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Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619.

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dedication mit vnwarheit nicht allein meinen gnedigen Fürsten vnd Herrn darff anziehen / alß ob S. F. G. so groß gefallen getragen zu seiner Predigt / sondern auch noch dazu S. F. G. mit gesparter warheit darff eins vnd anders für bringen. Seine Wort sein diese: Inmassen E. F. G. Hoffprediger von zweyen in meiner Friedens Predigt angeregten streitigen Puncten / als nemlich von der Allenthalbenheit der Menschlichen Natur Christi / vnd von dieser Frage: Ob der Glaube sey eine Vrsache der Gnadenwahl? sich außdrücklich in seiner antwort also vnnd nicht anderst erkleret / alß wie hievon in vnsern Hessischen vnnd andern reformirten Kirchen gelehret wird / daß nemlich die Lehr von der Allenthalben heit der Menschlichen Natur Christi bey seit zusetzen sey: Vnd das der Glaube nicht sey eine Vrsache der Gnadenwahl. In welchen beyden Puncten dann gedachter E. F. G. Hoffprediger. Ehr Tückerman / öffentlich andern genanten Lutherischen Kirchen vnd jhren Lehren / wie dann auch insonderheit Ehrn D. Mentzero wieder spricht / etc.

Das ich hier in Ehrn D. Mentzero vnd andern Lutherischen Kirchen vnd jhren Lehrern öffentlich wiedersprechen solte / ist lauter vnwarheit / den das ich den letzten Puneten vom Glauben am ersten nehme / so schreibe ich in meiner Antwortauff die Friedenspredigt nicht simpliciter das der Gläube nicht eine Vrsach der Gnadenwahl sey / sondern erklere es / wie ichs meine / vnd wie es zuverstehen sey. Meine Wort lauten also. Der Hoffprediger gedencket in diesem Punct des praevisae fidei, &c. Wir alhie im Fürstenthumb Braunschweig lehren nicht / daß der Glaube eine Vrsache sey der Gnaden wahl / daß ist / nos propter praevisam fidem esse electos, daß wir von wegen oder vmb des vor ersehenen Glaubens willen / erwehlet seyn / wie man vns schuld gibt / sondern wir haltens mit Paulo 2. Thes. 2. Gott hat euch erwehlet von anfang zur Säligkeit in der heiligung des Geistes / vnd im Glauben der Warheit Diß ist im geringsten nicht wie-

dedication mit vnwarheit nicht allein meinen gnedigen Fürsten vnd Herrn darff anziehen / alß ob S. F. G. so groß gefallen getragen zu seiner Predigt / sondern auch noch dazu S. F. G. mit gesparter warheit darff eins vnd anders für bringen. Seine Wort sein diese: Inmassen E. F. G. Hoffprediger von zweyen in meiner Friedens Predigt angeregten streitigen Puncten / als nemlich von der Allenthalbenheit der Menschlichen Natur Christi / vnd von dieser Frage: Ob der Glaube sey eine Vrsache der Gnadenwahl? sich außdrücklich in seiner antwort also vnnd nicht anderst erkleret / alß wie hievon in vnsern Hessischen vnnd andern reformirten Kirchen gelehret wird / daß nemlich die Lehr von der Allenthalben heit der Menschlichen Natur Christi bey seit zusetzen sey: Vnd das der Glaube nicht sey eine Vrsache der Gnadenwahl. In welchen beyden Puncten dann gedachter E. F. G. Hoffprediger. Ehr Tückerman / öffentlich andern genanten Lutherischen Kirchen vnd jhren Lehren / wie dann auch insonderheit Ehrn D. Mentzero wieder spricht / etc.

Das ich hier in Ehrn D. Mentzero vnd andern Lutherischen Kirchen vnd jhren Lehrern öffentlich wiedersprechen solte / ist lauter vnwarheit / den das ich den letzten Puneten vom Glauben am ersten nehme / so schreibe ich in meiner Antwortauff die Friedenspredigt nicht simpliciter das der Gläube nicht eine Vrsach der Gnadenwahl sey / sondern erklere es / wie ichs meine / vnd wie es zuverstehen sey. Meine Wort lauten also. Der Hoffprediger gedencket in diesem Punct des praevisae fidei, &c. Wir alhie im Fürstenthumb Braunschweig lehren nicht / daß der Glaube eine Vrsache sey der Gnaden wahl / daß ist / nos propter praevisam fidem esse electos, daß wir von wegen oder vmb des vor ersehenen Glaubens willen / erwehlet seyn / wie man vns schuld gibt / sondern wir haltens mit Paulo 2. Thes. 2. Gott hat euch erwehlet von anfang zur Säligkeit in der heiligung des Geistes / vñ im Glauben der Warheit Diß ist im geringsten nicht wie-

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[0009] dedication mit vnwarheit nicht allein meinen gnedigen Fürsten vnd Herrn darff anziehen / alß ob S. F. G. so groß gefallen getragen zu seiner Predigt / sondern auch noch dazu S. F. G. mit gesparter warheit darff eins vnd anders für bringen. Seine Wort sein diese: Inmassen E. F. G. Hoffprediger von zweyen in meiner Friedens Predigt angeregten streitigen Puncten / als nemlich von der Allenthalbenheit der Menschlichen Natur Christi / vnd von dieser Frage: Ob der Glaube sey eine Vrsache der Gnadenwahl? sich außdrücklich in seiner antwort also vnnd nicht anderst erkleret / alß wie hievon in vnsern Hessischen vnnd andern reformirten Kirchen gelehret wird / daß nemlich die Lehr von der Allenthalben heit der Menschlichen Natur Christi bey seit zusetzen sey: Vnd das der Glaube nicht sey eine Vrsache der Gnadenwahl. In welchen beyden Puncten dann gedachter E. F. G. Hoffprediger. Ehr Tückerman / öffentlich andern genanten Lutherischen Kirchen vnd jhren Lehren / wie dann auch insonderheit Ehrn D. Mentzero wieder spricht / etc. Das ich hier in Ehrn D. Mentzero vnd andern Lutherischen Kirchen vnd jhren Lehrern öffentlich wiedersprechen solte / ist lauter vnwarheit / den das ich den letzten Puneten vom Glauben am ersten nehme / so schreibe ich in meiner Antwortauff die Friedenspredigt nicht simpliciter das der Gläube nicht eine Vrsach der Gnadenwahl sey / sondern erklere es / wie ichs meine / vnd wie es zuverstehen sey. Meine Wort lauten also. Der Hoffprediger gedencket in diesem Punct des praevisae fidei, &c. Wir alhie im Fürstenthumb Braunschweig lehren nicht / daß der Glaube eine Vrsache sey der Gnaden wahl / daß ist / nos propter praevisam fidem esse electos, daß wir von wegen oder vmb des vor ersehenen Glaubens willen / erwehlet seyn / wie man vns schuld gibt / sondern wir haltens mit Paulo 2. Thes. 2. Gott hat euch erwehlet von anfang zur Säligkeit in der heiligung des Geistes / vñ im Glauben der Warheit Diß ist im geringsten nicht wie-

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_steinii_1619/9>, abgerufen am 28.04.2024.