Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619.

Bild:
<< vorherige Seite

vnd Lehrern vnnd den auch insonderheit Herrn D. Mentzero wiedersprechen? wenn Ehr Stein abermahl meine Wort anzeucht wie der Teuffel den 91. Psalm / wie er alhie thut / so heisset es obgedachtem widersprechen / wenn er sie aber gantz anzeucht / so heisset es mit jhnen vbereinstimmen / vnd einerleiy Wort Sprüche der Schrifft Verstand oder meinung mit jhnen führen. Vnd solte sich Ehr Stein gleichwol ein wenig entferbet haben / solche vnwarheit vnserer hohen Oberkeit fürzubringen.

In seiner Rettung fol. 177. kompt er noch einmahl auff diese Frage vom Glauben / vnd da er vorher meine Wort in der dedication verstummelt / so setzet er sie alhie gantz / nos non electos esse propter praevisam fidem, wir sein nicht erwehlet vmb des vorersehenen Glaubens willen. Aber damit er etwas habe zutadeln / so hengt er hinan / ich hette bedencken sollen / daß die Frage also nicht von jhm in seiner Friedenspredigt formiret worden / ob wir erwehlet sein propter praevisam fidem? Diß ist traun ein gar kahles fürgeben / den man besehe in seiner Rettung Cap. 26. am vorhergehenden 176. Blade: Seine Wort lauten also: In der Friedenspredigt ist gemeldet worden / daß zwischen beyderseits Evangelischen von der Gnadenwahl diese Frage noch streitig sey: Ob der Glaube sey eine Vrsache der Gnadenwahl / also vnd der gestalt / daß GOtt der HErr von Ewigkeit her den Menschen zum ewigen Leben erwehlet habe / weil er gesehen / daß er in der fülle der zeit dem gepredigten Wort des Evangelij gleuben würde? Das ist seine Frage / wie Ehr Stein nicht leugnen kan / den also stehet sie da formiret. Wenn man nun die Frage kurtz fasset also: An Deus hominen propter praevisam fidem elegerit, ob GOtt den Menschen von wegen des vorersehenen Glaubens erwehlet? So ist ja das eine wie das andere: Wie jederman mit mihr bekennen wird müssen. Muß derwegen. Ehr Stein hie gar ein Stein sein gewesen / oder auch noch seyn / wo er das nicht sehen vnnd verstehen kan.

vnd Lehrern vnnd den auch insonderheit Herrn D. Mentzero wiedersprechen? wenn Ehr Stein abermahl meine Wort anzeucht wie der Teuffel den 91. Psalm / wie er alhie thut / so heisset es obgedachtem widersprechen / weñ er sie aber gantz anzeucht / so heisset es mit jhnen vbereinstim̃en / vnd einerleiy Wort Sprüche der Schrifft Verstand oder meinung mit jhnen führen. Vnd solte sich Ehr Stein gleichwol ein wenig entferbet haben / solche vnwarheit vnserer hohen Oberkeit fürzubringen.

