Inſtallations- und Betriebskoſten. Doch läßt ſich darüber im Allgemeinen nicht viel ſagen. Der Grund hierfür liegt darin, daß die Elektricität, wie bereits bemerkt, im „Kleinen“, wenn der Ausdruck hier geſtattet iſt, das Leuchtgas aber zur Verſorgung ganzer Städte oder Stadttheile in der Fabrik erzeugt wird. Der Vergleich der Koſten wird deshalb auch unter ſonſt gleichen Umſtänden immer anders ausfallen, wenn die Größe der elektriſchen Beleuchtungsanlage eine andere wird; er wird anders ausfallen, wenn Glühlichtlampen angewandt werden und anders, wenn Bogenlichter zur Benützung gelangen; anders, wenn zum Betriebe der Lichtmaſchine ein Gasmotor oder eine Dampfmaſchine aufgeſtellt wird, anders, wenn Waſſerkraft zur Verfügung ſteht u. ſ. w. Bei beiden Beleuchtungs- arten nehmen die Koſten ab, wenn die Größe der Anlage zunimmt. Man kann ſagen, daß in Bezug auf die Koſten die Anlage einer elektriſchen Beleuchtung ſich erſt dann empfiehlt, wenn es ſich mindeſtens um Aufſtellung von etwa 15 bis 20 Bogenlampen handelt; bei Anwendung von 20 bis 25 Bogenlampen dürfte die elektriſche Beleuchtung ſchon in der Mehrzahl der Fälle billiger zu ſtehen kommen als eine gleichwerthige Gasbeleuchtung. Dieſe Angaben können jedoch durch locale Verhältniſſe oder andere Umſtände ſehr bedeutend ſowohl zu Gunſten der einen als auch der andern Beleuchtungsart modificirt werden. Von weſent- lichſtem Belange iſt aber die Form, in welcher die Elektricität der Beleuchtung dienſtbar gemacht wird. Es iſt hierbei zu unterſcheiden zwiſchen Einzellicht und Theilungslicht, Bogenlicht und Glühlicht und endlich ob gleichgerichtete oder Wechſel- ſtröme angewandt werden. Das Einzellicht hat gegenüber dem Theilungslichte den Vorzug der billigeren Herſtellung, eine Thatſache, die allerdings zu Gunſten des Einzellichtes entſcheiden würde, wenn nicht noch andere Umſtände in Betracht kämen, welche trotz des größeren Arbeitsauf- wandes doch zu Gunſten des getheilten Lichtes ſprechen würden. Ganz abgeſehen davon, daß viele Räumlichkeiten vermöge ihrer Bauart oder der darin befindlichen Objecte die Be- leuchtung von einem Punkte aus unmöglich machen, nimmt auch die Beleuchtungsintenſität einer Fläche in viel größerem Maßſtabe ab, als die Entfernung von der Lichtquelle zunimmt. Daraus folgt, daß bei der Beleuchtung eines beſtimmten Raumes durch eine Licht- quelle die nächſte Umgebung der letzteren allerdings ſehr kräftig beleuchtet wird, die Grenzen des Raumes aber unter jener Helligkeit bleiben, welche man zu erreichen wünſcht; überdies iſt noch die Beleuchtung des ganzen Raumes eine ſehr ungleichförmige. Auch muß bei An- wendung nur eines Lichtes, ſoll deſſen Stärke entſprechend ausgenützt werden, die Aufhänge- höhe eine bedeutend größere ſein, als jene für mehrere kleinere Lichter; dieſe Bedingung für 46*

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Zitationshilfe: Urbanitzky, Alfred von: Die Elektricität im Dienste der Menschheit. Wien; Leipzig, 1885, S. 723. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/urbanitzky_electricitaet_1885/737>, abgerufen am 10.06.2024.