und diese Vorrichtung dann als Lampe zu gebrauchen. Im Jahre 1841 ließ sich F. Moleyns in Cheltenham ein Patent auf eine Lampe geben, welche darauf beruhte, daß auf eine durch den Strom zum Glühen gebrachte Platinspirale feines Kohlenpulver fiel. Jobart's Schüler de Changy nahm die Idee seines Lehrers im Jahre 1844 wieder auf und construirte eine Lampe mit einem Stäbchen aus Retortenkohle. Ebenso benützte Starr (Patent King) im Jahre 1845 ein glühendes Kohlenstäbchen im Vacuum. In dem betreffenden Patente heißt es: "Die Erfindung beruht auf der Anwendung metallischer Leiter oder Kohlenstäbe, die durch den Durchgang eines elektrischen Stromes zum Weißglühen gebracht werden." Ferner: "Wenn man Kohle anwendet, ist es zweckmäßig, selbe, wegen ihrer Verwandtschaft zum Sauerstoff der Luft, von der Luft und Feuchtigkeit abzu- schließen." Nach Starr's Angabe wird dies am besten erreicht durch Herstellung einer Baro- meterleere in dem Lampengefäße. Im Jahre 1846 construirten Greener und Staite eine der King'schen ähnliche Lampe und gaben an, daß es zweckmäßig sei, die Kohlen vor ihrem Ge- brauche durch Salpetersäure zu reinigen.
Im Jahre 1849 schlug Petrie vor, an Stelle des Platins Irridium zu verwenden, und im Jahre 1858 nahm Changy sein erstes Patent auf eine Glühlichtlampe mit Platindraht und die Theilung des elektrischen Lichtes in der auf Seite 605 bereits angedeuteten Weise. Du Moncel erhielt bei seinen Versuchen mit dem Ruhmkorff'schen Inductionsapparate im Jahre 1859 die schönsten Glüheffecte mit Kohlen- filamenten aus Kork, Schafleder u. s. w.
Der russiche Physiker Lodyguine benützte im Jahre 1873 zu seiner Lampe Kohlenstäbe, welchen er an jenen Stellen, an welchen sie glühen sollten, einen geringen Querschnitt gab. Je zwei solcher Kohlenstäbe wurden in ein hermetisch verschließbares Glas gebracht und mit einem Stromwechsler so verbunden, daß nach Zerstörung eines Stabes der zweite ein- geschaltet werden konnte.
[Abbildung]
Fig. 425.
Lampe von Konn.
Konn ließ sich im Jahre 1875 die in Fig. 425 dargestellte Lampe patentiren. Auf dem kupfernen Sockel A ist eine oben erweiterte Glasröhre durch die Schraube L und einige zwischengelegte Kautschukringe luftdicht aufgesetzt. Auf A sind zwei Kupferröhren befestigt, deren eine D an ihrem oberen Ende die Platte G trägt, während in der zweiten sich der Stab C verschieben läßt; letzterer trägt die Scheibe F und den federnden Deckel J und ist vom Sockel der Lampe nicht isolirt. Die Röhre D ist hingegen isolirt und steht mit der gleichfalls isolirten Klemm- schraube N in leitender Verbindung. Bei K befindet sich ein Ventil, welches sich nur nach außen öffnen kann. Zwischen den kreisförmigen Platten F und G sind 5 Hülsenpaare O befestigt, von welchen jedes einen Kohlenstab E trägt. Die oberen
Urbanitzky: Elektricität. 39
und dieſe Vorrichtung dann als Lampe zu gebrauchen. Im Jahre 1841 ließ ſich F. Moleyns in Cheltenham ein Patent auf eine Lampe geben, welche darauf beruhte, daß auf eine durch den Strom zum Glühen gebrachte Platinſpirale feines Kohlenpulver fiel. Jobart’s Schüler de Changy nahm die Idee ſeines Lehrers im Jahre 1844 wieder auf und conſtruirte eine Lampe mit einem Stäbchen aus Retortenkohle. Ebenſo benützte Starr (Patent King) im Jahre 1845 ein glühendes Kohlenſtäbchen im Vacuum. In dem betreffenden Patente heißt es: „Die Erfindung beruht auf der Anwendung metalliſcher Leiter oder Kohlenſtäbe, die durch den Durchgang eines elektriſchen Stromes zum Weißglühen gebracht werden.“ Ferner: „Wenn man Kohle anwendet, iſt es zweckmäßig, ſelbe, wegen ihrer Verwandtſchaft zum Sauerſtoff der Luft, von der Luft und Feuchtigkeit abzu- ſchließen.“ Nach Starr’s Angabe wird dies am beſten erreicht durch Herſtellung einer Baro- meterleere in dem Lampengefäße. Im Jahre 1846 conſtruirten Greener und Staite eine der King’ſchen ähnliche Lampe und gaben an, daß es zweckmäßig ſei, die Kohlen vor ihrem Ge- brauche durch Salpeterſäure zu reinigen.
Im Jahre 1849 ſchlug Petrie vor, an Stelle des Platins Irridium zu verwenden, und im Jahre 1858 nahm Changy ſein erſtes Patent auf eine Glühlichtlampe mit Platindraht und die Theilung des elektriſchen Lichtes in der auf Seite 605 bereits angedeuteten Weiſe. Du Moncel erhielt bei ſeinen Verſuchen mit dem Ruhmkorff’ſchen Inductionsapparate im Jahre 1859 die ſchönſten Glüheffecte mit Kohlen- filamenten aus Kork, Schafleder u. ſ. w.
