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Urbanitzky, Alfred von: Die Elektricität im Dienste der Menschheit. Wien; Leipzig, 1885.

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den Betrieb selbst, sondern durch die fehlerhafte Herstellung der Anlage
herbeigeführt werden; weil ferner diese Gefahren nicht ständige sind, wie bei den
leichtbeweglichen Gasflammen, sondern nur ausnahmsweise eintreten können; weil
endlich eine tadellose Herstellung der Anlage viel leichter zu erreichen und zu
controliren ist, als ein tadelloser Betrieb. Erstere ruht ja in den Händen von
Fachmännern, während letzterer in der Regel den Händen untergeordneter Personen
anvertraut werden muß.

Die Anwendung des elektrischen Lichtes kann auch durch die physiologische,
Wirkung der elektrischen Ströme
gefährlich werden. Dieser Fall tritt jedoch
nur dann ein, wenn man sich hochgespannter Ströme bedient. Es sind leider
schon mehrere Fälle bekannt geworden, in welchen Personen durch Zufall oder
Unvorsichtigkeit mit den Leitungsdrähten in Berührung kamen und hierdurch augen-
blicklich getödtet wurden. Da derlei ernste Gefahren nur durch Anwendung hoch-
gespannter Ströme hervorgerufen werden, sollte man von diesen nur im Nothfalle
Anwendung machen und dann auf eine äußerst sorgfältige Isolirung der Leitungs-
drähte und Klemmen strenge sehen.

Fassen wir nun alle Vor- und Nachtheile, welche sich für das elektrische Licht
und jene, welche sich für die Gasbeleuchtung ergeben, zusammen, so gelangen wir
zu folgender Parallele: Bei Erzeugung großer, mächtiger Lichter, der Herstellung
möglichst großer Lichtintensität auf möglichst geringem Raume, ist das elektrische
Licht dem Gaslichte nicht nur vorzuziehen, sondern überhaupt die einzig mögliche
Art, den angestrebten Zweck zu erreichen. Soll die Beleuchtung durch viele, aber
kleine Lichter erfolgen, so hat das Gaslicht gegenüber dem elektrischen Lichte den
Vortheil, daß es leicht, beliebig und ohne Lichtverlust getheilt werden kann. Hingegen
besitzt das elektrische Licht den Vorzug, die Gegenstände alle in ihren natürlichen
Farben sehen zu lassen, während beim Gaslichte gewisse Farben gar nicht zu
erkennen sind, andere aber geändert erscheinen. Wo es auf chemische Wirkung des
Lichtes ankommt, ist das Gas ganz unverwendbar.

In geschlossenen Räumen wird durch das elektrische Licht die Luft kaum
merkbar erwärmt und in ihrer Zusammensetzung nahezu nicht geändert (bei
Anwendung geschlossener Lampen gar nicht); Zersetzungsproducte, welche der Gesund-
heit schädlich sind, oder auf Gemälde, Decorationen, Metallverzierungen etc. zerstörend
einwirken, können nicht entstehen. Das Gaslicht erhöht die Temperatur oft zu einer
unerträglichen Hitze, welche selbst ausgiebige Ventilationsanlagen nicht immer voll-
ständig zu beseitigen vermögen. Außerdem entstehen bei der Gasbeleuchtung irrespirable
und zum Theile auch giftige Gase in großer Menge; die Gasbeleuchtung ver-
schlechtert daher die Luft nicht nur durch großen Sauerstoffverbrauch, sondern
auch durch die Erzeugung dieser Gase (Kohlensäure, Kohlenoxyd, Schwefel-
dioxyd etc.).

Mit der Gasbeleuchtung ist die Gefahr der Explosion, Erstickung und auch
die Feuergefährlichkeit verbunden. Bei der elektrischen Beleuchtung existiren die
ersteren überhaupt nicht und die letztere in weitaus geringerem Grade; sie ist gar
nicht vorhanden, wenn für eine tadellose Herstellung und hinreichende Controle
gesorgt wird.

Man macht dem elektrischen Lichte auch den Vorwurf der Unsicherheit des
Betriebes. Dieser Vorwurf kann aber heutzutage kaum mehr als begründet angesehen
werden, wenigstens dann nicht, wenn bei der Herstellung der Anlage alle jene
Vorsichten angewandt werden, deren Kenntniß man von einem Fachmanne fordern

den Betrieb ſelbſt, ſondern durch die fehlerhafte Herſtellung der Anlage
herbeigeführt werden; weil ferner dieſe Gefahren nicht ſtändige ſind, wie bei den
leichtbeweglichen Gasflammen, ſondern nur ausnahmsweiſe eintreten können; weil
endlich eine tadelloſe Herſtellung der Anlage viel leichter zu erreichen und zu
controliren iſt, als ein tadelloſer Betrieb. Erſtere ruht ja in den Händen von
Fachmännern, während letzterer in der Regel den Händen untergeordneter Perſonen
anvertraut werden muß.

