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Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619.

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fürnemlich zuthun / welcher Theil vnter vns recht oder vnrecht habe / sondern daß sol man bey seits setzen. Vnter des aber gibt er vns hin vnd wieder vnrecht / den Calvinisten aberrecht / vnd so starck recht / daß er ehe sein Leben drüber lassen wolle / alß davon abweichen / sie können auch Gewissens vnnd der Liebe halben nicht davon abtreten / vnd mit vns einig sein. Welch Gewissen vnd Liebe doch Ehr Stein vnd die Calvinisten müssen haben / weil sie zu denen nicht treten können vnd wollen / die den Grund der Säligkeit jhrem Bekentnis nach / haben vnnd behalten / vnnd bey derer Lehr man wol kan Sälig werden. Vnnd weil die Dinge / darvber man noch streitig ist / Ehrn Steinio so geringe Dinge seyn / daß sie den Grund der Säligkeit nicht angehen / vnd man ohne derselben wissenschafft vnnd erkentnis wol kan Sälig werden: Sol man sich dann nicht billig / Steinij meinung nach vom Gewissen vnd liebe / durch solche Dinge von vnserm Bekentnis abhalten lassen? O Stein heisset das nach dem Gewissen vnd der Liebe gelebt?

Diß sey Ehrn Stein kürtzlich auff seine lange Rettung geantwortet: Wird er nun hinfort stillschweigen so gleube man seinen Worten / daß an diesen Puncten nicht viel gelegen / vnd die Säligkeit oder der Grund der Säligkeit nicht drauff stehe / vnd man ohne derselben wissenschafft vnd erkentnis wol könne Sälig werden. Wird er sich aber dawieder legen / so gleube man jhme nicht mehr / sondern schliesse draus / entweder sein Gewissen müsse jhm sagen / es sey mehr dran gelegen / alß er biß anhero fürgeben / oder es treibe jhn sein Ehrgeitz vnnd Rachirigkeit darzu / daß er hierwieder belle / vnnd nicht gewonnen wolle geben.

Vnd hat man nun aus diesem allen zuersehen / daß wir noch so nahe nicht seyn / wie Ehr Stein fälschlich rühmet / vnd

fürnemlich zuthun / welcher Theil vnter vns recht oder vnrecht habe / sondern daß sol man bey seits setzen. Vnter des aber gibt er vns hin vnd wieder vnrecht / den Calvinisten aberrecht / vnd so starck recht / daß er ehe sein Leben drüber lassen wolle / alß davon abweichen / sie können auch Gewissens vnnd der Liebe halben nicht davon abtreten / vnd mit vns einig sein. Welch Gewissen vnd Liebe doch Ehr Stein vnd die Calvinisten müssen haben / weil sie zu denen nicht treten können vnd wollen / die den Grund der Säligkeit jhrem Bekentnis nach / haben vnnd behalten / vnnd bey derer Lehr man wol kan Sälig werden. Vnnd weil die Dinge / darvber man noch streitig ist / Ehrn Steinio so geringe Dinge seyn / daß sie den Grund der Säligkeit nicht angehen / vnd man ohne derselben wissenschafft vnnd erkentnis wol kan Sälig werden: Sol man sich dann nicht billig / Steinij meinung nach vom Gewissen vnd liebe / durch solche Dinge von vnserm Bekentnis abhalten lassen? O Stein heisset das nach dem Gewissen vnd der Liebe gelebt?

Diß sey Ehrn Stein kürtzlich auff seine lange Rettung geantwortet: Wird er nun hinfort stillschweigen so gleube man seinen Worten / daß an diesen Puncten nicht viel gelegen / vnd die Säligkeit oder der Grund der Säligkeit nicht drauff stehe / vnd man ohne derselben wissenschafft vnd erkentnis wol könne Sälig werden. Wird er sich aber dawieder legen / so gleube man jhme nicht mehr / sondern schliesse draus / entweder sein Gewissen müsse jhm sagen / es sey mehr dran gelegen / alß er biß anhero fürgeben / oder es treibe jhn sein Ehrgeitz vnnd Rachirigkeit darzu / daß er hierwieder belle / vnnd nicht gewonnen wolle geben.

Vnd hat man nun aus diesem allen zuersehen / daß wir noch so nahe nicht seyn / wie Ehr Stein fälschlich rühmet / vnd

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[0033] fürnemlich zuthun / welcher Theil vnter vns recht oder vnrecht habe / sondern daß sol man bey seits setzen. Vnter des aber gibt er vns hin vnd wieder vnrecht / den Calvinisten aberrecht / vnd so starck recht / daß er ehe sein Leben drüber lassen wolle / alß davon abweichen / sie können auch Gewissens vnnd der Liebe halben nicht davon abtreten / vnd mit vns einig sein. Welch Gewissen vnd Liebe doch Ehr Stein vnd die Calvinisten müssen haben / weil sie zu denen nicht treten können vnd wollen / die den Grund der Säligkeit jhrem Bekentnis nach / haben vnnd behalten / vnnd bey derer Lehr man wol kan Sälig werden. Vnnd weil die Dinge / darvber man noch streitig ist / Ehrn Steinio so geringe Dinge seyn / daß sie den Grund der Säligkeit nicht angehen / vnd man ohne derselben wissenschafft vnnd erkentnis wol kan Sälig werden: Sol man sich dann nicht billig / Steinij meinung nach vom Gewissen vnd liebe / durch solche Dinge von vnserm Bekentnis abhalten lassen? O Stein heisset das nach dem Gewissen vnd der Liebe gelebt? Diß sey Ehrn Stein kürtzlich auff seine lange Rettung geantwortet: Wird er nun hinfort stillschweigen so gleube man seinen Worten / daß an diesen Puncten nicht viel gelegen / vnd die Säligkeit oder der Grund der Säligkeit nicht drauff stehe / vnd man ohne derselben wissenschafft vnd erkentnis wol könne Sälig werden. Wird er sich aber dawieder legen / so gleube man jhme nicht mehr / sondern schliesse draus / entweder sein Gewissen müsse jhm sagen / es sey mehr dran gelegen / alß er biß anhero fürgeben / oder es treibe jhn sein Ehrgeitz vnnd Rachirigkeit darzu / daß er hierwieder belle / vnnd nicht gewonnen wolle geben. Vnd hat man nun aus diesem allen zuersehen / daß wir noch so nahe nicht seyn / wie Ehr Stein fälschlich rühmet / vnd

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_steinii_1619/33>, abgerufen am 28.04.2024.