Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619.vnd Lehrern vnnd den auch insonderheit Herrn D. Mentzero wiedersprechen? wenn Ehr Stein abermahl meine Wort anzeucht wie der Teuffel den 91. Psalm / wie er alhie thut / so heisset es obgedachtem widersprechen / wenn er sie aber gantz anzeucht / so heisset es mit jhnen vbereinstimmen / vnd einerleiy Wort Sprüche der Schrifft Verstand oder meinung mit jhnen führen. Vnd solte sich Ehr Stein gleichwol ein wenig entferbet haben / solche vnwarheit vnserer hohen Oberkeit fürzubringen. In seiner Rettung fol. 177. kompt er noch einmahl auff diese Frage vom Glauben / vnd da er vorher meine Wort in der dedication verstummelt / so setzet er sie alhie gantz / nos non electos esse propter praevisam fidem, wir sein nicht erwehlet vmb des vorersehenen Glaubens willen. Aber damit er etwas habe zutadeln / so hengt er hinan / ich hette bedencken sollen / daß die Frage also nicht von jhm in seiner Friedenspredigt formiret worden / ob wir erwehlet sein propter praevisam fidem? Diß ist traun ein gar kahles fürgeben / den man besehe in seiner Rettung Cap. 26. am vorhergehenden 176. Blade: Seine Wort lauten also: In der Friedenspredigt ist gemeldet worden / daß zwischen beyderseits Evangelischen von der Gnadenwahl diese Frage noch streitig sey: Ob der Glaube sey eine Vrsache der Gnadenwahl / also vnd der gestalt / daß GOtt der HErr von Ewigkeit her den Menschen zum ewigen Leben erwehlet habe / weil er gesehen / daß er in der fülle der zeit dem gepredigten Wort des Evangelij gleuben würde? Das ist seine Frage / wie Ehr Stein nicht leugnen kan / den also stehet sie da formiret. Wenn man nun die Frage kurtz fasset also: An Deus hominen propter praevisam fidem elegerit, ob GOtt den Menschen von wegen des vorersehenen Glaubens erwehlet? So ist ja das eine wie das andere: Wie jederman mit mihr bekennen wird müssen. Muß derwegen. Ehr Stein hie gar ein Stein sein gewesen / oder auch noch seyn / wo er das nicht sehen vnnd verstehen kan. vnd Lehrern vnnd den auch insonderheit Herrn D. Mentzero wiedersprechen? wenn Ehr Stein abermahl meine Wort anzeucht wie der Teuffel den 91. Psalm / wie er alhie thut / so heisset es obgedachtem widersprechen / weñ er sie aber gantz anzeucht / so heisset es mit jhnen vbereinstim̃en / vnd einerleiy Wort Sprüche der Schrifft Verstand oder meinung mit jhnen führen. Vnd solte sich Ehr Stein gleichwol ein wenig entferbet haben / solche vnwarheit vnserer hohen Oberkeit fürzubringen. In seiner Rettung fol. 177. kompt er noch einmahl auff diese Frage vom Glauben / vnd da er vorher meine Wort in der dedication verstummelt / so setzet er sie alhie gantz / nos non electos esse propter praevisam fidem, wir sein nicht erwehlet vmb des vorersehenen Glaubens willen. Aber damit er etwas habe zutadeln / so hengt er hinan / ich hette bedencken sollen / daß die Frage also nicht von jhm in seiner Friedenspredigt formiret worden / ob wir erwehlet sein propter praevisam fidem? Diß ist traun ein gar kahles fürgeben / den man besehe in seiner Rettung Cap. 26. am vorhergehenden 176. Blade: Seine Wort lauten also: In der Friedenspredigt ist gemeldet worden / daß zwischẽ beyderseits Evangelischen von der Gnadenwahl diese Frage noch streitig sey: Ob der Glaube sey eine Vrsache der Gnadenwahl / also vnd der gestalt / daß GOtt der HErr von Ewigkeit her den Menschen zum ewigen Leben erwehlet habe / weil er gesehen / daß er in der fülle der zeit dem gepredigten Wort des Evangelij gleuben würde? Das ist seine Frage / wie Ehr Stein nicht leugnen kan / den also stehet sie da formiret. Wenn man nun die Frage kurtz fasset also: An Deus hominẽ propter praevisam fidem elegerit, ob GOtt den Menschen von wegen des vorersehenen Glaubens erwehlet? So ist ja das eine wie das andere: Wie jederman mit mihr bekennen wird müssen. Muß derwegen. Ehr Stein hie gar ein Stein sein gewesen / oder auch noch seyn / wo er das nicht sehen vnnd verstehen kan. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0011"/> vnd Lehrern vnnd den auch insonderheit Herrn D. Mentzero wiedersprechen? wenn Ehr Stein abermahl meine Wort anzeucht wie der Teuffel den 91. Psalm / wie er alhie thut / so heisset es obgedachtem widersprechen / weñ er sie aber gantz anzeucht / so heisset es mit jhnen vbereinstim̃en / vnd einerleiy Wort Sprüche der Schrifft Verstand oder meinung mit jhnen führen. 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Blade: Seine Wort lauten also: In der Friedenspredigt ist gemeldet worden / daß zwischẽ beyderseits Evangelischen von der Gnadenwahl diese Frage noch streitig sey: Ob der Glaube sey eine Vrsache der Gnadenwahl / also vnd der gestalt / daß GOtt der HErr von Ewigkeit her den Menschen zum ewigen Leben erwehlet habe / weil er gesehen / daß er in der fülle der zeit dem gepredigten Wort des Evangelij gleuben würde? Das ist seine Frage / wie Ehr Stein nicht leugnen kan / den also stehet sie da formiret. Wenn man nun die Frage kurtz fasset also: An Deus hominẽ propter praevisam fidem elegerit, ob GOtt den Menschen von wegen des vorersehenen Glaubens erwehlet? So ist ja das eine wie das andere: Wie jederman mit mihr bekennen wird müssen. Muß derwegen. Ehr Stein hie gar ein Stein sein gewesen / oder auch noch seyn / wo er das nicht sehen vnnd verstehen kan. </p> </div> </body> </text> </TEI> [0011]
vnd Lehrern vnnd den auch insonderheit Herrn D. Mentzero wiedersprechen? wenn Ehr Stein abermahl meine Wort anzeucht wie der Teuffel den 91. Psalm / wie er alhie thut / so heisset es obgedachtem widersprechen / weñ er sie aber gantz anzeucht / so heisset es mit jhnen vbereinstim̃en / vnd einerleiy Wort Sprüche der Schrifft Verstand oder meinung mit jhnen führen. Vnd solte sich Ehr Stein gleichwol ein wenig entferbet haben / solche vnwarheit vnserer hohen Oberkeit fürzubringen.
In seiner Rettung fol. 177. kompt er noch einmahl auff diese Frage vom Glauben / vnd da er vorher meine Wort in der dedication verstummelt / so setzet er sie alhie gantz / nos non electos esse propter praevisam fidem, wir sein nicht erwehlet vmb des vorersehenen Glaubens willen. Aber damit er etwas habe zutadeln / so hengt er hinan / ich hette bedencken sollen / daß die Frage also nicht von jhm in seiner Friedenspredigt formiret worden / ob wir erwehlet sein propter praevisam fidem? Diß ist traun ein gar kahles fürgeben / den man besehe in seiner Rettung Cap. 26. am vorhergehenden 176. Blade: Seine Wort lauten also: In der Friedenspredigt ist gemeldet worden / daß zwischẽ beyderseits Evangelischen von der Gnadenwahl diese Frage noch streitig sey: Ob der Glaube sey eine Vrsache der Gnadenwahl / also vnd der gestalt / daß GOtt der HErr von Ewigkeit her den Menschen zum ewigen Leben erwehlet habe / weil er gesehen / daß er in der fülle der zeit dem gepredigten Wort des Evangelij gleuben würde? Das ist seine Frage / wie Ehr Stein nicht leugnen kan / den also stehet sie da formiret. Wenn man nun die Frage kurtz fasset also: An Deus hominẽ propter praevisam fidem elegerit, ob GOtt den Menschen von wegen des vorersehenen Glaubens erwehlet? So ist ja das eine wie das andere: Wie jederman mit mihr bekennen wird müssen. Muß derwegen. Ehr Stein hie gar ein Stein sein gewesen / oder auch noch seyn / wo er das nicht sehen vnnd verstehen kan.
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Zitationshilfe: | Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_steinii_1619/11>, abgerufen am 06.07.2024. |