Die Anwendung des elektriſchen Lichtes kann auch durch die phyſiologiſche,
Wirkung der elektriſchen Ströme
gefährlich werden. Dieſer Fall tritt jedoch
nur dann ein, wenn man ſich hochgeſpannter Ströme bedient. Es ſind leider
ſchon mehrere Fälle bekannt geworden, in welchen Perſonen durch Zufall oder
Unvorſichtigkeit mit den Leitungsdrähten in Berührung kamen und hierdurch augen-
blicklich getödtet wurden. Da derlei ernſte Gefahren nur durch Anwendung hoch-
geſpannter Ströme hervorgerufen werden, ſollte man von dieſen nur im Nothfalle
Anwendung machen und dann auf eine äußerſt ſorgfältige Iſolirung der Leitungs-
drähte und Klemmen ſtrenge ſehen.

Faſſen wir nun alle Vor- und Nachtheile, welche ſich für das elektriſche Licht
und jene, welche ſich für die Gasbeleuchtung ergeben, zuſammen, ſo gelangen wir
zu folgender Parallele: Bei Erzeugung großer, mächtiger Lichter, der Herſtellung
möglichſt großer Lichtintenſität auf möglichſt geringem Raume, iſt das elektriſche
Licht dem Gaslichte nicht nur vorzuziehen, ſondern überhaupt die einzig mögliche
Art, den angeſtrebten Zweck zu erreichen. Soll die Beleuchtung durch viele, aber
kleine Lichter erfolgen, ſo hat das Gaslicht gegenüber dem elektriſchen Lichte den
Vortheil, daß es leicht, beliebig und ohne Lichtverluſt getheilt werden kann. Hingegen
beſitzt das elektriſche Licht den Vorzug, die Gegenſtände alle in ihren natürlichen
Farben ſehen zu laſſen, während beim Gaslichte gewiſſe Farben gar nicht zu
erkennen ſind, andere aber geändert erſcheinen. Wo es auf chemiſche Wirkung des
Lichtes ankommt, iſt das Gas ganz unverwendbar.

In geſchloſſenen Räumen wird durch das elektriſche Licht die Luft kaum
merkbar erwärmt und in ihrer Zuſammenſetzung nahezu nicht geändert (bei
Anwendung geſchloſſener Lampen gar nicht); Zerſetzungsproducte, welche der Geſund-
heit ſchädlich ſind, oder auf Gemälde, Decorationen, Metallverzierungen ꝛc. zerſtörend
einwirken, können nicht entſtehen. Das Gaslicht erhöht die Temperatur oft zu einer
unerträglichen Hitze, welche ſelbſt ausgiebige Ventilationsanlagen nicht immer voll-
ſtändig zu beſeitigen vermögen. Außerdem entſtehen bei der Gasbeleuchtung irreſpirable
und zum Theile auch giftige Gaſe in großer Menge; die Gasbeleuchtung ver-
ſchlechtert daher die Luft nicht nur durch großen Sauerſtoffverbrauch, ſondern
auch durch die Erzeugung dieſer Gaſe (Kohlenſäure, Kohlenoxyd, Schwefel-
dioxyd ꝛc.).

Mit der Gasbeleuchtung iſt die Gefahr der Exploſion, Erſtickung und auch
die Feuergefährlichkeit verbunden. Bei der elektriſchen Beleuchtung exiſtiren die
erſteren überhaupt nicht und die letztere in weitaus geringerem Grade; ſie iſt gar
nicht vorhanden, wenn für eine tadelloſe Herſtellung und hinreichende Controle
geſorgt wird.