In seiner Rettung fol. 177. kompt er noch einmahl auff diese Frage vom Glauben / vnd da er vorher meine Wort in der dedication verstummelt / so setzet er sie alhie gantz / nos non electos esse propter praevisam fidem, wir sein nicht erwehlet vmb des vorersehenen Glaubens willen. Aber damit er etwas habe zutadeln / so hengt er hinan / ich hette bedencken sollen / daß die Frage also nicht von jhm in seiner Friedenspredigt formiret worden / ob wir erwehlet sein propter praevisam fidem? Diß ist traun ein gar kahles fürgeben / den man besehe in seiner Rettung Cap. 26. am vorhergehenden 176. Blade: Seine Wort lauten also: In der Friedenspredigt ist gemeldet worden / daß zwischẽ beyderseits Evangelischen von der Gnadenwahl diese Frage noch streitig sey: Ob der Glaube sey eine Vrsache der Gnadenwahl / also vnd der gestalt / daß GOtt der HErr von Ewigkeit her den Menschen zum ewigen Leben erwehlet habe / weil er gesehen / daß er in der fülle der zeit dem gepredigten Wort des Evangelij gleuben würde? Das ist seine Frage / wie Ehr Stein nicht leugnen kan / den also stehet sie da formiret. Wenn man nun die Frage kurtz fasset also: An Deus hominẽ propter praevisam fidem elegerit, ob GOtt den Menschen von wegen des vorersehenen Glaubens erwehlet? So ist ja das eine wie das andere: Wie jederman mit mihr bekennen wird müssen. Muß derwegen. Ehr Stein hie gar ein Stein sein gewesen / oder auch noch seyn / wo er das nicht sehen vnnd verstehen kan.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0011"/>
vnd Lehrern vnnd den auch insonderheit            Herrn D. Mentzero wiedersprechen? wenn Ehr Stein abermahl meine Wort anzeucht wie der            Teuffel den 91. Psalm / wie er alhie thut / so heisset es obgedachtem widersprechen /            wen&#x0303; er sie aber gantz anzeucht / so heisset es mit jhnen vbereinstim&#x0303;en /            vnd einerleiy Wort Sprüche der Schrifft Verstand oder meinung mit jhnen führen. Vnd solte            sich Ehr Stein gleichwol ein wenig entferbet haben / solche vnwarheit vnserer hohen            Oberkeit fürzubringen.</p>
        <p>In seiner Rettung fol. 177. kompt er noch einmahl auff diese Frage vom Glauben / vnd da            er vorher meine Wort in der dedication verstummelt / so setzet er sie alhie gantz / nos            non electos esse propter praevisam fidem, wir sein nicht erwehlet vmb des vorersehenen            Glaubens willen. Aber damit er etwas habe zutadeln / so hengt er hinan / ich hette            bedencken sollen / daß die Frage also nicht von jhm in seiner Friedenspredigt formiret            worden / ob wir erwehlet sein propter praevisam fidem? Diß ist traun ein gar kahles            fürgeben / den man besehe in seiner Rettung Cap. 26. am vorhergehenden 176. Blade: Seine            Wort lauten also: In der Friedenspredigt ist gemeldet worden / daß zwische&#x0303;            beyderseits Evangelischen von der Gnadenwahl diese Frage noch streitig sey: Ob der Glaube            sey eine Vrsache der Gnadenwahl / also vnd der gestalt / daß GOtt der HErr von Ewigkeit            her den Menschen zum ewigen Leben erwehlet habe / weil er gesehen / daß er in der fülle            der zeit dem gepredigten Wort des Evangelij gleuben würde? Das ist seine Frage / wie Ehr            Stein nicht leugnen kan / den also stehet sie da formiret. Wenn man nun die Frage kurtz            fasset also: An Deus homine&#x0303; propter praevisam fidem elegerit, ob GOtt den Menschen            von wegen des vorersehenen Glaubens erwehlet? So ist ja das eine wie das andere: Wie            jederman mit mihr bekennen wird müssen. Muß derwegen. Ehr Stein hie gar ein Stein sein            gewesen / oder auch noch seyn / wo er das nicht sehen vnnd verstehen kan.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0011] vnd Lehrern vnnd den auch insonderheit Herrn D. Mentzero wiedersprechen? wenn Ehr Stein abermahl meine Wort anzeucht wie der Teuffel den 91. Psalm / wie er alhie thut / so heisset es obgedachtem widersprechen / weñ er sie aber gantz anzeucht / so heisset es mit jhnen vbereinstim̃en / vnd einerleiy Wort Sprüche der Schrifft Verstand oder meinung mit jhnen führen. Vnd solte sich Ehr Stein gleichwol ein wenig entferbet haben / solche vnwarheit vnserer hohen Oberkeit fürzubringen. In seiner Rettung fol. 177. kompt er noch einmahl auff diese Frage vom Glauben / vnd da er vorher meine Wort in der dedication verstummelt / so setzet er sie alhie gantz / nos non electos esse propter praevisam fidem, wir sein nicht erwehlet vmb des vorersehenen Glaubens willen. Aber damit er etwas habe zutadeln / so hengt er hinan / ich hette bedencken sollen / daß die Frage also nicht von jhm in seiner Friedenspredigt formiret worden / ob wir erwehlet sein propter praevisam fidem? Diß ist traun ein gar kahles fürgeben / den man besehe in seiner Rettung Cap. 26. am vorhergehenden 176. Blade: Seine Wort lauten also: In der Friedenspredigt ist gemeldet worden / daß zwischẽ beyderseits Evangelischen von der Gnadenwahl diese Frage noch streitig sey: Ob der Glaube sey eine Vrsache der Gnadenwahl / also vnd der gestalt / daß GOtt der HErr von Ewigkeit her den Menschen zum ewigen Leben erwehlet habe / weil er gesehen / daß er in der fülle der zeit dem gepredigten Wort des Evangelij gleuben würde? Das ist seine Frage / wie Ehr Stein nicht leugnen kan / den also stehet sie da formiret. Wenn man nun die Frage kurtz fasset also: An Deus hominẽ propter praevisam fidem elegerit, ob GOtt den Menschen von wegen des vorersehenen Glaubens erwehlet? So ist ja das eine wie das andere: Wie jederman mit mihr bekennen wird müssen. Muß derwegen. Ehr Stein hie gar ein Stein sein gewesen / oder auch noch seyn / wo er das nicht sehen vnnd verstehen kan.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_steinii_1619
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_steinii_1619/11
Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_steinii_1619/11>, abgerufen am 23.11.2024.