Der ruſſiche Phyſiker Lodyguine benützte im Jahre 1873 zu ſeiner Lampe Kohlenſtäbe, welchen er an jenen Stellen, an welchen ſie glühen ſollten, einen geringen Querſchnitt gab. Je zwei ſolcher Kohlenſtäbe wurden in ein hermetiſch verſchließbares Glas gebracht und mit einem Stromwechsler ſo verbunden, daß nach Zerſtörung eines Stabes der zweite ein- geſchaltet werden konnte.
[Abbildung]
Fig. 425.
Lampe von Konn.
Konn ließ ſich im Jahre 1875 die in Fig. 425 dargeſtellte Lampe patentiren. Auf dem kupfernen Sockel A iſt eine oben erweiterte Glasröhre durch die Schraube L und einige zwiſchengelegte Kautſchukringe luftdicht aufgeſetzt. Auf A ſind zwei Kupferröhren befeſtigt, deren eine D an ihrem oberen Ende die Platte G trägt, während in der zweiten ſich der Stab C verſchieben läßt; letzterer trägt die Scheibe F und den federnden Deckel J und iſt vom Sockel der Lampe nicht iſolirt. Die Röhre D iſt hingegen iſolirt und ſteht mit der gleichfalls iſolirten Klemm- ſchraube N in leitender Verbindung. Bei K befindet ſich ein Ventil, welches ſich nur nach außen öffnen kann. Zwiſchen den kreisförmigen Platten F und G ſind 5 Hülſenpaare O befeſtigt, von welchen jedes einen Kohlenſtab E trägt. Die oberen
Urbanitzky: Elektricität. 39
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[609/0623]
und dieſe Vorrichtung dann als Lampe zu gebrauchen. Im Jahre 1841 ließ ſich
F. Moleyns in Cheltenham ein Patent auf eine Lampe geben, welche darauf
beruhte, daß auf eine durch den Strom zum Glühen gebrachte Platinſpirale feines
Kohlenpulver fiel. Jobart’s Schüler de Changy nahm die Idee ſeines Lehrers
im Jahre 1844 wieder auf und conſtruirte eine Lampe mit einem Stäbchen aus
Retortenkohle. Ebenſo benützte Starr (Patent King) im Jahre 1845 ein glühendes
Kohlenſtäbchen im Vacuum. In dem betreffenden Patente heißt es: „Die Erfindung
beruht auf der Anwendung metalliſcher Leiter oder Kohlenſtäbe, die durch den
Durchgang eines elektriſchen Stromes zum Weißglühen gebracht werden.“ Ferner:
„Wenn man Kohle anwendet, iſt es zweckmäßig,
ſelbe, wegen ihrer Verwandtſchaft zum Sauerſtoff
der Luft, von der Luft und Feuchtigkeit abzu-
ſchließen.“ Nach Starr’s Angabe wird dies am
beſten erreicht durch Herſtellung einer Baro-
meterleere in dem Lampengefäße. Im Jahre 1846
conſtruirten Greener und Staite eine der
King’ſchen ähnliche Lampe und gaben an, daß
es zweckmäßig ſei, die Kohlen vor ihrem Ge-
brauche durch Salpeterſäure zu reinigen.
Im Jahre 1849 ſchlug Petrie vor, an
Stelle des Platins Irridium zu verwenden,
und im Jahre 1858 nahm Changy ſein erſtes
Patent auf eine Glühlichtlampe mit Platindraht
und die Theilung des elektriſchen Lichtes in der
auf Seite 605 bereits angedeuteten Weiſe. Du
Moncel erhielt bei ſeinen Verſuchen mit dem
Ruhmkorff’ſchen Inductionsapparate im Jahre
1859 die ſchönſten Glüheffecte mit Kohlen-
filamenten aus Kork, Schafleder u. ſ. w.
Der ruſſiche Phyſiker Lodyguine benützte
im Jahre 1873 zu ſeiner Lampe Kohlenſtäbe,
welchen er an jenen Stellen, an welchen ſie
glühen ſollten, einen geringen Querſchnitt gab.
Je zwei ſolcher Kohlenſtäbe wurden in ein
hermetiſch verſchließbares Glas gebracht und
mit einem Stromwechsler ſo verbunden, daß
nach Zerſtörung eines Stabes der zweite ein-
geſchaltet werden konnte.
[Abbildung Fig. 425.
Lampe von Konn.]
Konn ließ ſich im Jahre 1875 die in Fig. 425 dargeſtellte Lampe patentiren.
Auf dem kupfernen Sockel A iſt eine oben erweiterte Glasröhre durch die Schraube L
und einige zwiſchengelegte Kautſchukringe luftdicht aufgeſetzt. Auf A ſind zwei
Kupferröhren befeſtigt, deren eine D an ihrem oberen Ende die Platte G trägt,
während in der zweiten ſich der Stab C verſchieben läßt; letzterer trägt die
Scheibe F und den federnden Deckel J und iſt vom Sockel der Lampe nicht iſolirt.
Die Röhre D iſt hingegen iſolirt und ſteht mit der gleichfalls iſolirten Klemm-
ſchraube N in leitender Verbindung. Bei K befindet ſich ein Ventil, welches ſich
nur nach außen öffnen kann. Zwiſchen den kreisförmigen Platten F und G ſind
5 Hülſenpaare O befeſtigt, von welchen jedes einen Kohlenſtab E trägt. Die oberen
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Urbanitzky, Alfred von: Die Elektricität im Dienste der Menschheit. Wien; Leipzig, 1885, S. 609. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/urbanitzky_electricitaet_1885/623>, abgerufen am 22.11.2024.
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