Man macht dem elektriſchen Lichte auch den Vorwurf der Unſicherheit des
Betriebes. Dieſer Vorwurf kann aber heutzutage kaum mehr als begründet angeſehen
werden, wenigſtens dann nicht, wenn bei der Herſtellung der Anlage alle jene
Vorſichten angewandt werden, deren Kenntniß man von einem Fachmanne fordern

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[722/0736] den Betrieb ſelbſt, ſondern durch die fehlerhafte Herſtellung der Anlage herbeigeführt werden; weil ferner dieſe Gefahren nicht ſtändige ſind, wie bei den leichtbeweglichen Gasflammen, ſondern nur ausnahmsweiſe eintreten können; weil endlich eine tadelloſe Herſtellung der Anlage viel leichter zu erreichen und zu controliren iſt, als ein tadelloſer Betrieb. Erſtere ruht ja in den Händen von Fachmännern, während letzterer in der Regel den Händen untergeordneter Perſonen anvertraut werden muß. Die Anwendung des elektriſchen Lichtes kann auch durch die phyſiologiſche, Wirkung der elektriſchen Ströme gefährlich werden. Dieſer Fall tritt jedoch nur dann ein, wenn man ſich hochgeſpannter Ströme bedient. Es ſind leider ſchon mehrere Fälle bekannt geworden, in welchen Perſonen durch Zufall oder Unvorſichtigkeit mit den Leitungsdrähten in Berührung kamen und hierdurch augen- blicklich getödtet wurden. Da derlei ernſte Gefahren nur durch Anwendung hoch- geſpannter Ströme hervorgerufen werden, ſollte man von dieſen nur im Nothfalle Anwendung machen und dann auf eine äußerſt ſorgfältige Iſolirung der Leitungs- drähte und Klemmen ſtrenge ſehen. Faſſen wir nun alle Vor- und Nachtheile, welche ſich für das elektriſche Licht und jene, welche ſich für die Gasbeleuchtung ergeben, zuſammen, ſo gelangen wir zu folgender Parallele: Bei Erzeugung großer, mächtiger Lichter, der Herſtellung möglichſt großer Lichtintenſität auf möglichſt geringem Raume, iſt das elektriſche Licht dem Gaslichte nicht nur vorzuziehen, ſondern überhaupt die einzig mögliche Art, den angeſtrebten Zweck zu erreichen. Soll die Beleuchtung durch viele, aber kleine Lichter erfolgen, ſo hat das Gaslicht gegenüber dem elektriſchen Lichte den Vortheil, daß es leicht, beliebig und ohne Lichtverluſt getheilt werden kann. Hingegen beſitzt das elektriſche Licht den Vorzug, die Gegenſtände alle in ihren natürlichen Farben ſehen zu laſſen, während beim Gaslichte gewiſſe Farben gar nicht zu erkennen ſind, andere aber geändert erſcheinen. Wo es auf chemiſche Wirkung des Lichtes ankommt, iſt das Gas ganz unverwendbar. In geſchloſſenen Räumen wird durch das elektriſche Licht die Luft kaum merkbar erwärmt und in ihrer Zuſammenſetzung nahezu nicht geändert (bei Anwendung geſchloſſener Lampen gar nicht); Zerſetzungsproducte, welche der Geſund- heit ſchädlich ſind, oder auf Gemälde, Decorationen, Metallverzierungen ꝛc. zerſtörend einwirken, können nicht entſtehen. Das Gaslicht erhöht die Temperatur oft zu einer unerträglichen Hitze, welche ſelbſt ausgiebige Ventilationsanlagen nicht immer voll- ſtändig zu beſeitigen vermögen. Außerdem entſtehen bei der Gasbeleuchtung irreſpirable und zum Theile auch giftige Gaſe in großer Menge; die Gasbeleuchtung ver- ſchlechtert daher die Luft nicht nur durch großen Sauerſtoffverbrauch, ſondern auch durch die Erzeugung dieſer Gaſe (Kohlenſäure, Kohlenoxyd, Schwefel- dioxyd ꝛc.). Mit der Gasbeleuchtung iſt die Gefahr der Exploſion, Erſtickung und auch die Feuergefährlichkeit verbunden. Bei der elektriſchen Beleuchtung exiſtiren die erſteren überhaupt nicht und die letztere in weitaus geringerem Grade; ſie iſt gar nicht vorhanden, wenn für eine tadelloſe Herſtellung und hinreichende Controle geſorgt wird. Man macht dem elektriſchen Lichte auch den Vorwurf der Unſicherheit des Betriebes. Dieſer Vorwurf kann aber heutzutage kaum mehr als begründet angeſehen werden, wenigſtens dann nicht, wenn bei der Herſtellung der Anlage alle jene Vorſichten angewandt werden, deren Kenntniß man von einem Fachmanne fordern

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Zitationshilfe: Urbanitzky, Alfred von: Die Elektricität im Dienste der Menschheit. Wien; Leipzig, 1885, S. 722. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/urbanitzky_electricitaet_1885/736>, abgerufen am 23.07.2024.