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Tuckermann, Peter: Eine Christliche Predigt/ Gethan den 26. Septembris/ als die Leich des Weyland ... Fürsten vnd Herrn/ Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Apten zu Michelnstein/ Thumbprobsten des Stiffts S. Blasij zu Braunschweig/ Anhero gen Wulffenbüttel gebracht/ vnd in der Fürstlichen Schloßkirchen nieder gesetzt. Wolfenbüttel, 1617.

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gesinnet / der helt die gerechten vnd heiligen lieb / hoch vnd werd / vnnd hat sie alß einen sonderlichen grossen schatz vnd gabe der Welt gegeben / weil sie es aber nicht erkennen / so entzeucht er sie jhnen wieder / vnnd in dem er sie hin wegrafft / so rafft er sie hinweg fürm Vnglück / damit er die Welt von wegen jhrer vndanckbarkeit vnd Sünden gedenckt zustraffen / vnd deutet an / da er biß anhero vmb der gerechten willen mit dem Vnglück zurück gehalten / so wolle er hinfort nach der gottseligen Todt seine rach vnd straffe vber die Gottlosen ergehen lassen / vnd jhrer nicht lenger schonen.

Bey dieser anderer Vmbstende / haben wir auch denckwirdige Erinnerungen in acht zunehmen. Die eine ist / daß der gerechten vnd heiligen Todt vnd Abgang eine grosse straff GOTTes von wegen der vndanckbarkeit der Welt sey. Das kan man rohen vnnd gottlosen Leuten nicht weiß machen / die gleuben des Contrarium vnd Gegenspiel / daß gerechte vnd heilige Leute viel mehr ein Fluch vnnd Fegopffer aller Welt seyn / 1. Cor: 4. vnnd wenn die alle hinweg wehren / so würde aller Fluch hin seyn / vnd die Welt von allem Vnglück gefeget seyn / vnd alle Lande in ehren stehen. In der meinung war die gantze rotte Korah / Dathen vnd Abiram / Num: 16. wenn nur Moses müchte hin seyn / so solte es kein noth mehr haben / so wolten sie gleiches Fusses ins gelobte Landt gehen. Der meinung war auch der König Ahab / vnd ließ sich bedüncken / Elias verwirrete gantz Israel / vnd von jhm oder

gesinnet / der helt die gerechten vnd heiligen lieb / hoch vnd werd / vnnd hat sie alß einen sonderlichen grossen schatz vnd gabe der Welt gegeben / weil sie es aber nicht erkennen / so entzeucht er sie jhnen wieder / vnnd in dem er sie hin wegrafft / so rafft er sie hinweg fürm Vnglück / damit er die Welt von wegen jhrer vndanckbarkeit vnd Sünden gedenckt zustraffen / vnd deutet an / da er biß anhero vmb der gerechten willen mit dem Vnglück zurück gehalten / so wolle er hinfort nach der gottseligen Todt seine rach vnd straffe vber die Gottlosen ergehen lassen / vnd jhrer nicht lenger schonen.

Bey dieser anderer Vmbstende / haben wir auch denckwirdige Erinnerungen in acht zunehmen. Die eine ist / daß der gerechten vnd heiligen Todt vnd Abgang eine grosse straff GOTTes von wegen der vndanckbarkeit der Welt sey. Das kan man rohen vnnd gottlosen Leuten nicht weiß machen / die gleuben des Contrarium vnd Gegenspiel / daß gerechte vnd heilige Leute viel mehr ein Fluch vnnd Fegopffer aller Welt seyn / 1. Cor: 4. vnnd wenn die alle hinweg wehren / so würde aller Fluch hin seyn / vnd die Welt von allem Vnglück gefeget seyn / vnd alle Lande in ehren stehen. In der meinung war die gantze rotte Korah / Dathen vnd Abiram / Num: 16. wenn nur Moses müchte hin seyn / so solte es kein noth mehr haben / so wolten sie gleiches Fusses ins gelobte Landt gehen. Der meinung war auch der König Ahab / vnd ließ sich bedüncken / Elias verwirrete gantz Israel / vnd von jhm oder

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                     rohen vnnd gottlosen Leuten nicht weiß machen / die gleuben des Contrarium vnd
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                     aller Welt seyn / 1. Cor: 4. vnnd wenn die alle hinweg wehren / so würde aller
                     Fluch hin seyn / vnd die Welt von allem Vnglück gefeget seyn / vnd alle Lande in
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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Eine Christliche Predigt/ Gethan den 26. Septembris/ als die Leich des Weyland ... Fürsten vnd Herrn/ Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Apten zu Michelnstein/ Thumbprobsten des Stiffts S. Blasij zu Braunschweig/ Anhero gen Wulffenbüttel gebracht/ vnd in der Fürstlichen Schloßkirchen nieder gesetzt. Wolfenbüttel, 1617, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1617/24>, abgerufen am 20.04.2024.